Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450); Strebungen eines nach § 3 verbotenen Vereins an dessen Stelle ganz oder teilweise weiterverfolgen (Ersatzorganisation)“. An Hand des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs gegen die Kandidaten der Unabhängigen Wählergemeinschaft Langenselbold wurde * eingehend dargelegt, welche Gefahr sich künftig für alle nonkonformistischen Zusammenschlüsse, westdeutscher Bürger ergeben. Da der § 8 des Gesetzentwurfs praktisch keine Definition des Begriffs „Ersatzorganisation“ enthält, würde die oben behandelte Begriffsbestimmung, die der politische Strafsenat des Bundesgerichtshofs geprägt hat, mit ihrer ganzen Gefährlichkeit auch auf das Gebiet des Vereinsrechts übertragen werden. Unter Anspielung auf dieses Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs wird in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs gesagt, es bestehe „vor allem auch in der Rechtsprechung heute kein Zweifel mehr“, daß der Begriff erheblich weiter gefaßt werden müsse1*. Weiter heißt es dort: „Durch die in Abs. 1 gewählte Begriffsbestimmung wird zum Ausdruck gebracht, daß entscheidendes Kriterium für eine Ersatzorganisation die Übernahme von Funktionen des verbotenen Vereins im weitesten Sinne des Wortes ist und alle sonstigen Umstände nur indizielle Bedeutung haben “ Durch die uferlose Auslegung des Begriffs Ersatzorganisation würde künftig über jedem Verein das Verbot durch die Exekutive wie ein Damoklesschwert schweben. ln der amtlichen Begründung wird das zynisch mit den Worten eingeräumt: „Bei der Weite des Begriffs Ersatzorganisation ist es leicht möglich, daß unter diesem Gesichtspunkt in Einzelfällen auch gegen Vereine vorgegangen wird, bei denen die Voraussetzungen einer Ersatzorganisation in Wirklichkeit nicht gegeben sind.“*4 Das Zitat zeigt, daß die Militaristen bei der restlosen Beseitigung des Vereinigungs- und Koalitionsrechts nicht die geringsten Hemmungen haben. Durch eine rücksichtslose Anwendung des Gesetzes soll Unsicherheit und Furcht in der Bevölkerung verbreitet werden. Die Verteidigung ihrer Existenz durch Anfechtungsklagen bei den Verwaltungsgerichten wird für die als Ersatzorganisation verbotenen Vereinigungen zur Farce, weil der § 8 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, daß Rechtsbehelfe gegen das Verbot einer bestimmten Ersatzorganisation keine aufschiebende Wirkung haben. Daß der Regierungsentwurf für das Vereinsgesetz in seiner Bedeutung weit über das Vereinsrecht hinausgeht und sich u. a. auch gegen die Pressefreiheit richtet, zeigt der § 17. Diese Vorschrift erweitert die Anwendung des geplanten Gesetzes auch auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, „wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderlaufen, die aus Gründen des Staatsschutzes erlassen sind“. Im Gegensatz zu der derzeitigen Rechtssituation soll künftig die Exekutive in die Lage versetzt werden, jede Veröffentlichung von Druckschriften, die gegen die' Regierungspolitik gerichtetsind, von vornherein dadurch zu verhindern, daß alle politisch mißliebigen Verlage aufgelöst werden. Das geplante Vereinsgesetz, das als juristische Handhabe gedacht ist, um mit polizeistaatlichen Methoden jede organisierte Opposition schnell und wirksam im 33 Bundesratsdrueksache Nr. 79/62, S. 1*. n Ebenda. Keim zu ersticken, ist ein Ausdruck für die Schwächeposition des westdeutschen Imperialismus und Militarismus, der angesichts des veränderten politischen Kräfteverhältnisses in der Welt, insbesondere der wachsenden Stärke und Autorität der DDR, mit solchen faschistischen Methoden seine bankrotte Politik der Atomkriegsvorbereitung gegenüber den Volksmassen zu sichern sucht. Der verstärkte Einsatz der Exekutive hat andererseits auch den Zweck, der wachsenden Kritik gegen die strafrechtliche Gesinnungsjustiz entgegenzuwirken, wie dies in der amtlichen Begründung offen zugegeben wird. Dort heißt es, „die Bekämpfung staatsfeindlicher Organisationen“ habe sich „in einem Übermaß auf die Strafjustiz verlagert“*5. Der Regierungsentwurf für das geplante Vereinsgesetz und das Revisionsurteil des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofs gegen Kandidaten der Unabhängigen Wählergemeinschaft Langenselbold bestätigen voll und ganz die Feststellung des Programms der KPdSU: „Auf allen Gebieten verstärkt sich die politische Reaktion wie nie zuvor, die bürgerlichen Freiheiten werden aufgehoben, und in einer Anzahl von Ländern werden faschistische Tyranneien errichtet.“*“ Rücksichtslos beseitigen die Militaristen die demokratischen Rechte und Freiheiten, wenn es darum geht, ihre volksfeindlichen Interessen zu verwirklichen. Welch ein Hohn auf das Grundgesetz ist es, wenn man die rechtspolitische Tendenz und die Bestimmungen des geplanten Vereinsgesetzes beispielsweise mit dem Art. 9 des Grundgesetzes konfrontiert, dessen erster Absatz lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Das besprochene Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs wie auch der Regierungsentwurf zeigen noch etwas anderes. Ihre entscheidende Stoßrichtung ist gegen die Arbeiterklasse, die entscheidende und führende Kraft im Kampf um die Erhaltung des Friedens und die Existenz der Nation, gerichtet. Diese Kraft jedoch wird im Bunde mit allen antiimperialistischen Kräften den Militarismus und Imperialismus überwinden und in Westdeutschland eine antifaschistisch-demokratische Ordnung errichten, über die der Weg zum Sozialismus in ganz Deutschland führt. Während in der Deutschen Demokratischen Republik die Volksmassen gerade durch ihre demokratischen Organisationen und Vereinigungen immer stärker in die Lenkung und Führung der staatlichen Politik einbezogen werden, versuchen in Westdeutschland die Militaristen, die Bevölkerung immer stärker von jedem Einfluß auf die Politik mit verstärkt faschistischen Methoden abzuhalten. Freiheit im Bonner Staat bedeutet Freiheit für Militaristen, Profithyänen und Dunkelmänner. Erneut will die Monopolbourgeoisie in der Bundesrepublik ihren Polizei- und Justizbehörden die Ermächtigung schaffen, demokratische Rechte und Freiheiten, die von den Volksmassen im harten Kampf errungen wurden, zu beseitigen. Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sind grundlegende Voraussetzungen für jede politische Willensbildung des Volkes und unabdingbar für den Kampf der Arbeiterklasse um ihre sozialen und politischen Forderungen. Heute, da das Volk und insbesondere die Arbeiterklasse in Deutschland vor der historischen Aufgabe stehen, die die physische Existenz der Nation bedrohende Atomkriegspolitik der westdeutschen Imperialisten zu überwinden, gilt mehr denn je die Notwendigkeit, die Anschläge auf das Vereinigungsund Koalitionsrecht abzuwehren. 35 a. a. o., S. 16. 8“ Programm der KPdSU, Berlin lMl, S. 24. i50;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 450 (NJ DDR 1962, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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