Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 488 (NJ DDR 1962, S. 488); bahn zurückzuführen sind, lassen sich bei entsprechender Arbeitsorganisation und zwar zweckmäßigerweise mit Hilfe einer sozialistischen Arbeitsgemeinschaft der beteiligten Verkehrsträger und des Klägers vermeiden. Bei richtiger Organisation und kontinuierlichem Zulauf seitens der Reichsbahn müssen auch die Gleiskapazitäten ausreichen, um alle Schiffe ohne Wartezeiten voll mit Ladung versorgen zu können, ohne daß schon lange Zeit vor dem Eintreffen des Schiffes Güter und für den Abtransport des ankommenden Gutes bestimmte Waggons zum Hafen gebracht werden müssen. Diese Überlegungen decken sich im Ergebnis mit den Aussagen der Zeugen H. und W. Ein Anspruch gegen die Verklagte ergibt sich jedenfalls bei Vorliegen derartiger Gründe, sofern sie nicht von ihr schuldhaft verursacht wurden, nicht. Demnach ist unter keinem Gesichtspunkt ein für das Lagergeld ursächliches Verschulden der Verklagten festzustellen. Nach alledem ist die angefochtene Entscheidung im Ergebnis zutreffend. Die Berufung war deshalb zurückzuweisen. Anmerkung : Das vorliegende Urteil behandelt Wirtschaftsbeziehungen zwischen volkseigenen Betrieben, für die allgemein das Staatliche Vertragsgericht zuständig ist. Nach der zur Zeit geltenden Zuständigkeitsregelung sind alle strittigen Fragen, die sich auf Frachtvertragsverhältnisse gründen mit denen die Speditionsversand-aufträge in untrennbarem Zusammenhang stehen und gleich behandelt werden aber durch die Gerichte der DDR zu entscheiden. Künftig soll jedoch die Entscheidung über Streitigkeiten bei der Transportdurchführung (frachtrechtliche Streitigkeiten) dem Staatlichen Vertragsgericht übertragen werden. Im vorstehenden Urteil wird aufgezeigt, daß es sich auch und vor allem bei der Entscheidung von Konflikten, in volkswirtschaftlichen Fragen erforderlich macht, sich von der positivistischen, unserer Gesellschaft nicht entsprechenden bürgerlich-rechtlichen Anwendung der Rechtsinstitute und Vorschriften zu lösen. Die alten Gesetze können nur dann insoweit angewandt werden, als sie die Durchsetzung der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten in gewisser Weise überhaupt ermöglichen. Diese Grundsätze sind im vorliegenden Urteil voll berücksichtigt. Die in der Praxis noch allenthalben feststellbare kritiklose Anwendung der Grundsätze des Speditionsvertrages, wie sie sich im kapitalistischen Deutschland entwickelt hatten und in den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen zum Ausdruck kommen ohne zu fragen, ob sie den heutigen gesellschaftlichen, insbesondere ökonomischen Gegebenheiten entsprechen , wird vom Stadtgericht durch das vorliegende Urteil überwunden. Diese Entscheidung ist deshalb beispielgebend für die gerichtliche Praxis auf dem Gebiet der Transportvertragsverhältnisse einschließlich des Speditionsvertrages. Sehr zu begrüßen ist auch die Herausarbeitung der ökonomischen Voraussetzungen und Gesetzmäßigkeiten für das Erkennen auf Lagergeld in unserer Wirtschaft. Das Stadtgericht geht in der vorliegenden Entscheidung bewußt und primär von der „Erkenntnis des Charakters und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des i Vgl. Wange, „Zu den Aufgaben des Staatlichen Vertragsgerichts im Transportwesen“, Vertragssystem 1961, Heft 10, S. 289 f. Lagergeldes“ aus. Es macht also die neuen, in unserer Ordnung entwickelten staatlichen und rechtlichen Formen und Wega unter Beachtung des erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstandes zum Ausgang seiner Entscheidung. Insoweit verdient das vorliegende Urteil grundsätzliche