Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 435 (NJ DDR 1962, S. 435); Aktion äußerte, erhielt er von dem Offizier die Antwort: „Wenn die (gemeint waren die Volkspolizisten) ihre Waffen vom Buckel nehmen, liegen sie auch schon auf der Nase.“ Aus dieser Bemerkung war für den Angeklagten ersichtlich, daß der Offizier der Westberliner Polizei zur Eröffnung des Feuers auf die Grenzsicherungskräfte der DDR entschlossen war. Gegen 23.45 fuhr ein Funkwagen des Einsatzkommandos Nord zum „Einsatzort“, dem ein Einsatzfahrzeug mit 8 Westpolizisten folgte. Die Polizisten waren mit ihren Dienstpistolen und einige von ihnen außerdem mit automatischen Schnellfeuerwaffen ausgerüstet. Der Angeklagte suchte gleichfalls die Stelle an der Staatsgrenze auf, bei der der gewaltsame Grenzdurchbruch versucht werden sollte. Er stellte fest, daß dort außer den Westpolizisten noch 10 bis 12 jüngere Männer in Zivil erschienen waren, die von einem Angehörigen der Westberliner Zollverwaltung angeführt wurden und die offensichtlich die Zerstörung der Grenzsicherungsanlagen vornehmen sollten. Der geplante Anschlag gegen die Staatsgrenze wurde durch die Grenzsicherungsorgane der DDR vereitelt. Als der Angeklagte am darauffolgenden Tage die Mutter seiner Verlobten aufsuchte, wurde er verhaftet. 4. Richter, Wolfgang Der Angeklagte ist 23 Jahre alt. Die Ehe seiner Eltern ist geschieden. Die Mutter arbeitet als Pelznäherin in der Hauptstadt der DDR, der Vater lebt seit 1950 in Westberlin. Nach dem Besuch der Grundschule in Berlin-Prenzlauer Berg nahm der Angeklagte ein Lehrverhältnis bei der Deutschen Schiffahrts- und Umschlagsgesellschaft (DSU) in Potsdam auf, um den Beruf eines Bootsmannes zu erlernen. Da ihm diese Tätigkeit nicht zusagte, löste er nach zwei Monaten das Lehrverhältnis. Danach war der Angeklagte in den verschiedensten Betrieben des demokratischen Berlin als Arbeiter tätig. Zuletzt war er im VEB Gasversorgung beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis löste er Anfang Juni 1962, weil er mit seinem dortigen Verdienst von 300 DM netto monatlich nicht zufrieden war. Bis zu seiner Inhaftnahme am 17. Juni 1962 ging er keiner Arbeit mehr nach. Der Angeklagte hielt sich oft in Westberlin auf und hörte regelmäßig die Hetzsendungen der Sender „RIAS“ und „SFB“. Im Jahre 1960 wurde er vom Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg wegen Staatsverleumdung und wegen Einführung von Schund- und Schmutzschriften in das demokratische Berlin verurteilt. Unter dem Einfluß der psychologischen Kriegführung gegen die DDR und die von ihrer Regierung getroffenen Schutzmaßnahmen faßte der Angeklagte etwa im März 1962 den Entschluß, die Hauptstadt der DDR auf ungesetzlichem Wege zu verlassen. Bestärkt wurde er darin durch den Umgang mit gleich-gesinnten Personen, den Zeugen Küter, Flegel und Blechschmidt. Bei den Zusammenkünften mit diesem Personenkreis wurden regelmäßig die RIAS- und SFB-Kommentare und Nachrichten ausgetauscht. Auf Grund der durch die Hetzsender vermittelten Aufforderungen Brandts und anderer Ultras, die Staatsgrenze der DDR durch Gewaltakte durchlässig zu machen, reifte bei dem Angeklagten Richter und seinen Komplicen im Juni 1962 der Plan zu einer gefährlichen Provokation. In der Nacht vom 16. zum 17. Juni 1962 sollte die Staatsgrenze gewaltsam durchbrochen werden. Dieser Zeitpunkt wurde deshalb gewählt, weil die Rädelsführer unter ihnen der Angeklagte Richter an-nahmen, daß gerade in dieser Nacht angesichts der bevorstehenden Hetzkundgebung in Westberlin die Westberliner Polizei verstärkten Einsatz haben würde und sie deshalb fest mit „Feuerschutz“ von dieser Seite rechnen könnten. Küter war dazu ausersehen, auf der Hetzkundgebung in Schöneberg neben Adenauer und Brandt als Redner aufzutreten. Für den geplanten Grenzdurchbruch wurden von der Gruppe verschiedene Varianten beraten. So wurde erwogen, diesen in der Gleimstraße in der Nähe des Cantian-Stadions sowie durch Verwendung eines gestohlenen Lkw in der Ackerstraße oder durch Benutzung eines Tunnels in Falkensee vorzunehmen. Der Angeklagte Richter schlug den von ihm als geeigneten Grenzdurchbruchsort ausgekundschafteten Osthafen in der Nähe der Warschauer Brücke vor, weil dort, wie