Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 434

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 434 (NJ DDR 1962, S. 434); Organisation Veigel alias Schwarzer zusammen, der ihn darüber unterrichtete, daß Angehörige der Gruppe Möglichkeiten zur Organisierung gewaltsamer Grenzdurchbrüche erkundeten und die Anlage eines unterirdischen Stollens geplant sei, der dem unkontrollierten Grenzübertritt in beiden Richtungen dienen sollte. Am 7. Mai begab sich der Angeklagte erneut in das demokratische Berlin, um „Udo“ über eine weitere Mittelsperson ausrichten zu lassen, er möge am nächsten Tage mit dem ihm von der Zentrale übergebenen Sprechfunkgerät an der Staatsgrenze in der Nähe der Brunnenstraße erscheinen, um eine Sprechfunkverbindung mit Veigel aufzunehmen. Da eine Sprechfunkverbindung nicht zustande kam, übermittelte der Angeklagte am 9. Mai den erneuten Auftrag an „Udo“, sich mit dem Gerät am 10. Mai am Dönhoffplatz zur Herstellung einer Funkverbindung mit Veigel einzufinden. Am 9. Mai 1962 würde der Angeklagte außerdem mit den Einzelheiten der Anlage eines Tunnels, der im Keller eines Hauses auf Westberliner Gebiet beginnen und im Keller eines alleinstehenden Gebäudes in der Schützenstraße zwischen Jerusalemer und Lindenstraße im demokratischen Berlin enden sollte, eingehend vertraut gemacht und beauftragt, dieses Projekt dem Mittelsmann Jonas mitzuteilen. Jonas sollte auskundschaften, ob das im demokratischen Berlin vorgesehene Gebäude für den Tunnelausgang geeignet sei, und Überprüfungen hinsichtlich der Bewohner dieses Hauses anstellen. Obwohl ihm Veigel wenige Tage zuvor gesagt hatte, daß die Gruppe gewaltsame Grenzdurchbrüche plante, und ihm ferner bekannt war, daß Mitglieder der Gruppe wie Ulrich Stark, „Udo“ und sein Cousin Dirk Schuster mit Waffen ausgerüstet waren, führte der Angeklagte auch diesen Auftrag aus. Er instruierte den Zeugen Jonas über die Einzelheiten des Tunnelprojekts, fertigte eine Skizze an und gab ihm taktische Hinweise für sein Vorgehen. Dabei handelt es sich um den Stollen, durch den am 18. Juni 1962 der Mörder des Unteroffiziers Reinhold Huhn in das Gebiet der DDR eindrang und nach Begehung seines Verbrechens in die Frontstadt zurück-fiüchtete. 3. Skrzypczak, Klaus-Peter Der 22 Jahre alte Angeklagte war bis Juli 1960 als Maurer und Putzer tätig. Danach war er bei der Westberliner Berufsfeuerwehr, die dem Senat unterstellt ist, angestellt. Er gehört dem DGB, IG öffentliche Dienste-Transport-Verkehr, an und ist Mitglied der Lebensretlungsgesellschaft in Westberlin. Der Angeklagte ist mit der DDR-Bürgerin Monika Herrmann verlobt. Nach der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls trug er sich mit dem Gedanken, seine Verlobte zum Verrat an der DDR zu verleiten. Um sich zur Verwirklichung dieses Vorhabens den Aufenthalt im demokratischen Berlin zu erschleichen* beschaffte er sich Anfang Dezember 1961 einen westdeutschen Personalausweis. In der Folgezeit besuchte er wiederholt die Monika Herimann, um mit ihr die Möglichkeiten ihrer Ausschleusung nach Westberlin zu besprechen. Mitte Dezember 1961 ließ ihn der Oberfeuerwehrmann Knothe wissen, daß er einen Bekannten bei der Duen-sing-Polizei habe, der ihn mit einer Gruppe in Verbindung bringen könne, die Grenzdurchbrüche organisiere. Am darauffolgenden Tag traf er sich mit dem Angehörigen der Westpolizei Lazai, der ihm die Bekanntschaft mit dem Terroristen „Pete“ vermittelte. „Pete“ erklärte sich gegen ein Kopfgeld von 1000 Westmark zur Schleusung der Monika Herrmann bereit. Zur Unterstreichung seiner Bemerkung, daß er sich dabei nicht fürchte, wies „Pete“ in Anwesenheit des Westpolizisten Lazai eine Pistole und verschiedene Sprengkörper vor. Der Angeklagte hatte darauf den Eindruck, daß „Pete“ bereit war, auf die Grenzsicherungskräfte der DDR zu schießen, wenn diese zum Schutz der Staatsgrenze der DDR ihre Pflicht tun würden. Zwischen „Pete“ und dem Angeklagten kam es jedoch zu keiner Vereinbarung. Nachdem „Pete“ gegangen war, erklärte Lazai dem Angeklagten, daß sich die Ausschleusung seiner Verlobten wesentlich billiger stellen würde, wenn er bereit wäre, für die Schleusergruppe tätig zu werden. Ende Dezember 1961 kam Lazei darauf zurück. Er