Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 472 (NJ DDR 1962, S. 472); dig besser zur Geltung gebracht werden. Es ist deshalb zu begrüßen, daß in der „Neuen Justiz“ in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Beiträgen veröffentlicht wurden, die davon zeugen, wie ernsthaft sich viele Staatsanwälte bemühen, ihre Aufsichtstätigkeit zu verbessern. Man wird Kalwert / Hartmann / Hochsam durchaus recht geben müssen, wenn sie feststellen, daß noch keine theoretische Klarheit über die Aufgaben, den Umfang und die Methoden der Allgemeinen Aufsicht besteht, ln vielen Punkten sind ihre kritischen Bemerkungen vollauf zu unterstreichen. Ihre Ausführungen zu den theoretischen Grundproblemen der Allgemeinen Aufsicht sind insofern dazu angetan, die spezifische Rolle der Allgemeinen Aufsicht bei der Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten deutlich zu machen. Völlig richtig ist vor allem ihr Bestreben, über diese oder jene Einzelfrage hinaus zur prinzipiellen theoretischen Klärung der Gesamtproblematik beizutragen. Dieses wichtige und richtige Anliegen wird von ihnen aber nicht ganz erfüllt. Abgesehen davon, daß Kalwert / Hartmann / Hochsam die allgemeinen Merkmale der Allgemeinen Aufsicht teilweise viel zu einseitig, eingeengt und daher fehlerhaft charakterisieren, besteht der entscheidende Mangel der Arbeit vor allem darin, daß sich die Verfasser im Grunde genommen darauf beschränken, zur Allgemeinen Aufsicht schlechthin Stellung zu nehmen. Sie zeigen nicht, wie die allgemeinen Merkmale dieser spezifischen Form der staatlichen Leitungstätigkeit in der gegenwärtigen Etappe der Entwicklung in der DDR konkret zum Ausdruck kommen, worin das Neue in der Zielstellung, im Umfang und in der Arbeitsweise besteht, welche Rolle die Allgemeine Aufsicht in der Periode des voll entfalteten Aufbaus des Sozialismus spielen muß. Zur theoretischen Klärung dieser gesamten Problematik muß man die Dialektik unserer Entwicklung, die ständige Entfaltung der sozialistischen Demokratie, die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse zum Ausgangspunkt nehmen. Es genügt nicht, die durch das Staatsanwaltschaftsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen umrissenen Aufgaben und Maßnahmen der Allgemeinen Aufsicht formal zu interpretieren, zumal sich unsere gesellschaftliche Praxis seit 1952 umfassend weiterentwickelt hat. I Die Spezifik der Allgemeinen Aufsicht Die Allgemeine Aufsicht ist eine spezifische Art der staatlichen Leitung, die sich von anderen Arten in mannigfacher Hinsicht unterscheidet und in eben dieser Art zur konsequenten Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten beiträgt. Das wird jedoch in der Praxis oftmals nur ungenügend beachtet, indem namentlich durch den Staatsanwalt Aufgaben übernommen werden, die als Kontrolle der Durchführung verantwortlich von anderen Organen zu lösen sind, und die einzelnen Aufgabenbereiche des Staatsanwalts selbst teilweise verwischt werden. Darin pflichten wir Kalwert / Hartmann / Hochsam völlig bei. Ohne die Verantwortung aller Staatsorgane für die allseitige Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit einzuschränken, ist es richtig und notwendig, die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen Staatsorgane und innerhalb der Staatsanwaltschaft bei der einheitlichen Durchsetzung unseres sozialistischen Rechts klar abzugrenzen. Die in dieser Hinsicht ent- 2 Kalwert/Hartmann/Hoehsam, „Für eine strenge Ordnung in der Allgemeinen Aufsicht“, NJ 1962 S. 178. Die Verfasser geben hierin zugleich eine Übersicht über die Beiträge, die in der letzten Zeit in der „Neuen Justiz“ zu den Problemen der Allgemeinen Aufsicht abgedruckt wurden. scheidenden Gesichtspunkte sind u. E. von Kalwert / Hartmann / Hochsam nicht deutlich genug herausgearbeitet worden3. Die theoretischen Erkenntnisse Lenins beachten und richtig anwenden Die entscheidenden Grundgedanken über die