Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 463 (NJ DDR 1962, S. 463); Nachdem die Rechnungsrevisionsabteilung der Kommunalen Wohnungsverwaltung für die Untersuchung der Finanzrevision von Groß-Berlin entsprechende Vorarbeiten geleistet hatte, untersuchte diese speziell folgende Komplexe: den Stand der Durchsetzung der Verordnung über die Kontrolle des Lohnfonds; das Verhältnis zwischen Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn im allgemeinen und bei der Brigade K. im besonderen; das effektive Verhältnis zwischen Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn der Brigade K. auf Grund der Ermittlungsergebnisse der Volkspolizei; den Umfang des von der Brigade K. erschwindelten Mehrverdienstes; die Höhe des nicht gerechtfertigten Rechnungsbetrages bei der Rechnungslegung gegenüber dem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung; die Notwendigkeit der Nachplanungen auf Grund der lohnbetrügerischen Manipulationen; die Aussagekraft des Buchwerks über Materialeingang, Materialverbrauch und Materialbestand. Mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht übernahm es der Staatsanwalt, die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit u. a. nach folgenden Gesichtspunkten zu untersuchen: Anleitung des VEB Bauhof durch das zuständige Stadtbezirksbauamt; Sicherung des Bauablaufs durch Anwendung des sozialistischen Vertragsrechts; Durchsetzung der Prinzipien des Gesetzbuches der Arbeit mit dem Ziel der Steigerung der Arbeitsproduktivität, insbesondere hinsichtlich der leistungsgerechten Entlohnung, der materiellen Verantwortlichkeit usw. Auf Grund des gesamten Untersuchungsmaterials konnten der Staatsanwalt und später auch das Gericht nicht nur konkret die Frage: „Was ist geschehen?“, sondern auch die Fragen: „Wie konnte-es geschehen, und was ist zu verändern?“ beantworten. Es würde hier zu weit führen, die Bedingungen, die die Begehung der strafbaren Handlungen begünstigten, erschöpfend zu behandeln. Nur einige sollen herausgegriffen werden: Verzögerte und unzulängliche Bauplanung; häufige Planänderungen; schlechte Arbeitsvorbereitung und Arbeitsanweisung; Baubeginn ohne erneute Schadensfeststellung und Arbeitskontrolle durch die Kommunale Wohnungsverwaltung an Hand des Kostenplans; unzulängliche Kontrolle des Bauablaufs; mangelhafte Materialbereitstellung und Kontrolle des Materialverbrauchs; Aufmaßanfertigung in Abwesenheit der Meister, der Bauführer und Bauleiter; Aufmaßanfertigung und Rechnungslegung sowie Rechnungskontrolle ohne Beachtung des Kostenplans; fehlende Kontrolle, Analysie-rung und Auswertung des Verhältnisses zwischen Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn; unzulängliche Einbeziehung der Werktätigen in die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung des Baugeschehens. Wegen der zahlreichen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wurde beim Direktor des VEB Bauhof Prenzlauer Berg noch während des Ermittlungsverfahrens Einspruch eingelegt, damit die verbrechensbegünstigenden Bedingungen schnellstens beseitigt werden und Verbrechen vorgebeugt wird. In der Hauptverhandlung wurden die begünstigenden Bedingungen der strafbaren Handlungen zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht; dabei wurde auch der Einspruch des Staatsanwalts in seinen wesentlichsten Punkten ausgewertet. Zur Persönlichkeit der Täter ln welchem Zusammenhang die begünstigenden Bedingungen zu den lohnbetrügerischen Manipulationen standen, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wer die Beschuldigten bzw. Angeklagten waren und sind: Die Mitglieder der Brigade K. sind erfahrene Bau- arbeiter, die, von einer Ausnahme abgesehen, seit Jahrzehnten im Arbeitsleben stehen und immer in ihrem Beruf tätig waren. Alle halfen sie beim sozialistischen Aufbau. Bevor sie ihre Arbeit im Bauhof aufnahmen, waren sie auf Großbaustellen der Republik tätig gewesen. Vier von ihnen wurden