Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 459 (NJ DDR 1962, S. 459); Diesen Grundsätzen entsprachen auch völlig die von der Regierung der UdSSR vorgelegten Entwürfe für einen deutschen Friedensvertrag.6 Die Forderung des deutschen Volkes nach Abschluß eines derartigen Friedensvertrages ist also ein untrennbarer Bestandteil des Kampfes um die Verwirklichung des völkerrechtlichen Prinzips der Abrüstung auf deutschem Territorium. Der Abschluß des deutschen Friedensvertrages wäre somit ein wirkungsvoller deutscher Beitrag für die allgemeine und vollständige Abrüstung bzw. für ihre Vorbereitung. II Die derzeitige Entwicklung und Lage in der deutschen Bundesrepublik läßt deutlich erkennen, daß die dort herrschenden Kreise, gestützt auf die Politik der Westmächte, offensichtlich nicht gewillt sind, die Normen des verbindlichen Völkerrechts wie auch die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anzuerkennen, sondern danach streben, sie zu revidieren, und dadurch die akute Gefahr von ernsten Konflikten heraufbeschwören. Dadurch, daß die Regierungen der Westmächte in Widerspruch zu den von ihnen selbst eingegangenen Verpllich Lungen, keinen separaten Waffenstillstand oder Frieden mit Deutschland abzuschließen’, ihre gemeinsam mit der UdSSR in bezug auf Deutschland festgelegte und völkerrechtlich anerkannte Politik zur Errichtung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden Deutschlands verletzten, gelangten in Westdeutschland die alten Hitlergenerale und Nazibeamten wieder zur Macht, und der aggressive deutsche Militarismus entstand wieder. Diese Tatsache wird selbst in offiziellen Veröffentlichungen des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika nicht bestritten. So heißt es in der „Staff Study No. 5, Subcommittee on Disarmament of the Committee on Foreign Relations, United States Senate“ vom 11. Dezember 1956 unter dem Abschnitt: „Arms for Germans: The end of demilitarization“: „In the fall of 1950 the NATO powers reversed the policy of demilitarization From the time the question of reviving German military forces was first broached there was a clear recognition that a balance had to be struck between the advantages and the risks. The problem was to find a working political formula that allowed a substantial German contribution to Western defence but which at the same time safeguarded all against the militarism that three times in threequarters of a century had seared Western Europa with war.“ Uber die Einbeziehung Westdeutschlands in die NATO und die WEU vollzog sich kontinuierlich eine ständig zunehmende Stärkung des deutschen Militarismus innerhalb der westlichen Bündnissysteme. Die NATO anerkannte in den Pariser Verträgen die von Bonn entwickelte und bis heute permanent praktizierte Hallstein-Theorie, die die tatsächlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland die Existenz zweier deutscher Staaten, der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik zu leugnen fordert und damit gleichzeitig die Annexion der DDR zu rechtfertigen sucht.6 6 Entwurf der Regierung der UdSSR vom 10. März 1952 über die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland. Entwurf der Regierung der UdSSR für einen Friedensvertrag mit Deutschland vom 10. Januar 1959. 7 Artikel 2 der 26-Staaten-Erklärung vom 1. Januar 1942. 8 Auf der Londoner Neun-Mächte-Konferenz, die vom 28. Sep- tember bis 3. Oktober 1954 tagte, gaben die drei Westmächte (USA, England, Frankreich) die Erklärung ab, daß „sie die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als die einzige deutsche Regierung betrachten, die frei und rechtmäßig gebildet und daher berechtigt ist, für Deutschland als Vertreter des deutschen Volkes zu sprechen“. Auch Artikel 7 2 des sogenannten Deutschlandvertrages bringt die Anerkennung der Hallstein-Doktrin zum Ausdruck. Eine solche Absicht angesichts des internationalen Kräfteverhältnisses von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre jedoch gleichbedeutend mit der Auslösung eines atomaren Weltkrieges. Auf der Grundlage der Hallstein-Doktrin wurde der Revanchismus zur offiziellen Staatspolitik des westdeutschen Staates erhoben. Davon zeugen Erklärungen von Ministern der Bundesregierung, die sie seit den ersten Jahren der Existenz dieses aggressiven Staatswesens fortgesetzt abgeben und die der Weltöffentlichkeit hinlänglich bekannt sind. Ein untrennbarer Bestandteil dieser aggressiven Politik der Bundesregierung ist auch die völkerrechtswidrige Ausdehnung ihres Einflusses auf Westberlin und dessen Verwandlung in ein Provokationszentrum gegen die DDR und die östlichen Nachbarn Deutschlands. Diese von der Bundesregierung betriebene Revanchepolitik, zu deren Realisierung sie eine forcierte Aufrüstung betrieb und jetzt nach der Verfügung über atomare Waffen strebt, steht in untrennbarem Zusammenhang mit ihrer ihren oben dargelegten völkerrechtlichen Pflichten widersprechenden ablehnenden Haltung zum Abschluß eines Friedensvertrages. Sie fürchtet, daß sie durch eine Friedensregelung zum Vei zieht auf die atomare Bewaffnung, zur Anerkennung der bestehenden Grenzen und zur Achtung des völkerrechtlichen Prinzips der Abrüstung gezwungen wird. Um ihre aggressiven Pläne vor der Weltöffentlichkeit zu verschleiern und den wachsenden Forderungen des deutschen Volkes nach einer Friedensregelung entgegenzuwirken, ignoriert die Bundesregierung die nationalen Interessen auf Selbstbestimmung und mißachtet sie das Völkerrecht. Deshalb stellt sie die widersinnige Behauptung auf, daß die NATO-Verträge, also eine militärische Blockbildung, „eine Art höheres Plateau“ (Außenminister Schröder) als ein Friedensvertrag arstellten. III In prinzipiellem Gegensatz zu der völkerrechtswidrigen und Iriedensgefährdenden Politik der Bundesrepublik verfolgt die DDR mit ihrer Politik konsequent friedliche Ziele, die auf den völkerrechtlichen Normen der Satzung der Vereinten Nationen und des Potsdamer Abkommens beruhen. Sie tritt daher insbesondere unablässig für den Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten, für die friedliche Lösung der Westberlin-Frage und für die Durchsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen ein. Solange Westdeutschland noch nicht der nordatlantischen militärischen Gruppierung angehörte, schlug die DDR der Bundesregierung vor, ein Abkommen über die Stärke, die Stationierung und die Aufgaben der Polizeikräfte in beiden deutschen Staaten zu schließen und die Wiedervereinigung Deutschlands durch gesamtdeutsche freie Wahlen zu erreichen.6 * Statt auf diese Verständigungsangebote einzugehen, trat die Bundesrepublik der NATO bei und forcierte die Aufstellung einer neuen Aggressionsarmee. In dieser Zeit unterstützte die DDR zugleich die von der UdSSR entwickelten Pläne der Errichtung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa. Sie schlug vor, daß beide deutsche Staaten Mitglieder dieses Systems werden und mit ihnen ein Friedensvertrag unterzeichnet werden sollte.10 9 Erklärung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten Walter Ulbricht vor der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 25. November 1953 über die friedliche Lösung der deutschen Frage und Memorandum der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1954 zur Deutschlandfrage an die Konferenz der Außenminister vom 25. Januar bis 18. Februar 1954 in Berlin. 10 Rede des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl vor der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 4. August 1954. 459 r;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 459 (NJ DDR 1962, S. 459) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 459 (NJ DDR 1962, S. 459)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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