Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 432

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432); stelle auf dem Dachboden des vorwiegend von Polizeiangehörigen bewohnten Hauses Wildenbruchstraße 5 eingeräumt. Die gegen die Brüder Franzke wegen ihrer in Westberlin begangenen kriminellen Handlungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden wegen ihrer Teilnahme an den feindlichen Aktionen gegen die Staatsgrenze der DDR eingestellt. Schließlich ist der gesamte Ablauf des vom Angeklagten Skrzypczak organisierten Grenzdurchbruchversuchs ein Beweis für die umfangreiche Beteiligung der Westberliner Polizei an diesen Verbrechen. Die Girrmann-Organisation unterhält weiter Verbindungen zum sog. Ministerium für gesamtdeutsche Fragen, zur SPD und zur West-CDU und wird von diesen Stellen auch finanziell unterstützt. Verantwortlich für die Finanzierung ist das Mitglied der Leitung Thieme. Der Agent Köhler erhält für seine Agententätigkeit ein zusätzliches Monatsgehalt von 1000 Mark. Thieme sell rieb einen Artikel über die Tätigkeit der Agentengruppe für ein amerikanisches Magazin und erhielt dafür 10 000 Westmark. Die Flüchtlingshilfe der evangelischen Kirche zahlt für jeden nach Westberlin geschleusten Bürger der DDR 100 Westmark, wovon 50 Mark an die Gruppe Girrmann abgeliefert werden müssen. Außerdem werden durch eine spezielle Gruppe dieser Organisation Geldmittel und Sachspenden von staatlichen und privaten Instituten sowie von Privatpersonen beschafft und Kraftwagen für bestimmte Aktionen ausgeliehen. Der Agent Veigel alias Schwarzer unterhält Kontakte zu den Falken und den Pfadfindern in Westberlin. Die Angehörigen dieser Organisationen, zum größten Teil schulpflichtige Jugendliche, werden zu Kundschaf terzwecken eingesetzt. Sie überprüfen z. B. bestehende Kanalisationsanlagen nach ihrer Passierbarkeit und beobachten andere zum Grenzdurchbruch vorgesehene Stellen der Staatsgrenze der DDR. Die im vorliegenden Verfahren getroffenen Feststellungen ergeben, daß die Gruppe Girrmann eine verbrecherische Organisation ist, deren Tätigkeit sich von der Fälschung von Pässen bis zum organisierten Mord an Angehörigen der Grenzsicherungskräfte der DDR erstreckt. Die Agentenzentralen nutzen für ihre feindliche Tätigkeit auch die Großzügigkeit der Regierung der DDR aus, die es westdeutschen Bürgern ermöglicht, mit ihren Personalausweisen die Hauptstadt der DDR zu betreten. So meldete sich der Angeklagte Skrzypczak im Dezember 1961 unter Beibehaltung seiner Westberliner Wohnung und Tätigkeit nach Westdeutschland ab und erhielt dort binnen einer Stunde einen westdeutschen Ausweis, mit dem er mehrfach das demokratische Berlin betrat. Bis zu seiner Inhaftierung am 27. Januar 1962 hatte er sich in Westberlin nicht einmal zwecks Begründung eines zweiten Wohnsitzes wieder angemeldet. Ebenso betrat der in Westberlin studierende Angeklagte Mohr mit seinem westdeutschen Personalausweis zur Erledigung seiner Agentenaufträge mehrfach die Hauptstadt der DDR. Die im vorliegenden Verfahren zur Aburteilung stehenden Verbrechen waren nur möglich, weil in Westdeutschland und Westberlin das Potsdamer Abkommen nicht durchgeführt worden ist und deshalb von dort aus ständig Störungen gegen den friedlichen Aufbau in der DDR ausgehen. Für die strafrechtliche Beurteilung der Verbrechen der Angeklagten ist die in dem Sachverständigengutachten dargelegte völkerrechtliche Einschätzung der von den westdeutschen und Westberliner Ultras organisierten systematischen Grenzprovokationen von großer Bedeutung, der sich das Gericht anschließt. 1. Nach dem Völkerrecht ist die Festsetzung des Grenzregimes auf dem eigenen Staatsgebiet ein in Theorie und Praxis unbestrittenes Recht eines jeden Staates, Ausdruck seiner Souveränität im allgemeinen und seiner Gebietshoheit im besonderen. Angesichts der fortgesetzten Wühltätigkeit und der aggressiven Gewaltakte der Bonner und Westberliner Ultras ist das von der DDR eingeführte Regime an ihrer Staatsgrenze ihre völkerrechtlich gebotene Pflicht gegenüber den Bürgern der DDR, gegenüber dem gesamten deutschen Volk und gegenüber allen friedliebenden Völkern. 