beim Aufbau des Kraftwerks Trattendorf ausgezeichnet, der Angeklagte K. mit der silbernen, drei weitere mit der bronzenen Trattendorf-Medaille; drei von ihnen sind Aktivisten. Bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit im Bauhof stellten sie fest, daß Bauvorbereitung, Bauablauf und Bauabrechnung unzulänglich organisiert und kontrolliert wurden. Statt jedoch auf die Beseitigung der Mängel, Unzulänglichkeiten und Ungesetzlichkeiten zu dringen, fanden sie sich nach ergebnislosen Vorstellungen beim damaligen Betriebsleiter schnell mit der Mißwirtschaft des Betriebes ab, ja, sie machten sich diese auf verbrecherische Weise zunutze und erschwindelten sich auf Kosten der Gesellschaft einen ungerechtfertigten Lohn. Sie dachten nur an sich, ohne dabei zu erkennen, daß sich die Folgen ihres Egoismus gegen sie selbst und ihre Familien richten würden. Denn die Folgen eines solchen Egoismus hemmen u. a. die Überwindung der Widersprüche zwischen Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn, zwischen Kaufkraft und Warenfonds. Daß die Angeklagten sich nicht von ihrem aus kapitalistischen Verhältnissen überkommenen Denken und Streben lösen konnten, ist zum erheblichen Teil auf die sich in der Mißwirtschaft des Betriebes äußernde unzulängliche politisch-ideologische Leitungstätigkeit zurückzuführen. Ganz abgesehen davon, daß jede Mißwirtschaft objektiv geeignet ist, ideologisch-destruktive Wirkungen auszuüben, unternahmen die Betriebsleitung und die gesellschaftlichen Organisationen auch sonst nicht die erforderlichen Anstrengungen, um alle Arbeiter in ihrer Bewußtseinsentwicklung zu fördern. So begnügten sie sich u. a. bei der Propagierung des Produktionsaufgebots damit, in einer einzigen Versammlung an den guten Willen der Brigadiere zu appellieren. Konsequente erzieherische Auseinandersetzungen mit allen Mitarbeitern des Betriebes fanden nicht statt. Solche Versäumnisse mußten zu nachteiligen Folgen führen. Durch konsequente Auswertung des Verfahrens zur Beseitigung der begünstigenden Faktoren beitragen! Die aufgedeckten begünstigenden Bedingungen waren und sind z. T. für das Berliner Baugeschehen, insbesondere aber für die Bauhöfe und die Kommunale Wohnungsverwaltung, symptomatisch und typisch. Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bemühten sich deshalb von vornherein, durch eine konsequente, zielstrebige und umfassende Auswertung des Verfahrens im gesamten Berliner Raum solche und ähnliche begünstigenden Bedingungen, wo immer sie auch im Bauwesen auftraten und auftreten, beseitigen zu helfen. Bereits im Ermittlungsverfahren wurden dazu die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Kurz nach Bekanntwerden der strafbaren Handlungen wurde im Bauhof eine erste Auswertung vorgenommen. Hierbei wurden die Bauarbeiter auf die Folgen des Lohnbetrugs und die Bedeutung des Produktionsaufgebots hingewiesen; alle Bauarbeiter erklärten ihren Willen, in Zukunft ehrlich zu arbeiten. Ein bereits vernommener Bauarbeiter, der zuvor alles geleugnet hatte und gegen den später auch Anklage erhoben wurde, erschien am nächsten Tag auf der Volkspolizeiinspektion und erklärte, daß er auf Grund der Versammlung zu besserer Einsicht gelangt sei und nun die volle Wahrheit sagen wolle. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Zur Vernehmung brachte er 'außerdem eine unter dem Eindruck der ersten Auswertung in der Versammlung zustande ge- 463;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 463 (NJ DDR 1962, S. 463) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 463 (NJ DDR 1962, S. 463)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie die gestellten Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt gelöst hatten. Davon ausgehend, wurden unter Beachtung der Entwicklung der politisch-operativen Lage die nächsten Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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