Rolle und den Aufgabenbereich des Staatsanwalts der Arbeiter-und-Bauern-Macht wurden von Lenin in seiner Arbeit „Uber .doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit“ entwickelt. Will man die für die Allgemeine Aufsicht bedeutsamsten Theoreme zusammenfassend charakterisieren, so ließe sich etwa sagen: 1. Bei der konkreten Gestaltung der staatlichen Leitung des sozialistischen Umwälzungsprozesses darf es keinerlei bürokratische Schablone, keine schematische Gleichmacherei, keine Einengung der bewußten örtlichen Initiative geben. Den unvermeidlichen örtlichen Unterschieden muß unbedingt Rechnung getragen werden. Absolut unvereinbar mit den Aufgaben und der Stellung der örtlichen Staatsorgane ist jedoch ebenso jede Überbetonung der lokalen Besonderheiten, jede Form der Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der subjektivistischen Entstellung der Politik von Partei und Regierung. Es ist unerläßlich, „auf die wirklich einheitliche Auffassung der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik zu achten, trotz aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“4. 2. Die Kontrolle darüber, daß überall diese Einheitlichkeit im Prinzipiellen gewahrt wird, muß in den Händen einer von den örtlichen Organen unabhängigen, zentral geleiteten staatlichen Institution liegen: der Staatsanwaltschaft. -Diese trägt die Verantwortung dafür, „daß kein einziger Beschluß irgendeiner örtlichen Behörde dem Gesetz widerspreche “, und sie ist verpflichtet, „Maßnahmen zu ergreifen, damit die Auffassung der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik zu einer absolut gleichen wird“5 6. 3. Die staatsanwaltschaftliche Aufsichtstätigkeit kann und soll keine allumfassende Kontrolle der Durchführung sein, sondern allein die Gesetzlichkeit der Maßnahmen gewährleisten. Im Unterschied dazu muß bei der Kontrolle der Durchführung, die von anderen speziellen Kontrollorganen und von den jeweils übergeordneten Staatsorganen auszuüben ist, „nicht nur vom Standpunkt der Gesetzlichkeit, sondern auch vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit“5 aus geurteilt werden. Diese grundlegenden Hinweise Lenins gilt es, in voller Übereinstimmung mit dem jeweils erreichten Entwicklungsstand und den zur Lösung drängenden konkreten historischen Aufgaben anzuwenden. Das sozialistische Recht muß überall konsequent verwirklicht werden. Gesetzesverletzungen, welcher Art 3 Eine systematische, zusammenfassende Behandlung der theoretischen Grundprobleme der Allgemeinen Aufsicht ist bei uns eigentlich nur in dem in Übersetzung vorliegenden sowjetischen Verwaltungsrechtslehrbuch, Berlin 1954, Kap. VIII § 3, in dem Lehrbuch „Das Verwaltungsrecht der DDR Allgemeiner Teil“, Berlin 1957, Kap. VII § 2, sowie aus neuerer Zeit in dem Aufsatz von Kerimow/Nikolajewa, „Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Gesetzlichkeit in der sowjetischen staatlichen Verwaltung“, NJ 1960 S. 413 ff., zu finden. Im wesentlichen wird aber in diesen Arbeiten nur eine formal-deskriptive Übersicht über die allgemeinen Grundzüge der Allgemeinen Aufsicht gegeben; eine Reihe wichtiger Fragen bleibt unbeantwortet. Auch unser Aufsatz kann und soll keineswegs eine erschöpfende Behandlung dieser Problematik bieten. Er ist lediglich als ein Beitrag zu ihrer weiteren theoretischen Klärung gedacht und soll die Diskussion anregen. 4 Lenin, Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Berlin 1952, Bd. n, S. 960. 5 a. a. O., S. 961. 6 Ebenda. 472;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 472 (NJ DDR 1962, S. 472) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 472 (NJ DDR 1962, S. 472)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegte Zuständigkeiten anderer operativer Diensteinheiten berührt werden, grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den Leitern dieser Diensteinheiten zu erfolgen.

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