Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 47

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 47 (NJ DDR 1962, S. 47); Erziehungsaufgabe konzentriert, wird eine wesentliche Voraussetzung für die Konzentration der mündlichen Verhandlung selbst geschaffen. In der Praxis noch vorhandene Erscheinungen der Zersplitterung der mündlichen Verhandlung ln eine Mehrzahl von Verhandlungsterminen, von denen. im allgemeinen mindestens einer entbehrlich ist, sind nicht in erster Linie auf die Unterlassung dieser oder jener einzelnen Vorbereitungsmaßnahme zurückzuführen, sondern auf die ungenügende Gesamtvorprüfung der Sache zu Beginn des Verfahrens im Richterkollegium. Für den Inhalt der mündlichen Verhandlung in Zivilsachen ergibt sich aus dem Staatsratsbeschluß die Forderung, die Ursachen der begangenen Rechtsverletzungen genau aufzuklären und dabei die Kompliziertheit der Bewußtseinsentwicklung der einzelnen Menschen zu beachten. Nur die gründliche Untersuchung aller objektiven Umstände und Folgen der Rechtsverletzung unter aufmerksamer Berücksichtigung der Persönlichkeit der Menschen, ihres Bewußtseinsstandes und ihres gesellschaftlichen Verhaltens gestaltet die mündliche Verhandlung zu jenem Forum der stärkeren Kontrolle des Verhaltens der Menschen, wie es dem eingangs erwähnten prinzipiellen Hinweis des XXII. Parteitags der KPdSU entspricht. Die vollständige Aufklärung des für die Entscheidung des Gerichts erheblichen Sachverhalts ist die wichtigste Voraussetzung für die Lösung aller mit einem Zivilverfahren zusammenhängenden Aufgaben der gerichtlichen und der außergerichtlichen gesellschaftlichen Erziehung. Die Mißachtung der dialektischen Einheit von Sachverhaltsaufklärung und Rechtsanwendung im Verfahren führt zu Entscheidungen, die nicht in Einklang mit der sozialistischen Gesetzlichkeit stehen. Wenn das Oberste Gericht in seiner Kassationsrechtsprechung bis in die jüngste Zeit hinein immer wieder zu beanstanden hat, daß Instanzgerichte die tatsächlichen Umstände, die zu der Entstehung des Rechtsstreits und der mit ihm zutage getretenen Gesetzesverletzung geführt haben, ungenügend ermittelt haben9, so muß die weitestgehende Überwindung solcher noch vorhandener Schwächen geradezu als ein Gradmesser dafür angesehen werden, inwieweit jedes Gericht den Staatsratsbeschluß für seine Rechtsprechung in Zivilsachen richtig verstanden und ausgewertet hat. Es ist auch kein Zufall, daß die noch ungenügende Erforschung der objektiven Wahrheit in manchen Zivilprozessen auf die ungenügende Zusammenarbeit des Gerichts mit den Prozeßparteien und anderen unmittelbar- am Verfahren beteiligten Bürgern zurückzuführen ist. Die nach wie vor berechtigte, weil noch ungenügend erfüllte Forderung nach einem neuen Arbeitsstil des Gerichts in Zivilsachen ist mitunter einseitig in der Weise aufgefaßt worden, daß darunter im wesentlichen* nur die Organisierung der außergerichtlichen gesellschaftlichen Erziehung verstanden worden ist. Das führt jedoch zu Überspitzungen in der Einschaltung gesellschaftlicher Organisationen und Kollektive10, zu bloßer operativer Geschäftigkeit des Gerichts, zur Trennung von gerichtlicher und außergerichtlicher gesellschaftlicher Erziehung. Wenn auf dem XXII. Parteitag der KPdSU der auch für unsere Zivilrechtsprechung äußerst wichtige Hinweis gegeben worden ist, daß wir bei der Erziehung des Menschen zur sozia- 9 Vgl. z. B. die Entscheidung des OG über die Belehrungspflicht des Verkaufsstellenleiters gegenüber dem Käufer, Urteil vom 3. Oktober 1960 1 Zz 13/60 NJ 1961 S. 106. 