Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 456

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 456 (NJ DDR 1962, S. 456);  Justizorganen die Erfordernisse der komplex-territorialen Leitung und die spezielle Verantwortung der einzelnen Organe nicht verletzen dürfen: „Es ist unzulässig, mit Hilfe neuer ,Organe‘ den Inhalt der komplexen Zusammenarbeit ins Gegenteil zu verkehren. Die Verantwortlichkeit und Selbständigkeit jedes einzelnen staatlichen Organs muß nach wie vor bestehen bleiben“ (S. 55). Unter Berücksichtigung der gewachsenen Aktivität der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe konnte der Ministerrat inzwischen im Interesse der stärkeren Einbeziehung der Bürger in die Leitung des Staates die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen über die Bildung yon Stäben, Kommissionen, Beiräten usw. beschließen. Der Beschluß vom 1. März 1962 (GBl. II S. 115) betont die besondere Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe, wobei die Erwartung ausgesprochen wird, daß die Mitglieder solcher Kommissionen und Aktivs künftig beispielsweise in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen und deren Aktivs mitarbeiten werden. Diese Entwicklung bestätigt zugleich die Richtigkeit der Auffassung Feiges, daß es nicht darum gehen kann, „neue administrative Organe zu bilden, sondern die Aktivität der Volksmassen zu steigern und ein komplexes Zusammenwirken aller Organe unserer einheitlichen Arbeiter-und-Bauern-Macht zu erreichen“ (S. 20). Weil die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung Bestandteil der komplex-territorialen Leitung ist, bedarf es auch hier kontinuierlicher Arbeit. Es ist notwendig, in jedem Beschluß der Volksvertretung, des Rates, einer ständigen Kommission, eines Fachorgans auch zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im erforderlichen Maße konkret Stellung zu nehmen, z. B. bestimmte Pflichten festzulegen, durch die Störungen ausgeschlossen werden. Feige betont, daß z. B. der Leiter einer Abteilung Handel und Versorgung seinen Aufgaben nicht gerecht wird, „wenn er die Überwindung der Kriminalität im Handel unberücksichtigt läßt und glaubt, daß das allein Sache der Strafverfolgungsorgane sei“ (S. 54). Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich für jeden staatlichen Leiter in seinem Verantwortungsbereich. Es kann nicht genügen, wenn sich etwa nur die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz mit diesen Fragen befaßt. Notwendig ist es auch, daß die Leiter sozialistischer Betriebe und die Vorstände sozialistischer Genossenschaften in ihrer Leitungstätigkeit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und z. B. der Verhütung der Kriminalität in ihrem Verantwortungsbereich ihre ganze Aufmerksamkeit zuwenden. Feige regt an, hierzu konkrete Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Bedingungen eines Betriebes in den Betriebskollektivvertrag aufzunehmen (S. 64. 77V Wenn die Volksvertretungen und ihre Organe sich darum bemühen, bei jedem Beschluß und auch bei der Kontrolle der Beschlüsse die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu berücksichtigen, dann geben sie den Sicherheits- und Justizorganen eine wesentliche Grundlage für deren Arbeit. Sie orientieren sie damit entsprechend den neuen Ordnungen auf die Schwerpunkte bei der Durchführung des Volkswirtschaftsplans und bei der Entwicklung des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen im Kreis. Durch die Kenntnis der Schwerpunkte werden die Sicherheits- und Justizorgane in die Lage versetzt, ihre Kräfte richtig einzusetzen, um einen möglichst hohen gesellschaftlichen Nutzen zu erreichen. Der Verfasser hat sich u. a. auch die Aufgabe gestellt* den Mitarbeitern der Sicherheits- und Justizorgane Hinweise zu geben, wie ihre staatliche Leitungstätigkeit im Interesse der Festigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter verbessert werden sollte (S. 6). Es ist zu begrüßen, daß er dabei der Tendenz entgegentritt, die unterschiedlichen Aufgaben und die Spezifik der Verantwortlichkeit der Sicherheits-und