Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 441

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 441 (NJ DDR 1962, S. 441); Wie sieht die Arbeit solcher Aktive aus? Sie sind auf der Revierebene der Volkspolizei geschaffen, die z. T. identisch mit den Wahlkreisen sind. Im Aktiv sind sowohl die Kraftfahrer der Wohngebiete als auch die Kraftfahrer einiger Betriebe, die in diesem Gebiet liegen, erfaßt. Die Leiter solcher Aktive es handelt sich um erfahrene Kraftfahrer aus Betrieben sind zugleich aktiv im Wahlkreis tätig. Die Anleitung des Aktivs erfolgt unmittelbar durch das Volkspolizeirevier, das einen Offizier für die ständige Betreuung des Aktivs verantwortlich gemacht hat. Bei der Beratung zu bestimmten Fragen werden auch die Volkspolizeihelfer einbezogen. Auch die Schulungen der Mitglieder werden gemeinsam mit den Volkspolizeihelfern vorgenommen. Die Mitglieder beteiligen sich regelmäßig an Kraftfahrzeugkontrollen, die gemeinsam mit der Volkspolizei durchgeführt werden. Dabei werden die technischen Erfordernisse überprüft, bei undiszipliniertem Verhalten werden die Kraftfahrer belehrt, Mängel und Beanstandungen werden dem zuständigen Verkehrssicherheitsaktiv des betreffenden Betriebes mitgeteilt. Die Hauptaufgabe dieser Aktive ist es jedoch nicht, den Sicherheitsinspektor eines Betriebes zu ersetzen, sondern in erster Linie erzieherisch, d. h. bewußtseinsverändernd, zu wirken. So werden z. B. in Berlin-Lichtenberg regelmäßig Filmvorführungen und Kraftfahrerforen durchgeführt. In diesen Veranstaltungen wirken auch die Justizfunktionäre mit, die durch ihre praktische Erfahrung bei der Bekämpfung der Verkehrsdelikte wertvolle Hinweise gegeben haben und durch ihre Mitarbeit das Vertrauen der Kraftfahrer erwerben konnten. Die Veranstaltungen sind gut besucht. Die Teilnehmer sind nicht nur Zuhörer, sie tragen vielmehr selbst ihre Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor und setzen sich für ihre Realisierung ein. Das ging manchmal soweit, daß mehrere Kraftfahrer ganze Pläne zur Einrichtung von Zubringer- und Sammelstraßen entwickelten, .die bei der Planung von Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt werden können. Wie groß das Interesse an der Beratung in diesen Aktiven ist, zeigt auch die Tatsache, daß einige Kraftfahrer, die während ihres Dienstes Mängel feststellten, diese schriftlich festhielten und in dem nächsten Forum bekanntgaben. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz hat sich an diesen Foren beteiligt. Der Bezirksrat für Innere Angelegenheiten nahm an den Veranstaltungen teil und nahm die Anregungen entgegen. In jeder Veranstaltung berichtet das Aktiv, wie die bisherigen Anregungen verwirklicht worden sind und was sich verändert hat. Dabei wurden auch solche Fachorgane wie das Referat Straßenwesen durch die Volksvertretung verpflichtet zu berichten. Der unmittelbare Einfluß der Justizorgane ist gesichert, weil die Schöffen des Gerichts zu einem großen Teil Mitglieder des Aktivs sind und ihre Kenntnisse aus der Praxis am Gericht und aus der Schulung mit verwerten. Neben den Verkehrssicherheitsaktiven, die die Tätigkeit des Strafverfolgungsorgans bei der Einschränkung der Verkehrskriminalität wirksam unterstützen, sind insbesondere die Konfliktkommissionen zu nennen, die große Möglichkeiten zur Veränderung des Bewußtseins der Verkehrsteilnehmer haben. Wir können hier aber kaum über Erfahrungen aus der Zusammenarbeit berichten. Das liegt u. a. darin begründet, daß viele Richter, Staatsanwälte und Volkspolizeiangehörige die Bedeutung der Konfliktkommission als eines wesentlichen Instruments der sozia'i'tischen Bewußtseinsbildung immer noch unterschätzen. Ich muß mich daher auf die Wiedergabe eines Beispiels beschränken. Ein Kraftfahrer eines großen volkseigenen