Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 44 (NJ DDR 1962, S. 44); teitag der KPdSU und auf das 14, Plenum unseres Zentralkomitees hinzuweisen. In diesen Dokumenten und Beschlüssen wird immer wieder auf die Verbesserung der Arbeit hinsichtlich der Erziehung der Menschen, auf die notwendige Überwindung der Überreste des Kapitalismus im Bewußtsein der Menschen hingewiesen. Auch in seiner Neujahrsansprache hat Walter Ulbricht darauf hingewiesen, daß die Entwicklung und Förderung . sozialistischer Eigenschaften bei allen Werktätigen auch im Jahre 1962 die zentrale Aufgabe bleibt. Daraus ergibt sich eine unabdingbare Konsequenz: wenn die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit eine erstrangige Bedeutung bei der Beeinflussung des öffentlichen Verhaltens des Menschen hat, so hat diese Arbeit auch große positive Seiten im Kampf gegen die Kriminalität. In der praktischen Arbeit der Strafverfolgungsorgane, im Kampf gegen die Kriminalität bedeutet das, neben dem Verbrechen als solchem die Person des Täters Stärker zu beachten als bisher. Es scheint auch das Lehrbuch des Strafrechts der DDR (Allgemeiner Teil) aus dem Jahre 1957, das nach wie vor verwendet wird, zu den noch bestehenden Mängeln beigetragen zu haben. In diesem Lehrbuch wird die subjektive Seite des Verbrechens nur auf den Vorsatz und die Fahrlässigkeit beschränkt, d. h. auf ein solches psychisches Verhalten des Täters zu seinen Handlungen, das wohl für jede zurechnungsfähige Person, keineswegs aber besonders für das Bewußtsein des Täters kennzeichnend ist. Auf diese negative Seite auch in den sowjetischen Lehrbüchern hat B. S. U t e w s k i in einer interessanten Arbeit hingewiesen. Er schreibt: . . „Seit dem Jahre ,1931 begann das Interesse an der Person des Täters nachzulassen. Nunmehr konzentrierte sich die Hauptaufmerksamkeit der Strafrechtler auf das juristische Studium des Verbrechens. Losgelöst vom Studium der Person des Täters, nahm es immer abstrakteren Charakter an Da aber für den Verbrecher im Tatbestand kein Platz ist, blieb den Verfechtern der Ansicht, daß der Tatbestand die einzige Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist, nichts anderes übrig, als die außerhalb des Tatbestandes liegende Person des Täters und seine Gesellschaftsgefährlichkeit zu ignorieren. Wenn man die Praktiker im Verlaufe vieler Jahre auf jede Art und Weise davon zu überzeugen suchte, daß für die Urteilsfällung vollauf die Feststellung ausreicht, daß in den Handlungen des Angeklagten die vier Tatbestandselemente verwirklicht sind, so mußten sie notgedrungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß die Person des Täters nicht zu jenen Umständen zählt, die unbedingt untersucht werden müssen.“8 In dem genannten Lehrbuch des Strafrechts gibt es zwar einen Abschnitt, der sich mit dem „Einfluß der Persönlichkeit auf das Verbrechen“ befaßt, aber es sind dort eine Reihe Feststellungen enthalten, die wegen ihrer Absolutheit nicht zu billigen sind. So heißt es z. B. an einer Stelle u. a., daß „die einfache, in der Praxis noch recht häufig 8 Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität,' Berlin 1961, S. 146 und 147/1.48. 44 anzutreffende Differenzierung der Verbrechenssubjekte in geschworene Feinde der volksdemokratischen Ordnung und in Menschen, die keine Feinde unserer Ordnung sind, für die genaue Einschätzung der vom Täter mit dem Verbrechen bezogenen Klassenposition nicht geeignet“ ist.9 Diese Feststellung widerspricht in dieser Form den Hinweisen und Beschlüssen der Partei und ist eben weil sie in einem Lehrbuch enthalten ist geeignet, die Praxis zu desorientieren. Wegen der Bedeutung dieser Frage soll noch einmal auf die einschlägigen Hinweise der Partei aufmerksam gemacht werden. Auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED im Oktober 1957 wurde gesagt, daß es richtig ist, zu differenzieren „zwischen solchen Personen, die, obwohl sie gegen unsere Gesetze verstießen, doch nicht als außerhalb unserer Ordnung stehend betrachtet werden können , und zwischen jenen, die sich bewußt außerhalb unseres Staates stellten und als Staatsverbrecher die Fundamente unseres Staates angriffen“10. Im Referat Walter Ulbrichts auf dem V. Parteitag wurden ebenfalls sehr konkrete Hinweise für eine exakte Differenzierung gegeben. In der Programmatischen Erklärung des Staatsrates wurde gesagt, daß die Justizorgane dem Wesen unseres Rechts entsprechend so zu arbeiten haben, daß solche Menschen geduldig überzeugt und erzogen werden, - „die noch nicht in vollem Umfang ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben; daß. aber jene hart bestraft werden, die dasrLeben unseres Volkes, den Bestand unserer. Nation, bedrohen“11. Es ist deshalb notwendig, daß im Lehrbuch die notwendigen Korrekturen vörgenommen und besonders zum Problem des Täters, seiner Persönlichkeit und ihres Einflusses auf die Gesellschaftsgefährlichkeit die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt werden. Es sei in diesem Zusammenhang auch an den Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 19. Mai 1959 „Über die praktische Anwendung der Kriminalstrafen dürch die Gerichte“ und an den Befehl des Generalstaatsanwalts der UdSSR vom 20. Juli 1959 „Über die Praxis der Staatsanwaltschaftsorgane bei der strafrechtlichen Verantwortlichmachung und der Verwirklichung der Aufsicht über die richtige Anwendung der Strafmaßnahmen“ hingewiesen. In beiden Dokumenten wird die große Bedeutung unterstrichen, die Charakter und Grad der Gesell-Schaftsgefährlichkeit des Verbrechens bei der Entscheidung über die Frage der Bestrafung haben. Zugleich wird mit Nachdruck darauf verwiesen, daß eine ebensolche Bedeutung der Person des Täters zukommt. Im genannten Beschluß des Obersten Gerichts der UdSSR heißt es u. a.: „Häufig übernehmen die Gerichte die Durchführung solcher Verfahren, die ungenügend unter- 9 Lehrbuch des Strafrechts der' 5DR Allgemeiner Teil , Berlin 1957, S. 394 . bis 395. 10 W. Ulbricht, Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der DDR, Berlin 1957, S. 118. 11 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staats- rales der DDR, Walter Ulbricht, vor de;f ' Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 42. .;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 44 (NJ DDR 1962, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 44 (NJ DDR 1962, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X