der Zeuge Flegel bekundet hat, „nur ein Grenzsoldat umgelegt“ zu werden brauchte. Dieser Vorschlag wurde deshalb wieder fallengelassen, weil es der Bande zwar leicht erschien, den Grenzpolizisten zu ermorden, nicht aber alle Mitglieder in der Lage waren, die Spree zu durchschwimmen. Ein weiterer Vorschlag des Angeklagten Richter ging dahin, mit der S-Bahn bis in die unmittelbare Nähe des S-Bahnhofs Bornholmer Straße zu fahren, dort die Notbremse zu ziehen und unter Ausnutzung des dort befindlichen toten Winkels den Grenzdurchbruch durchzuführen. Bei der Planung ihrer Gewaltaktion hatte die Gruppe von vornherein bewaffnete Auseinandersetzungen mit den Grenzsicherungskräften einkalkuliert. Zur Verwirklichung ihres Vorhabens wurde eine größere Gruppe vorwiegend Jugendlicher zusammengestellt. Die Anführer der Gruppe spekulierten darauf, daß es ihnen durch die Ansammlung einer größeren Anzahl von Provokateuren an der Staatsgrenze eher möglich sein würde, die Frontstadt zu erreichen. Küter, der führende Kopf der Gruppe, sicherte die Beschaffung von Waffen zu, mit denen die Führungsgruppe so auch der Angeklagte Richter ausgerüstet werden sollte. Die Ermordung von Grenzpolizisten der DDR wurde ohne Bedenken in Rechnung gestellt, weil die Gruppe aus den Hetzsendungen wußte, daß ihnen für derartige Verbrechen in Westberlin keine Strafe drohte. Der Angeklagte Richter beteiligte sich an Erkundungen an der Staatsgrenze und fertigte eine Skizze von dem bei Blankenfelde in Aussicht genommenen Durchbruchsort an. Da Küter die vorgesehenen Waffen bis zum 16. Juni 1962 nicht beschaffen konnte, wurde in Erwägung gezogen, den Grenzdurchbruch mittels eines Lkw vorzunehmen. Zu diesem Zweck forderte Richter den Zeugen Köpke, der Kraftfahrer in einem volkseigenen Betrieb ist, auf, sich mit dem von ihm gefahrenen Lkw am Grenzdurchbruch zu beteiligen. Der Zeuge lehnte dieses Ansinnen strikt ab und riet auch dem Angeklagten eindringlich, von einem derartigen Vorhaben abzulassen. Darauf beschloß die Gruppe auf Initiative des Zeugen Küter, einen Grenzpolizisten durch Messerstiche zu töten und sich danach in den Besitz der Waffen und der Uniform des ermordeten Grenzpolizisten zu setzen. Der Angeklagte Richter übergab zu diesem Zweck dem Zeugen Küter ein feststehendes Messer, mit dem Küter demonstrierte, wie er den Mord an dem Volkspolizisten vornehmen würde. Die weiblichen Mitglieder der Gruppe sollten die Angehörigen der Grenzsicherungsorgane in ein Gespräch verwickeln, um dadurch anderen Mitgliedern der -Bande die Möglichkeit zu geben, einen Grenzpolizisten hinterrücks niederzustechen. Gegen 21.00 Uhr traf sich die Gruppe zur Verwirklichung des Verbrechens am verabredeten Treffort. Aus Gründen der Sicherheit teilte Küter sie in kleinere Trupps auf, die sich getrennt in die Nähe der Staatsgrenze bei Blankenfelde begaben. Als sie feststellten, daß die Grenzsicherungskräfte Hunde mit sich führten, wurden unter Änderung des bisherigen Plans vier Jugendliche beauftragt, einen Lkw zu stehlen, mit dessen Hilfe nunmehr der Durchbruch erfolgen sollte. Diese Jugendlichen wurden jedoch beim Aufbrechen der Türen eines Lkw von der Volkspolizei verhaftet. Der Angeklagte Richter und die übrigen Provokateure verließen nach vergeblichem Warten den Einsatzort. Sie wurden im Laufe der Nacht festgenommen. 5. Bleschinski, Walter Der 31 Jahre alte Angeklagte hat keinen Beruf erlernt. Er wechselte häufig seine Arbeitsstellen. Seit 1956 war er ausschließlich in Westberlin als Gelegenheitsarbeiter tätig. Er hielt sich oft in Spielkasinos auf und versuchte dort, zu Geld zu kommen. Seinen ständigen Wohnsitz hatte er im demokratischen Berlin. Der Angeklagte ist wegen Diebstahls dreimal vorbestraft. Im September 1961 wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft in Westberlin entlassen. Eine Woche danach kehrte er in das demokratische Berlin zurück, nahm dort aber keine Arbeit auf. . Im Januar 1962 vereinbarte der Angeklagte mit seinem 435;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 435 (NJ DDR 1962, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 435 (NJ DDR 1962, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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