Beachtung, nicht nur in den Justizorganen, sondern auch bei anderen staatlichen Organen. Die veröffentlichte Entscheidung ist aber auch für die behandelten konkreten ökonomischen Probleme, für die Vertragsbeziehungen zwischen den volkseigenen Betrieben als Versender und den Verkehrsträgern im allgemeinen und zwischen den Außenhandelsunternehmen und der internationalen Speditions- und Befrachtungsorganisation im besonderen von Bedeutung. Wenn das Stadtgericht die Bildung einer sozialistischen Arbeitsgemeinschaft der beteiligten Verkehrsträger vorschlägt, so ist dies die folgerichtige Entwicklung der Einwirkung auf die ökonomischen Beziehungen und die Darlegung der zu beschreitenden Wege entsprechend den in der gegenwärtigen Etappe angewandten gesellschaftlichen Methoden. Auch insoweit verdient dieses Urteil hervorgehoben zu werden. Fraglich erscheint jedoch die Heranziehung der §§ 276, 278 BGB und § 347 HGB, da es sich im Kern um die Anwendung der Grundsätze der materiellen Verantwortlichkeit im sozialistischen Wirtschaftsrecht und den damit verbundenen Erziehungsprozeß der Verkehrsträger und der Transportbeteiligten sowie die Mobilisierung ihrer Werktätigen und Wirtschaftsfunktionäre handelt. Die vorliegende Entscheidung sollte nicht nur von den beteiligten Organen und Funktionären inhaltlich, sondern darüber hinaus von den Justizorganen und dem Staatlichen Vertragsgericht auch methodisch ausgewertet werden. Wenzel Woborill, Berlin Im VEB Deutscher Zentralverlag erscheinen demnächst: Rudi Rost: Der demokratische Zentralismus unseres Staates Zweite, völlig überarbeitete und erweiterte Auflage 176 Seiten Broschiert Preis: etwa 2,40 DM Ausgehend vom XXII. Parteitag der KPdSU sowie von der 14. und 15. Tagung des Zentralkomitees der SED legt der Verfasser in der zweiten Auflage seiner im Jahre 1959 erschienenen Broschüre dar, wie sich der demokratische Zentralismus, das Grund- und Entwicklungsprinzip unseres volksdemokratischen Staates, in den verschiedensten Etappen unserer gesellschaftlichen Entwicklung auf einem immer höheren Niveau durchsetzt. Der Autor vermittelt grundlegende theoretische Erkenntnisse und beantwortet aktuelle Fragen der Staats- und Rechtspraxis an Hand praktischer Beispiele. Die Arbeit enthält zahlreiche Hinweise für eine qualifizierte Leitungstätigkeit und kann als eine hervorragende Anleitung zur Lösung der gegenwärtigen Aufgaben bezeichnet werden. Dr. Rolf Schüsseler: Die Übertragung staatlicher Aufgaben an Organe der gesellschaftlichen Erziehung Etwa 129 Seiten Broschiert Preis: etwa 6 DM Die immer breitere Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung ihres Staates ist eine der wichtigsten Aufgaben der sozialistischen Länder. Insbesondere auf dem XXII. Parteitag der KPdSU wurde der Weg der allmählichen Verwandlung der sozialistischen Staatlichkeit in der Periode des kommunistischen Aufbaus in die kommunistische Selbstverwaltung gewiesen. Der Verfasser zeigt in seiner Arbeit, welche große Bedeutung den Organen der gesellschaftlichen Erziehung in der Periode des vollentfalteten Aufbaus des Sozialismus in der DDR dabei zukommt. Er behandelt umfassend die theoretischen und praktischen Probleme, die bei der Übertragung staatlicher Aufgaben an die gesellschaftlichen Organe, insbesondere an die Konfliktkommissionen, zu lösen sind, und unterbreitet Vorschläge für die künftige gesetzliche Regelung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 488 (NJ DDR 1962, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 488 (NJ DDR 1962, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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