Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 473 (NJ DDR 1962, S. 473); * sie auch sein mögen, hemmen die umfassende Durchsetzung des gesellschaftlichen Fortschritts. Sie müssen daher auf allen Ebenen kompromißlos bekämpft und schließlich unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte überwunden werden. Der Kampf für die Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, für den Sieg des Sozialismus in der DDR schließt unabdingbar den Kampf um die allseitige Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein. Das aber heißt vor allem, zu sichern, daß 1. alle Rechtsforderungen des sozialistischen Staates erfüllt werden und das sozialistische Recht in seiner Gesamtheit zur Grundlage des Handelns der Staatsfunktionäre und Bürger gemacht wird, 2. diese Rechtsforderungen einheitlich aufgefaßt, angewendet und durchgesetzt werden, 3. die Einheitlichkeit der Rechtsverwirklichung in voller Übereinstimmung mit der Dialektik der Entwicklung steht und jede formalistische, das Wesen des sozialistischen Rechts außer acht lassende Handhabung der Rechtsnormen unterbunden wird7. Aus alledem ergeben sich eine Reihe von Schlußfolgerungen für die Allgemeine Aufsicht. Die strikte und einheitliche Verwirklichung aller Rechtsakte sichern Dem Grundprinzip des demokratischen Zentralismus entsprechend ist im Wege der Allgemeinen Aufsicht zu sichern, daß die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Akte des Staatsrates und des Verteidigungsrates sowie die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates konsequent verwirklicht werden. Dazu gehört auch die Überprüfung der Anordnungen, Durchführungsbestimmungen usw. der Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane (§ 11 StAG). Hiervon kann man u. E. auch nicht die Anordnungen und Durchführungsbestimmungen „ausklammern“. 1. Unser gesamtes sozialistischen Recht bildet eine untrennbare Einheit, ist Ausdruck der prinzipiellen Einheitlichkeit der gesamten staatlichen Leitung und muß folglich auch in dieser Gesamtheit konsequent eingehalten werden. Eine Anordnung oder Durchführungsbestimmung, die voll und ganz auf einem Gesetz oder einer Verordnung basiert, deren Regelungen konkretisiert und sie weiter fortführt, ist Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechts und muß ebenso strikt und einheitlich verwirklicht werden wie die Gesetze, Verordnungen usw. Zwar spricht § 10 StAG ausdrücklich nur von einer Aufsicht „über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR“. Am buchstäblichen Ausdruck haften zu wollen, hieße aber den Sinn des Gesetzes in sein Gegenteil verkehren und einer formalistischen Auslegung das Wort reden. 2. Auch die Anordnungen, ministeriellen Durchführungsbestimmungen usw. sind Instrumente der zentralen staatlichen Leitung, die in der gesamten Republik einheitlich durchgesetzt werden müssen. Sie geben darüber Aufschluß, wie die in Gesetzen, Verordnungen usw. fixierten grundlegenden Aufgaben unter den gegebenen Bedingungen konkret zu verstehen und allgemein durchzusetzen sind. Sie stellen in der Regel nicht nur schlechthin eine inhaltliche Konkretisierung dar, sondern enthalten auch solche Bestimmungen, die in Ausführung der Gesetze und Verordnungen vorher nicht unmittelbar erfaßte gesellschaftliche Beziehungen selbständig regeln. Auf Schritt und Tritt läßt unsere Rechtssetzungspraxis erkennen, daß die Anordnungen usw. immerhin sehr bedeutsame Fragen zum Gegen- 7 Auf die vielfältigen und komplizierten Fragen, die in diesem Zusammenhang mit dem Problem der sozialistischen Gesetzlichkeit verknüpft sind, kann in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden. stand haben, deren Beantwortung in der konkreten Gestaltung nicht unmittelbar auf bestehende Gesetze usw. gegründet werden kann.8 3. Zahlreiche Anordnungen z. B. die AO über die ärztliche Leichenschau (GBl. 1961 II S. 495) enthalten Ordnungsstrafregelungen. Der Staatsanwalt hat im Wege der Allgemeinen Aufsicht die Ordnungsstraftätigkeit zu überwachen. Eine offensichtlich widersinnige Auffassung wäre es daher, wenn davon die auf Anordnungen basierenden Ordnungsstrafmaßnahmen ausgenommen sein sollten. 