2. Die fortgesetzten Grenzprovokationen stellen grobe Angriffe auf die Souveränität der DDR dar. Die Nichtachtung der Souveränität der DDR ist ein Verstoß gegen den in Art. 2 Ziff. 1 der UNO-Charta anerkannten Grundsatz der souveränen Gleichberechtigung aller Staaten. Die staatlich organisierte systematische Unterminierung der Staatsgrenze der DDR durch planmäßige Überfälle, systematische Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen, Entführung von Staatsbürgern und Morde an den Grenzsicherungskräften der DDR ist völkerrechtlich Kriegsvorbereitung und Aggression. Diese Politik stellt einen Verstoß gegen das Aggressionsverbot des Art. 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen und ein Verbrechen gegen Art. 6 a des Statuts des Internationalen Militärtribunals dar. 3. Die gegen die Staatsgrenze der DDR eingesetzten Verbrecher können sich nicht auf die von dem Westberliner Verwaltungschef Brandt verkündete „Notwehr“ berufen. Rechtlich gehört das Westberliner Gebiet zum Hoheitsbereich der DDR. Als Ausdruck ihrer Verständigungsbereitschaft behandelt die DDR Westberlin, noch bevor es in eine entmilitarisierte Freie Stadt umgewandelt worden ist, wie einen selbständigen Hoheitsbereich. Das hat zur Folge, daß tatsächlich die Grenzen zwischen der Hauptstadt der DDR und Westberlin die Staatsgrenze der DDR bilden. Für ihr Überschreiten sind die Paßvorschriften der DDR maßgebend. Straftaten gegen sie werden wie es dem internationalen Recht entspricht von den Grenzsicherungsorganen mit allen erforderlichen und üblichen Mitteln verhindert. Infolgedessen sind die Unterstützung derartiger Straftaten und andere Angriffe auf die Staatsgrenze der DDR von Westberlin aus stets Angriffe auf die Souveränität der DDR und damit Angriffe gegen die friedliche Regelung der Westberlin-Frage und gegen den Weltfrieden. 4. Das Oberste Gericht stellt fest, daß sich jeder Westberliner Beamte und Bürger, der Angriffe gegen die Grenzanlagen und Grenzorgane der DDR durchführt, strafbar macht und dafür zu gegebener Zeit zur Rechenschaft gezogen werden wird. Eine Berufung auf kriegsverbrecherische Befehle, Anordnungen oder Gesetze der Westberliner oder westdeutschen Behörden stellt keinen Strafausschließungsgrund dar, wie in den Artikeln 8 und 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals festgestellt wird. Diese Anweisungen und Vorschriften sind vielmehr selbst völkerrechtswidrige Aggressionshandlungen. Das vorliegende Verfahren zeigt, daß die DDR in der Lage ist, ihre Grenzen zu sichern und die Angreifer und Provokateure der gerechten Strafe zuzuführen. Auch die Leiter und intellektuellen Urheber der hier zur Aburteilung stehenden Verbrechen werden sich zu gegebener Zeit vor einem Gericht für ihre Taten zu verantworten haben. II lm einzelnen haben die Angeklagten folgende Verbrechen begangen: 1. Steglich, Gottfried Der 29 Jahre alte Angeklagte entstammt kleinbürgerlichen Verhältnissen. Er besuchte von 1939 bis 1952 die 432;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle lösen, ausschließlich Sicb.erun.gs- und ntro Häuf gaben. Es werden. keine Abstriche und Einschränkungen geduldet, Die hat sich bewährt und trägt zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der gemeinsamen Verantwortung aller staatlichen Organe, gesellschaftliclien Kräfte und Bürger für den wirksamen Schutz unserer sozialistischen Errungenschaften ist der unmittelbar gegen das ungesetzliche Verlassen und den staatsfeindlichen Menschenhandel durch Staatssicherheit , die Deutsche Volkspolizei und andere zuständige Organe und Einrichtungen. Gewährleistung der effektiven Nutzung der Rechtshilf ebeziehungen zu den Bruder Organen.

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