Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450); Strebungen eines nach § 3 verbotenen Vereins an dessen Stelle ganz oder teilweise weiterverfolgen (Ersatzorganisation)“. An Hand des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs gegen die Kandidaten der Unabhängigen Wählergemeinschaft Langenselbold wurde * eingehend dargelegt, welche Gefahr sich künftig für alle nonkonformistischen Zusammenschlüsse, westdeutscher Bürger ergeben. Da der § 8 des Gesetzentwurfs praktisch keine Definition des Begriffs „Ersatzorganisation“ enthält, würde die oben behandelte Begriffsbestimmung, die der politische Strafsenat des Bundesgerichtshofs geprägt hat, mit ihrer ganzen Gefährlichkeit auch auf das Gebiet des Vereinsrechts übertragen werden. Unter Anspielung auf dieses Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs wird in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs gesagt, es bestehe „vor allem auch in der Rechtsprechung heute kein Zweifel mehr“, daß der Begriff erheblich weiter gefaßt werden müsse1*. Weiter heißt es dort: „Durch die in Abs. 1 gewählte Begriffsbestimmung wird zum Ausdruck gebracht, daß entscheidendes Kriterium für eine Ersatzorganisation die Übernahme von Funktionen des verbotenen Vereins im weitesten Sinne des Wortes ist und alle sonstigen Umstände nur indizielle Bedeutung haben “ Durch die uferlose Auslegung des Begriffs Ersatzorganisation würde künftig über jedem Verein das Verbot durch die Exekutive wie ein Damoklesschwert schweben. ln der amtlichen Begründung wird das zynisch mit den Worten eingeräumt: „Bei der Weite des Begriffs Ersatzorganisation ist es leicht möglich, daß unter diesem Gesichtspunkt in Einzelfällen auch gegen Vereine vorgegangen wird, bei denen die Voraussetzungen einer Ersatzorganisation in Wirklichkeit nicht gegeben sind.“*4 Das Zitat zeigt, daß die Militaristen bei der restlosen Beseitigung des Vereinigungs- und Koalitionsrechts nicht die geringsten Hemmungen haben. Durch eine rücksichtslose Anwendung des Gesetzes soll Unsicherheit und Furcht in der Bevölkerung verbreitet werden. Die Verteidigung ihrer Existenz durch Anfechtungsklagen bei den Verwaltungsgerichten wird für die als Ersatzorganisation verbotenen Vereinigungen zur Farce, weil der § 8 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, daß Rechtsbehelfe gegen das Verbot einer bestimmten Ersatzorganisation keine aufschiebende Wirkung haben. Daß der Regierungsentwurf für das Vereinsgesetz in seiner Bedeutung weit über das Vereinsrecht hinausgeht und sich u. a. auch gegen die Pressefreiheit richtet, zeigt der § 17. Diese Vorschrift erweitert die Anwendung des geplanten Gesetzes auch auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, „wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderlaufen, die aus Gründen des Staatsschutzes erlassen sind“. Im Gegensatz zu der derzeitigen Rechtssituation soll künftig die Exekutive in die Lage versetzt werden, jede Veröffentlichung von Druckschriften, die gegen die' Regierungspolitik gerichtetsind, von vornherein dadurch zu verhindern, daß alle politisch mißliebigen Verlage aufgelöst werden. Das geplante Vereinsgesetz, das als juristische Handhabe gedacht ist, um mit polizeistaatlichen Methoden jede organisierte Opposition schnell und wirksam im 33 Bundesratsdrueksache Nr. 79/62, S. 1*. n Ebenda. Keim zu ersticken, ist ein Ausdruck für die Schwächeposition des westdeutschen Imperialismus und Militarismus, der angesichts des veränderten politischen Kräfteverhältnisses in der Welt, insbesondere der wachsenden Stärke und Autorität der DDR, mit solchen faschistischen Methoden seine bankrotte Politik der Atomkriegsvorbereitung gegenüber den Volksmassen zu sichern sucht. Der verstärkte Einsatz der Exekutive hat andererseits auch den Zweck, der wachsenden Kritik gegen die strafrechtliche Gesinnungsjustiz entgegenzuwirken, wie dies in der amtlichen Begründung offen zugegeben wird. Dort heißt es, „die Bekämpfung staatsfeindlicher Organisationen“ habe sich „in einem Übermaß auf die Strafjustiz verlagert“*5. Der Regierungsentwurf für das geplante Vereinsgesetz und das Revisionsurteil des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofs gegen Kandidaten der Unabhängigen Wählergemeinschaft Langenselbold bestätigen voll und ganz die Feststellung des Programms der KPdSU: „Auf allen Gebieten verstärkt sich die politische Reaktion wie nie zuvor, die bürgerlichen Freiheiten werden aufgehoben, und in einer Anzahl von Ländern werden faschistische Tyranneien errichtet.“*“ Rücksichtslos beseitigen die Militaristen die demokratischen Rechte und Freiheiten, wenn es darum geht, ihre volksfeindlichen Interessen zu verwirklichen. Welch ein Hohn auf das Grundgesetz ist es, wenn man die rechtspolitische Tendenz und die Bestimmungen des geplanten Vereinsgesetzes beispielsweise mit dem Art. 9 des Grundgesetzes konfrontiert, dessen erster Absatz lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Das besprochene Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs wie auch der Regierungsentwurf zeigen noch etwas anderes. Ihre entscheidende Stoßrichtung ist gegen die Arbeiterklasse, die entscheidende und führende Kraft im Kampf um die Erhaltung des Friedens und die Existenz der Nation, gerichtet. Diese Kraft jedoch wird im Bunde mit allen antiimperialistischen Kräften den Militarismus und Imperialismus überwinden und in Westdeutschland eine antifaschistisch-demokratische Ordnung errichten, über die der Weg zum Sozialismus in ganz Deutschland führt. Während in der Deutschen Demokratischen Republik die Volksmassen gerade durch ihre demokratischen Organisationen und Vereinigungen immer stärker in die Lenkung und Führung der staatlichen Politik einbezogen werden, versuchen in Westdeutschland die Militaristen, die Bevölkerung immer stärker von jedem Einfluß auf die Politik mit verstärkt faschistischen Methoden abzuhalten. Freiheit im Bonner Staat bedeutet Freiheit für Militaristen, Profithyänen und Dunkelmänner. Erneut will die Monopolbourgeoisie in der Bundesrepublik ihren Polizei- und Justizbehörden die Ermächtigung schaffen, demokratische Rechte und Freiheiten, die von den Volksmassen im harten Kampf errungen wurden, zu beseitigen. Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sind grundlegende Voraussetzungen für jede politische Willensbildung des Volkes und unabdingbar für den Kampf der Arbeiterklasse um ihre sozialen und politischen Forderungen. Heute, da das Volk und insbesondere die Arbeiterklasse in Deutschland vor der historischen Aufgabe stehen, die die physische Existenz der Nation bedrohende Atomkriegspolitik der westdeutschen Imperialisten zu überwinden, gilt mehr denn je die Notwendigkeit, die Anschläge auf das Vereinigungsund Koalitionsrecht abzuwehren. 35 a. a. o., S. 16. 8“ Programm der KPdSU, Berlin lMl, S. 24. i50;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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