Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 45

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 45 (NJ DDR 1962, S. 45); sucht sind, in denen die Umstände nicht ausreichend geklärt sind, die die Person des Angeklagten, seine frühere Tätigkeit usw. charakterisieren, obwohl das alles für die Festsetzung einer gerechten und richtig bemessenen Strafe und in einigen Fällen auch für die Entscheidung darüber, ob es zweckmäßig ist, den Angeklagten dem Gericht zu übergeben oder den Fall durch die Öffentlichkeit untersuchen zu lassen, von wesentlicher Bedeutung ist.“12 Und in dem erwähnten Befehl des Generalstaats-anwalts der UdSSR heißt es, daß „im Verlaufe der Untersuchung sorgfältig alle Umstände zu klären (sind), die die Person des Angeklagten, sein Verhalten im täglichen Leben charakterisieren, die mildernden und erschwerenden Umstände sowie die Ursachen, die zur Begehung des Verbrechens beigetragen haben“13. Ein Jahr nach der Annahme des Beschlusses über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege müssen wir einschätzen, wie mit ihm gearbeitet wurde. Das entspricht der großen Bedeutung dieses Beschlusses und der Verantwortung 12 Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität, Berlin 1961, S. ISO bis 151. 13 a. a. O., S. 151. der Strafverfolgungsorgane für seine richtige Durchführung in unserer Rechtspflege, von der Genosse Walter Ulbricht sagte, daß sie keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. „Die Rechtspflege dient der Erhaltung des Friedens, dem Schutze der friedlichen Arbeit unserer Menschen gegen alle Angriffe, der Festigung der Grundlagen und der allseitigen Entfaltung' der friedlichen Arbeit. Sie dient ferner dem Schutze der gesellschaftlichen Entwicklung, der Festigung des sozialistischen Eigentums, dem Schutze des persönlichen Eigentums, der ruhigen und ungestörten Entfaltung aller Mitglieder unserer Gesellschaft zu wahrhaft sozialistischen Menschen.“14 Diese Worte müssen die Organe der Rechtspflege auch im Jahre 1962 beherzigen. Ihre in diesem Sinne ausgeübte Tätigkeit wird erheblich dazu beitragen, daß auch das Jahr 1962 ein schlechtes Jahr für die Feinde des Friedens, ein gutes Jahr für unser Volk wird. M W. Ulbricht, „Zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, NJ 1961 S. 114. Dr. HEINZ PUSCHEL, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Der Staatsratsbesdiluij über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der DDR in seiner Bedeutung für die Rechtsprechung in Zivilsachen Der XXII. Parteitag der KPdSU und in seiner ersten Auswertung für den Kampf um den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik das 14. Plenum des ZK der SED haben nachdrücklich auf die wachsende Bedeutung des Rechts und der Gesetzlichkeit in der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft hingewiesen. An der Durchsetzung der Moralnormen der sozialistischen Gesellschaft, an der Entfaltung neuer, sozialistischer gesellschaftlicher Beziehungen, von Verhältnissen der Brüderlichkeit, der gegenseitigen Hilfe und kameradschaftlichen Zusammenarbeit der Menschen, hat das Zivilrecht einen hervorragenden Anteil zu nehmen. Auch bei der Erziehung aller Bürger zur bewußten Einhaltung ihrer zivil- und familienrechtlichen Verpflichtungen durch den sozialistischen Staat und die gesellschaftlichen Organisationen kommt es darauf an, daß die neuen sittlichen Forderungen zum inneren Bedürfnis aller werden. Wir müssen noch viel tun, um mit den Überresten der Vergangenheit Schluß zu machen. Im gesellschaftlichen Leben ist das Fortschrittliche nicht klar vom Alten, Rückständigen geschieden. Das Fortschrittliche siegt letzten Endes, aber die tjberreste des Alten hemmen die Vorwärtsbewegung. Die Kraft des guten Beispiels wächst, darauf baut sich unsere Erziehung auf. Aber bekanntlich wuchert das Unkraut schnell, wenn man es nicht rechtzeitig unschädlich macht.“1 1 N. S. Chruschtschow, Der Triumph des Kommunismus ist gewiß, Berlin 1961, S. 258. Von größter Bedeutung für unsere Zivilrechtsprechung sind die auf diesen Feststellungen basierenden Forderungen, daß die Gesellschaft dem Verhalten des Menschen stärkere Aufmerksamkeit schenken und die Anforderungen in dieser Hinsicht erhöhen müsse.2 Den präzisen Weg, wie auch mit den Mitteln der gerichtlichen Zivilrechtspflege das moralische Gewicht und die Autorität der Gesellschaft aktiver gegen solche Menschen eingesetzt werden müssen, die die Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens verletzen, hat der Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961 gewiesen. Seiner Anwendung auf die Zivilrechtsprechung, auf deren Notwendigkeit bereits in dem Bericht des Ministers der Justiz auf der Sitzung des Staatsrates vom 30. Januar 1961 hingewiesen worden war3, gelten die nachfolgenden Untersuchungen. Der Staatsratsbeschluß betont, daß der Kampf gegen die Rechtsverletzungen nicht allein Aufgabe der Rechtspflegeorgane ist, sondern sein Erfolg vor allem darauf beruht, daß die Wachsamkeit und die Aktivität der Werktätigen die Ursachen, aus denen die Gesetzesverletzungen erwachsen, ausräumen und dadurch den Rechtsverletzungen vorgebeugt wird. Deshalb muß sich die enge Zusammenarbeit zwischen den Volksvertretungen und den Gerichten auch auf die systematische Bekämpfung von Zivil- und Familienrechtsver Jetzungen 2 Ebenda. 3 Die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik, Schriftenreihe des Staatsrates Nr. 4.1961, S. 18. / 45;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 45 (NJ DDR 1962, S. 45) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 45 (NJ DDR 1962, S. 45)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt und die für die Begutachtung notwendige Sachkunde gegeben ist. Darüber hinaus wird die Objektivität der Begutachtung vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten.

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