4. Die strikte und einheitliche Durchsetzung von Anordnungen usw. nimmt in der Rechtsprechung der Gerichte einen wichtigen Platz ein9. Hieran kann und darf die staatsanwaltschaftliche Aufsichtstätigkeit nicht Vorbeigehen, wenn der Staatsanwalt seiner Funktion als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit voll gerecht werden will. Warum aber soll das, was z. B. bei der Mitwirkung im Gerichtsverfahren10 als zur Wahrung der Gesetzlichkeit gehörig selbstverständlich ist, nicht in vollem Umfang auch für die Allgemeine Aufsicht Gültigkeit besitzen? Wenn man also die Auffassung vertritt, daß die Aufsicht über die strikte und einheitliche Verwirklichung der Anordnungen usw. nicht zur Gesetzlichkeitsaufsicht zählt, sondern ausschließlich „den zuständigen Ministerien und Kontrollorganen“11 obliegt, so stellt man damit im Grunde genommen die Einheit unseres gesamten sozialistischen Rechts in Abrede, wertet die Bedeutung dieser Normativakte als Hebel der sozialistischen Entwicklung ab und landet letztlich bei der falschen und schädlichen, der bürgerlichen Rechtsideologie entlehnten Position einer Trennung von „Rechtsverordnungen“ und -„Verwaltungsverordnungen“. Die gesetzmäßige Entwicklung der sozialistischen Demokratie setzt unserer Meinung nach aber ein für die Allgemeine Aufsicht unter den Bedingungen des voll entfalteten sozialistischen Aufbaus anderes Problem auf die Tagesordnung. Wie namentlich die neuen Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen unä ihrer Organe deutlich erkennen lassen, wird die Verantwortung, Selbsttätigkeit und Eigeninitiative der örtlichen Staatsorgane auf der Grundlage der Entfaltung des demokratischen Zentralismus und der immer weiteren Vervollkommnung der komplex-territorialen Leitung ständig erhöht. Genügt es in diesem Entwicklungsstadium noch, die Allgemeine Aufsicht auf die einheitliche Durchsetzung der zentralen Rechtsakte zu beschränken und die Beschlüsse der örtlichen Organe lediglich „bei der Begründung eines Einspruchs oder eines Hinweises zu berücksichtigen“12'! Unzweifelhaft tragen die normativen Beschlüsse der örtlichen Staatsorgane den Charakter von Rechtsakten, sind insofern auch Bestandteile des einheitlichen sozialistischen Rechts. Diese Beschlüsse werden in dem Maße, wie der Aufgabenbereich und die Eigenverant- 8 Aus der jüngsten Zeit seien hier nur genannt: die AO zur Verhütung der Kinderlähmung (GBl. 1962 II S. 13), die AO über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter (GBl. 1962 II S. 93), die AO über die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in ambulanten staatlichen Gesundheitseinrichtungen (GBl. 1962 II S. 112), die AO über die Lieferungen von landwirtschaftlichen Zucht-und Nutztieren (GBl. 1962 II S. 1S4), die AO über den Blutspende- und Transfusionsdienst (GBl. 1962 II S. 158). 9 Vgl. z. B. den Beschluß des Obersten Gerichts vom 31. Mai 1961 zur AO über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung (GBl. 1960 I S. 410) in NJ 1961 S. 796. 10 Mitwirkung im „gerichtlichen Verfahren“ wird hier im weitesten Sinne verstanden und bezieht sich auf alle staatlichen Spruchorgane, die über Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden haben (wie etwa auch die Vertragsgerichte). 11 So Kalwert/Hartmann/HoChsam, a. a. O., S. 181. 12 Kalwert/Hartmann/Hochsam, ebenda. Hervorhebung von uns d. Verf. 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 473 (NJ DDR 1962, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 473 (NJ DDR 1962, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Sammlung. tMvoh Spionageinformationen und der Durchführung anderer subversiver ikgVgfgglfandlungen. die Werbung von Spionen sowie das Verbindungswesen. das Vorgehen zur Unterwanderung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X