Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 468

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 468 (NJ DDR 1962, S. 468); 1. Entsprechend der gewachsenen Kraft der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDK gewinnen die Strafen ohne Freiheitsentzug und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen immer größere Bedeutung. Daher müssen die Justizorgane die Grundsätze der Richtlinie Nr. 12 exakt und konsequent durchsetzen. 2. Die in der Richtlinie Nr. 12 aufgeführlen Gesichtspunkte für die Anwendung der kurzfristigen Freiheitsstrafe müssen sorgfältig beachtet werden. Das Gericht muß sich in den Urteilsgründen damit auseinandersetzen. 3. Der Grundsatz der differenzierten Anwendung von Freiheitsstrafen (auch kurzfristigen) und Strafen ohne Freiheitsentzug ist auch dann zu beachten, wenn bestimmte Delikte unter besonderen Umständen zeitweilig gehäuft auftreten. 4. Die Gerichte haben beim Ausspruch von kurzfristigen Freiheitsstrafen zu sichern, daß nach Beendigung der Strafvollstreckung die gesellschaftlichen Kräfte die Erziehung des Verurteilten weiterführen. Es ist ihre Pflicht, in der politischen Massenarbeit darüber eine Kontrolle auszuüben. AGNES MEHNERT, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Einige Fragen des internationalen Rechtsverkehrs der DDR Mit der Herausbildung des sozialistischen Weltsystems haben sich zwischen den Völkern dieses Lagers völlig neue internationale Beziehungen entwickelt, die auf den Prinzipien des proletarischen Internationalismus, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Vertrauens, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen Hilfe beruhen. Die sozialistischen Länder haben den neuen Normen des internationalen Lebens den Weg gebahnt, als sie der ganzen Welt das Beispiel wirklich gleichberechtigter, brüderlicher Beziehungen gaben'. Diese neuen Beziehungen werden in den verschiedenen Übereinkommen in Form von Verträgen und Abkommen zwischen diesen Ländern rechtlich verankert. Die DDR hat mit ihrer ständig fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Entwicklung die zwischenstaatlichen Beziehungen mit den Bruderländern ständig erweitert und gefestigt. Auf dem Gebiet des Rechts wurde diese Entwicklung entscheidend durch die Rechtshilfeverträge, die wiederholt in Dokumenten von Partei und Regierung als ein wichtiger Faktor im internationalen Verkehr eingeschätzt wurden, bestimmt. Die Rechtshilfeverträge bedeuten eine neue Etappe in der Entwicklung der Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet des Rechts. Sie dienen der Sicherung des sozialistischen Aufbaus, dem Schutz der persönlichen Rechte und Interessen der Bürger und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit der Partnerstaaten, i Zu den Grundsätzen der Außenpolitik der DDR gehört das Bestreben, zu den übrigen Staaten der Welt Beziehungen der friedlichen Koexistenz zu unterhalten. Dazu gehört besonders die gute freundschaftliche Zusammenarbeit mit den jungen Nationalstaaten, die in zahlreichen Vereinbarungen mit diesen Ländern ihren Ausdruck findet. Entsprechend dem regen internationalen Verkehr mit den Ländern der verschiedensten sozialen Systeme ergeben sich die mannigfaltigsten Rechtsverhältnisse zwischen diesen und ihren Bürgern. Nicht selten werden unsere Gerichte zur Klärung solcher Rechtsverhältnisse angerufen. Diese Rechtsverhältnisse unterscheiden sich von den inländischen dadurch, daß bei ihnen ausländische Interessen, insbesondere Fragen der Souve-.ränität der betreffenden Staaten, berührt werden. Es ist selbstverständlich, daß die internationalen Rechtsfälle entsprechend den Grundprizipien unserer Außenpolitik des proletarischen Internationalismus und der friedlichen Koexistenz einer besonders sorgfältigen Bearbeitung durch unsere Justizorgane bedürfen. 1 Vgl. N. S. Chruschtschow, Der Triumph des Kommunismus ist gewiß (Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU auf dem XXII. Parteitag), Berlin 1961, S. 16. Das Ziel dieses Beitrags soll sein, auf einige wichtige Fragen des internationalen Rechtsverkehrs einzugehen. Anzuwendendes Recht Bevor ein Verfahren, in dem eine der beteiligten Parteien oder beide Parteien nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Gang gesetzt werden kann, ist stets zu prüfen, ob ein Gericht der DDR zuständig ist. Danach bedarf es der Feststellung, welche Rechtsordnung zur Lösung des Rechtsstreites Anwendung findet, d. h. entweder die der DDR oder die ausländische. Wenn ein Gericht der DDR zuständig ist, so gilt für die Durchführung des gesamten Verfahrens unser Prozeßrecht (ZPO). Bezüglich des anzuwendenden materiellen Rechts finden wir zur Beantwortung unserer Frage die entsprechenden Normen in den Rechtshilfeverträgen" und, soweit keine abgeschlossen wurden bzw. die Verträge entsprechende Regelungen nicht enthalten, im Einführungsgesetz zum BGB (Art. 7 bis 30). Im Verhältnis zu den Bürgern der Vertragspartner der Rechtshilfeverträge gelten also entsprechend dem Grundsatz, daß vorzugsweise das Spezialgesetz gilt, die Bestimmungen dieser Verträge und nicht die innerstaatlichen Gesetze. Die Rechtshilfeabkommen der DDR mit den-befreunde-ten Ländern enthalten im Unterschied zu Verträgen dieser Art zwischen den kapitalistischen Ländern, so z. B. dem Haager Abkommen über den Zivilprozeß von 1905 (RGBl. 1909 S. 409) oder dem neuen Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954, umfangreiche Vorschriften über die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Partnerstaaten und die Anwendung des materiellen Rechts. Die Tatsache, daß in den von bürgerlichen Staaten getroffenen internatio-nalen-Vereinbarungen auf dem Gebiet des Rechts lediglich ein Mindestmaß an Abmachungen zustande kommt, entspringt ihren antagonistischen Interessen, die durch das Bestreben gekennzeichnet sind, gegenüber den anderen Staaten Sünderin teressen und Privilegien durchzusetzen. Im Gegensatz dazu entspricht es der engen freundschaftlichen Zusammenarbeit der sozialistischen Länder, daß die zwischen ihnen abgeschlossenen Rechtshilfeverträge eine Vielzahl von Regelungen ent- * S. 2 Verträge wurden abgeschlossen zwischen der DDR und Albanien, Vertrag vom 11. Januar 1959 (GBl. I S. 295), VR Bulgarien, Vertrag vom 27. Januar 1958 (GBl. I s. 713), CSSR, Vertrag vom 11. September 1956 (GBl. I S. 1187), VR Polen, Vertrag vom 1. Februar 1957 (GBl. I S. 413), Rumänische VR, Vertrag vom 15. Juli 1958 (GBl. I S. 741), UdSSR, Vertrag vom 28. November 1957 (GBl. 1958 I S. 241), Ungarische VR, Vertrag vom 30. Oktober 1957 (GBl. 1958 I S. 277). Im Text ohne weitere Angabe zitierte Artikel beziehen sich auf diese Rechtshilfeverträge, 468;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 468 (NJ DDR 1962, S. 468) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 468 (NJ DDR 1962, S. 468)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den Bedingungen der Verschärfung der Klassenaus- jeinandersetzung mit dem Imperialismus wachsen objektiv die Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesell- schaft. Das ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit initiiert. Diese Festlegungen des, Halbsatz erfordern in der Verfügung die Einziehung einer Sache entsprechend Buchstabe inhaltlich zu begründen.

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