10 Die Forderung, den Konfliktkommissionen bestimmte familienrechtliche Angelegenheiten zu übertragen (vgl. Händler, NJ 1960 S. 421), ist bei der Neufassung der Richtlinie über die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen mit Recht abgelehnt worden, weil diese Forderung dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR ungenügend Rechnung trägt. listischen Persönlichkeit sowohl die Kraft des Gesetzes als auch die Kraft der Gesellschaft einsetzen müssen, so kommt es gerade auf eine intensive Zusammenarbeit des Gerichts mit den Prozeßparteien im Zivilverfahren an. Die vom Gericht zu sichernde und zu fördernde aktive Mitarbeit der Prozeßparteien ist ein festes Grundprinzip des sozialistischen Zivilprozesses11, das in Anbetracht der Warnung des Staatsratsbeschlusses vor gerichtlichen Maßnahmen, die über die Köpfe der Menschen hinweggehen, den Inhalt der mündlichen Verhandlung entscheidend mitbestimmen muß. Die größere Aufmerksamkeit gegenüber dem Verhalten der Menschen, die Verstärkung der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle der Entwicklung der Bürger zu bewußten Erbauern der sozialistischen Gesellschaft hat die größere Aufmerksamkeit gegenüber den am Verfahren unmittelbar beteiligten Menschen, ihren Sorgen und Nöten, ihrem unterschiedlichen Bewußtseinsstand, ihren unterschiedlichen bisherigen Entwicklungswegen zur Voraussetzung, ganz im Sinne der Programmatischen Erklärung des Staatsrates über die Arbeit mit den Menschen. Deshalb gehört zur Förderung der aktiven Mitarbeit der Prozeßparteien durch das Gericht auch die Erläuterung ihrer materiellen und prozessualen Rechte und Pflichten sowie ihre vollständige Information und Beratung über alle Entschließungen und sonstigen Prozeßhandlungen, die sie zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht vorzunehmen haben. Je besser das Gericht diese Aufgaben wahrnimmt, um so weniger werden Bürger wie das zur Zeit noch in gewissem Umfang festzustellen ist Veranlassung haben, nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens mit ihren Eingaben die Arbeitsweise des Gerichts zu beanstanden. Zum Mitwirkungsrecht der Parteien gehört auch ihr Recht, unter Vertretung durch einen Anwalt am Verfahren teilzunehmen. Diese Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung im Prozeß ist ein fester Bestandteil des umfassenden Systems des staatlichen und gesellschaftlichen Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger in der sozialistischen Rechtspflege. Dem entspricht es, wenn das Gericht in allen Fällen der anwaltlichen Vertretung von Prozeßparteien alle Möglichkeiten ausschöpft, die besonderen Erfahrungen des Anwalts, seine aktive Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhalts und vor allem auch seine Rechtsauffassung für die Lösung des Konflikts und des ihm zugrunde liegenden tieferen gesellschaftlichen Widerspruchs nutzbar zu machen. Diese notwendige Achtung vor der Mitwirkung des Anwalts schließt selbstverständlich eine konsequente Kritik an seinem Verhalten ein, wenn er den erhöhten Anforderungen, die man im Zeichen der weiteren Auswertung des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961 für die Zivilrechtspflege auch an ihn stellen muß, nicht gerecht wird, wenn er z. B. durch die Art und Weise seiner Mitwirkung nur eine Verzögerung des Verfahrens herbeiführt oder seiner Verpflichtung, den Sachverhalt auch in rechtlicher Hinsicht eingehend zu würdigen, nicht nachkommt. Die Teilnahme gesellschaftlicher Organisationen und sozialistischer Kollektive am Verfahren und die Mobilisierung ihrer Kräfte zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechts- und Moralbewußtseins ist in dieser Zeitschrift schon oft zum Gegenstand des Er-fahrungsaustauschs über die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsstils in der Zivilrechtspflege gemacht worden12 *. Aufbauend auf der im Staatsratsbeschluß getroffenen Feststellung, daß die Teilnahme breiter Bevölkerungskreise an der Leitung des Staates den er- 11 Das Zivilprozeßrecht der Deutschen Demokratischen Republik Bd. I, Berlin 1957, S. 36 ff. 12 vgl. Schreier/Krüger, „Neue Formen der Zivilrecht- sprechung“, NJ 1960 S. -227 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 47 (NJ DDR 1962, S. 47) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 47 (NJ DDR 1962, S. 47)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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