schlug dem Angeklagten vor, in den von ihm geplanten Grenzdurch-bruch außer seiner Verlobten eine weitere DDR-Bürgerin. Dora Badziag, einzubeziehen. Er solle diese Bürgerin auffordern, die DDR zu verlassen, und alsdann mit beiden Frauen zu einer bestimmten Zeit auf dem Friedhof in Berlin-Schönholz erscheinen. In der Nähe der Grabstelle Schröder würden sie von zwei Frauen erwartet werden, die ihnen, wenn er die Kennworte „Bist du Ursula“ gesagt habe, weitere Informationen für die Ausschleusung geben würden. Der Angeklagte ging bereitwillig auf diesen Vorschlag ein. Er suchte unverzüglich die Bürgerin Badziag im demokratischen Berlin auf, die sich nach Mitteilung des Planes zum Verlassen der DDR bereit erklärte. Zum festgelegten Zeitpunkt begab sich der Angeklagte mit Monika Herrmann und Dora Badziag zu dem vereinbarten Treffpunkt. Zur Verwirklichung des Planes kam es jedoch nicht, weil der von Westberlin aus angelegte Tunnel, dessen Ausgang an der genannten Grabstelle mündete, von den Sicherheitsorganen der DDR inzwischen entdeckt worden war. Am darauffolgenden Tag führte Lazai den Angeklagten zum Einstiegloch des von den Sicherheitsorganen versperrten Tunnels in Richtung Friedhof Berlin-Sdiön-holz. Dabei ließ er durchblicken, daß der Tunnel unter dem Schutz der Westberliner Polizei gegraben worden war. Gleichzeitig informierte er den Angeklagten darüber, daß im Bereich der Staatsgrenze in Berlin-Pankow ein weiterer Tunnel im Entstehen sei, für den Angehörige der Westberliner Zollverwaltung den Schutz übernommen hätten. Im Januar 1962 setzte Lazai den Angeklagten davon in Kenntnis, daß in der Nacht vom 25. zum 26. Januar 1962 in der Zeit von 0.30 bis 1.00 Uhr von einer Westberliner Organisation mit Hilfe der Westberliner Polizei ein größerer Grenzdurchbruch durchgeführt werden solle, bei dem er seine Verlobte durchschleusen könne. Der Grenzdurchbruch solle in der Weise erfolgen, daß die in einer auf Westberliner Gebiet stehenden Mauer befindliche Eisentür geöffnet und von dort die Grenzsicherungsanlagen der DDR zerstört werden sollten. Diese Aktion sollte durch eine ausgesuchte Truppe der Westberliner Polizei, die den „Feuerschutz“ übernehmen sollte, gesichert werden. Hierzu wies Lazai den Angeklagten darauf hin, daß diese Truppe schneller schieße als die Volkspolizei. Obwohl die Ausführungen Lazais keinen Zweifel darüber ließen, daß bei der geplanten Grenzprovokation einkalkuliert war, die Grenzsicherungskräfte der DDR unter Beschuß zu nehmen, stimmte der Angeklagte dem Vorhaben zu und begab sich mit Lazai und einem weiteren Duensing-Ponzisten namens Günter Nicht an die Stelle des beabsichtigten Verbrechens. Dort wurde der Angeklagte mit den Örtlichkeiten und einem Blinksignalsystem vertraut gemacht. Aufforderungsgemäß entrichtete er an Lazai ein Kopfgeld in Höhe von 400 Westmark. Gleichzeitig erklärte er sich bereit, die schon genannte DDR-Bürgerin Badziag und außerdem die DDR-Bürgerin Bürgel zu beeinflussen, sich an dem Grenzdurchbruch zu beteiligen. Weiterhin veran-laßte er die DDR-Bürgerin Bürgel im Aufträge Lazais, die Tätigkeit der Grenzsicherungsorgane der DDR im Bereich des geplanten Durchbruchs zu beobachten und evtl, in Bereitschaft liegende Grenzpolizisten ausfindig zu machen. Die Zeugin Bürgel kam dieser Aufforderung nach und teilte die Ergebnisse ihrer Beobachtung am 25. Januar 1962 anläßlich eines weiteren Treffs dem Angeklagten mit. Am Abend des 25. Januar 1962 begab sich der Angeklagte mit Monika Herrmann, der Bürgel und der Badziag zu der für den Grenzdurchbruch vorgesehenen Stelle und erläuterte ihnen den Plan in allen Einzelheiten einschließlich der Tatsache, daß die Westberliner Polizei zum „Feuerschutz“ bereitstehen würde. Anschließend suchte der Angeklagte das Einsatzkommando Nord der Westberliner Polizei auf. Im Wachraum befanden sich 8 bis 9 Polizeiangehörige, darunter ein Offizier. Als der Angeklagte Bedenken hinsichtlich der Gefährlichkeit der geplanten 434;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 434 (NJ DDR 1962, S. 434) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 434 (NJ DDR 1962, S. 434)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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