Betriebes wurde durch das betriebliche Verkehrssicherheitsaktiv kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, daß er 357 Liter Kraftstoff zuviel verbraucht hatte. In der Auseinandersetzung stellte sich heraus, daß dieser Kraftfahrer ohne Rücksicht auf Materialverschleiß durch eine rücksichtslose Fahrweise den außerordentlich hohen Kraftstoffverbrauch verursacht hatte. In der Aussprache stellte es sich weiter heraus, daß er auch mit einem Dienstfahrzeug eine Privatfahrt unternommen und mit dem betriebseigenen Scheckheft den dazu erforderlichen Treibstoff eingekauft hatte. Die Volkspolizei hat das Verfahren zu Recht an die Konfliktkommission abgegeben. Als der Kraftfahrer die Einladung zur Beratung erhielt, kündigte er. Die Konfliktkommission hat die Beratung trotzdem im Kreis aller Kraftfahrer durchgeführt und das Verhalten des Kraftfahrers mißbilligt. Es gelang ihr nicht, ihn zur Zurücknahme seiner Kündigung zu bewegen. Der Beschluß der Konfliktkommission wurde dem neuen Betrieb mitgeteilt, der nun seinerseits in der Lage ist, weiter erzieherisch auf den Kraftfahrer einzuwirken. Diese Auseinandersetzung brachte auch Klarheit in die Beziehungen der Kraftfahrer zu dem ihnen anvertrauten Vermögen des Betriebes. Einige Erfahrungen der politischen Massenarbeit und der Einbeziehung der Werktätigen In den Stadtbezirksgerichten gibt es eine Reihe von Aussprachen in Betrieben und verschiedenen Institutionen, die für den großen Fleiß der Richter sprechen. Diese Aussprachen werden, wie auch viele Verfahren, jedoch nicht zielstrebig genug vorbereitet, d. h., es ist nicht klar, was dabei herauskommen soll. Ein Beispiel für eine gute Arbeitsweise schildert Schneider in NJ 19C2 S. 411 f. Ich möchte dem ein weiteres Beispiel hinzufügen. Auf einem Verschiebebahnhof wurde ein Waggon durch unaufmerksames Rangieren beschädigt und die Ladung dadurch z. T. unbrauchbar. Dieser Fall kam vor Gericht. In der Vorbereitung des Verfahrens stellte es sich heraus, daß keine genügende Klarheit über die Situation am Tatort bestand. Eine Aussprache mit den Arbeitern des Bahnhofs bereits vor dem Verfahren ergab, daß im Monat durchschnittlich 30 derartiger Ladegutbeschädigungen vorkamen. Zum Teil wurden diese Mißstände durch ein verkantetes Gleis begünstigt, bei dem die Hemmschuhe herausgeworfen wurden, bevor sie die Wagen zum Stehen brachten. Die Richter und Schöffen nahmen diese Feststellung zum Anlaß, bereits vor der Auswertung des Urteils eine Aussprache auf dem Verschiebebahnhof durchzuführen. Sie erreichten, daß dort Fragen der Erhöhung der Sicherheit und der Bekämpfung der Ursachen der Rangierschäden ständig auf die Tagesordnung der Beratungen gesetzt werden. Die Vorbereitung dieses Verfahrens zeigt, daß man nicht erst warten soll, bis das Urteil ein bestimmtes Echo findet. Der Erfolg und die erzieherische Wirkung des Verfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren vorbereitet. Sie müssen kontinuierlich über die Staatsanwaltschaft bis zum Gericht das Anliegen aller Rechtspflegeorgane sein. Es ist dabei selbstverständlich, daß diese Aufgaben nicht allein von einem Richter gelöst werden können, sondern daß eine ständige Einbeziehung der Schöffen erst die Garantie für die Wirksamkeit der Rechtsprechung ist. In einem anderen Verfahren kam die Zweckmäßigkeit der Einbeziehung der Schöffen noch deutlicher zum Ausdruck. In einer wegen Trunkenheit am Lenkrad durch-geführten Strafsache wurde festgestellt, daß Kraftfahrer eines Transportbetriebes oft Dienstfahrten unter Al- 441;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 441 (NJ DDR 1962, S. 441) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 441 (NJ DDR 1962, S. 441)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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