Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 480

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 480 (NJ DDR 1962, S. 480); eben nicht nur gefährlich, sondern widerspricht auch den moralisch-politischen Auffassungen der Werktätigen, wird von ihnen mißbilligt, ruft ihre Empörung hervor. Daher ist die These von der wachsenden „Unverträglichkeit“ (sprich: Gesellschaftsgefährlichkeit) der Kriminalität dogmatisch und bedeutet eine Negierung der Kraft der Volksmassen. Sie muß aufgegeben werden. Selbstverständlich darf andererseits die Gefährlichkeit der Kriminalität in der sozialistischen und sozialistischkommunistischen Entwicklungsetappe nicht bagatellisiert werden. Wir stehen daher in der Strafrechtswissenschaft vor der Aufgabe, die spezifische Gesellschaftsgefährlichkeit der verschiedenen Kriminalitätserscheinungen konkret zu erforschen. Wir meinen auch, daß Lekschas und Renneberg mit ihrem Hinweis auf die „wachsende Unverträglichkeit“ also die moralisch-politische Seite der Kriminalität ein äußerst wichtiges Problem in die Diskussion gebracht haben, das der Lösung bedarf. Es erscheint uns in diesem Zusammenhang notwendig, auch gegen eine Bagatellisierung der Gesellschaftsgefährlichkeit Stellung zu nehmen, die sich darin äußert, daß in der Praxis nunmehr die Gefährlichkeit bestimmter Erscheinungsformen der leichteren allgemeinen Kriminalität verniedlicht und über die „Brücke“ die Strafrechtspraxis zugunsten der Konfliktkommissionen „entlastet“ wird. Es geht in der Kritik des Staatsrates darum, die gewachsene erzieherische Kraft der Gesellschaft voll zur Bekämpfung der Kriminalität zu nutzen; es geht aber nicht um eine Leugnung der Gefährlichkeit von Strafrechtsverletzungen und damit faktisch um eine Desorientierung der gesellschaftlichen Kräfte im Kampf um die Ausmerzung der Überreste der alten Gesellschaft. Wird aber die Gefährlichkeit in Wirklichkeit gesellschaftsgefährlicher Handlungen abgewertet bzw. negiert, dann werden gerade die Widersprüche verwischt, deren Lösung für die sozialistische Entwicklung der Menschen von entscheidender Bedeutung ist. Weil die Bewußtmachung dieser Widersprüche der Hauptweg ihrer Überwindung ist, müssen der Strafenfetischismus und die Überheblichkeit gegenüber den gesellschaftlichen Kräften bekämpft werden. Die Bekämpfung der Kriminalität darf nicht abgeschwächt, vielmehr müssen die sozialistische Erziehung der Menschen und der Kampf gegen .alle Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit gemeinsam mit allen Kräften der Gesellschaft maximal verstärkt werden. dZ&ckt usnd Justiz m dar tfäutodasrapuMik CARLOS FOTH und GERHARD ENDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Nochmals zum Fall Fränkel Am 11. Juli 1962 stimmte die Bonner Regierung dem Vorschlag des Bundesjustizministers Dr. Stammberger zu, den Generalbundesanwalt Fränkel in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Inzwischen hat auch Bundespräsident Lübke seine Einwilligung dazu erteilen müssen. Wie der „Rheinische Merkur“ vom 13. Juli 1962 feststellte, „gehört der Fall Fränkel zu den peinlichsten Niederlagen, die der Bundesrepublik bisher zugestoßen sind“. Bereits am 7. November vorigen Jahres wurden in der Deutschen Demokratischen Republik Tatsachen veröffentlicht, die den Beweis dafür erbrachten, daß Fränkel schon als Assessor seit dem 1. Mai 1933 Mitglied der Nazipartei war (Mitglieds-Nr. 2 732 006) und daß er bereits am 2. November 1936 zur Reichsanwaltschaft beim faschistischen Reichsgericht berufen wurde1. Allein diese Tatsachen hätten jedem demokratischen Staat der Welt genügt, um einen solchen Mann niemals mit einem öffentlichen Amt zu betrauen. Fünf Monate nach Veröffentlichung dieser Tatsachen aber wählten Bundesrat und Bundesregierung einstimmig auf Vorschlag des Bundesjustizministers den langjährigen verantwortlichen Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft Wolfgang Immerwahr Fränkel zum Obersten Ankläger der Bundesrepublik. Bei seiner Amtseinführung hob Dr. Stammberger hervor, daß Fränkel der Mann seiner Wahl erst dann geworden sei, „nachdem er nähere Erkundigungen über ihn eingezogen habe“2. Schon vor U Jahren, am 23. August 1946, wurde das Original der Personalakten Fränkels, die sich im Archiv 1 Blutjuristen Hitlers Gesetzgeber Adenauers, Dokumentation, herausgegeben von der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands, Berlin 1961, S. 26. 2 „Welt am Sonntag“ vom 8. April 1962. des vormaligen Reichsgerichts in Leipzig befanden und seine Tätigkeit während der Kriegszeit betreffen, den Kieler Justizbehörden übersandt, weil Fränkel dort damals bereits seine Wiederbeschäftigung betrieben hatte. Der Landesjustizminister von Schleswig-Holstein hat diese Tatsache nach einer UPI-Meldung vom 16. Juli 1962 bestritten. Die schleswig-holsteinische Landesregierung erklärte am selben Tage, daß sie aus der Personalakte des am 21. Februar 1947 in den Landesjustizdienst als Richter eingestellten Fränkel nur entnommen habe, „daß Fränkel als juristischer Hilfsarbeiter beim Reichsgericht beschäftigt war“. Wir möchten die Aufmerksamkeit des Justizministers von Schleswig-Holstein u. a. darauf lenken, daß sich in den damals übersandten Personalakten eine Beurteilung des ehemaligen Oberreichsanwalts vom 1. Februar 1943 befindet, mit der Fränkel zur Beförderung vorgeschlagen wurde und in der es u. a. heißt: „Fränkel hat sich schon nach kurzer Zeit zu einem Mitarbeiter ersten Ranges entwickelt, dem sehr bald die selbständige Bearbeitung seiner Sachen übertragen werden konnte . Im 3. Strafsenat, in dem er regelmäßig auftritt, ist er infolge seiner besonderen Befähigung, die alle Senatsmitglieder immer wieder rühmend anerkennen, zu einem besonders geschätzten Mitarbeiter geworden, dessen vortreffliche Rechtsausführungen und Anregungen jederzeit gern gehört und beachtet werden Daß Staatsanwalt Fränkel nicht zur Wehrmacht eingezogen worden ist, beruht darauf, daß er aus zwingenden Gründen der Reichsverteidigung zur Erfüllung kriegswichtiger Aufgaben vom Wehrdienst freigestellt werden mußte.“ Zu dem Bereich des 3. Strafsenats gehörte damals Nordwestdeutschland und nicht zuletzt auch das Sondergericht in Kiel, dessen Entscheidungen Fränkel nur gefielen, wenn es Todesurteile waren. In den Fällen 480;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 480 (NJ DDR 1962, S. 480) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 480 (NJ DDR 1962, S. 480)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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