Justizorgane zu verwischen. Es geht nicht etwa darum, daß diese Organe lediglich die Schwerpunkte der örtlichen Organe „übernehmen“; vielmehr sollen sie selbst aktiv an der Klä- rung dieser Fragen mitarbeiten und auf dieser Grundlage unter Beachtung der Spezifik ihrer Verantwortung die Schwerpunkte für den eigenen Bereich festlegen. Es wäre nützlich gewesen, wenn Feige auch die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht in den Gemeinden dargestelit hätte. Zwar findet man in der Arbeit bei der Darstellung und Besprechung von Beispielen verstreut eine Reihe von Hinweisen (z. B. Zusammenwirken mit der ständigen Kommission zur Durchführung eines Jugendforums über Fragen der Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft, S. 38), aber es fehlt eine Untersuchung der Formen der Zusammenarbeit. Zusammenfassend kann man sagen, daß die Arbeit ein wertvoller Beitrag zur Klärung der mit dem Thema zusammenhängenden Problematik ist. Der Verfasser hat umfangreiche praktische Erfahrungen aus verschiedenen Bezirken ausgewertet und verallgemeinert. Die Broschüre zeigt den Umfang und die Kompliziertheit der Probleme, sie gibt dem Praktiker Anleitung für seine Arbeit und regt ihn zum Weiterdenken der Probleme an. Dr. Hans Hinderet, Halle Gertrud Stiller, Potsdam-Babelsberg Die Wochenzeitung „Sozialistische Demokratie", Organ des Staatsrates und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, erläutert die Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Volkskammer, des Staatsrates und des Ministerrates; zeigt die besten Leitungsmethoden, die richtige Arbeitsweise der Volksvertretungen und ihrer Organe bei der Verwirklichung der neuen Ordnungen, die Erfahrungen der Besten und ihre Anwendung in der praktischen Staatsarbeit; popularisiert die fortgeschrittenen Erfahrungen aus der Arbeit der Volksvertretungen und ihrer Organe beim Aufbau des Kommunismus in der Sowjetunion und des Sozialismus in den volksdemokratischen Ländern sowie wichtige Veröffentlichungen aus der Sowjetunion und den volksdemokratischen Ländern über Fragen des Staates. „Sozialistische Demokratie“ - Forum aller Abgeordneten führt den Erfahrungsaustausch der Abgeordneten, ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiter des Staatsapparates über gute Erfahrungen in der Leitungstätigkeit und ihre Ergebnisse in der Planerfüllung. „Sozialistische Demokratie“ für jeden Mitarbeiter des Staats- und Wirtschaftsapparates unterstützt die Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Kaderpolitik, insbesondere auch bei der Entwicklung und Qualifizierung der Volksvertreter und Mitarbeiter des Staatsapparates; veröffentlicht grundsätzliche Beiträge zu theoretischen und praktischen Fragen der staatlichen Leitungstätigkeit, wichtige Reden führender Funktionäre von Partei und Staat sowie bedeutsame staatliche Dokumente. „Sozialistische Demokratie“ das Organ des ehrenamtlichen Staatsarbeiters bringt anleitende Beiträge zur Verbesserung der staatlichen Arbeit und zur Entwicklung des sozialistischen Gesellschaftslebens; lebendig geschriebene Reportagen über die besten Erfahrungen der staatlichen und ehrenamtlichen Arbeit sowie Auseinandersetzungen mit noch vorhandenen Mängeln; ist ein wertvoller Helfer für die Mitglieder von Aktivs der ständigen Kommissionen, Mitarbeiter der Nationalen Front, Haus-und Straßenvertrauensleute sowie alle anderen ehrenamtlich tätigen Bürger. „Sozialistische Demokratie“ ein unentbehrliches Arbeitsmittel für jeden Abgeordneten, Funktionär und Mitarbeiter des Staatsapparates sowie für jeden ehrenamtlichen Staatsarbeiter. Darum werden auch Sie ein Leser und ständiger Bezieher der Zeitung. Die Zeitung erscheint wöchentlich mit 12 Seiten Umfang und alle vierzehn Tagen mit einer Beilage von 4 Seiten. Einzelpreis -.10 DM, vierteljährlicher Bezugspreis 4.M DM ■% 456;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 456 (NJ DDR 1962, S. 456) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 456 (NJ DDR 1962, S. 456)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

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