Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 432

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432); stelle auf dem Dachboden des vorwiegend von Polizeiangehörigen bewohnten Hauses Wildenbruchstraße 5 eingeräumt. Die gegen die Brüder Franzke wegen ihrer in Westberlin begangenen kriminellen Handlungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden wegen ihrer Teilnahme an den feindlichen Aktionen gegen die Staatsgrenze der DDR eingestellt. Schließlich ist der gesamte Ablauf des vom Angeklagten Skrzypczak organisierten Grenzdurchbruchversuchs ein Beweis für die umfangreiche Beteiligung der Westberliner Polizei an diesen Verbrechen. Die Girrmann-Organisation unterhält weiter Verbindungen zum sog. Ministerium für gesamtdeutsche Fragen, zur SPD und zur West-CDU und wird von diesen Stellen auch finanziell unterstützt. Verantwortlich für die Finanzierung ist das Mitglied der Leitung Thieme. Der Agent Köhler erhält für seine Agententätigkeit ein zusätzliches Monatsgehalt von 1000 Mark. Thieme sell rieb einen Artikel über die Tätigkeit der Agentengruppe für ein amerikanisches Magazin und erhielt dafür 10 000 Westmark. Die Flüchtlingshilfe der evangelischen Kirche zahlt für jeden nach Westberlin geschleusten Bürger der DDR 100 Westmark, wovon 50 Mark an die Gruppe Girrmann abgeliefert werden müssen. Außerdem werden durch eine spezielle Gruppe dieser Organisation Geldmittel und Sachspenden von staatlichen und privaten Instituten sowie von Privatpersonen beschafft und Kraftwagen für bestimmte Aktionen ausgeliehen. Der Agent Veigel alias Schwarzer unterhält Kontakte zu den Falken und den Pfadfindern in Westberlin. Die Angehörigen dieser Organisationen, zum größten Teil schulpflichtige Jugendliche, werden zu Kundschaf terzwecken eingesetzt. Sie überprüfen z. B. bestehende Kanalisationsanlagen nach ihrer Passierbarkeit und beobachten andere zum Grenzdurchbruch vorgesehene Stellen der Staatsgrenze der DDR. Die im vorliegenden Verfahren getroffenen Feststellungen ergeben, daß die Gruppe Girrmann eine verbrecherische Organisation ist, deren Tätigkeit sich von der Fälschung von Pässen bis zum organisierten Mord an Angehörigen der Grenzsicherungskräfte der DDR erstreckt. Die Agentenzentralen nutzen für ihre feindliche Tätigkeit auch die Großzügigkeit der Regierung der DDR aus, die es westdeutschen Bürgern ermöglicht, mit ihren Personalausweisen die Hauptstadt der DDR zu betreten. So meldete sich der Angeklagte Skrzypczak im Dezember 1961 unter Beibehaltung seiner Westberliner Wohnung und Tätigkeit nach Westdeutschland ab und erhielt dort binnen einer Stunde einen westdeutschen Ausweis, mit dem er mehrfach das demokratische Berlin betrat. Bis zu seiner Inhaftierung am 27. Januar 1962 hatte er sich in Westberlin nicht einmal zwecks Begründung eines zweiten Wohnsitzes wieder angemeldet. Ebenso betrat der in Westberlin studierende Angeklagte Mohr mit seinem westdeutschen Personalausweis zur Erledigung seiner Agentenaufträge mehrfach die Hauptstadt der DDR. Die im vorliegenden Verfahren zur Aburteilung stehenden Verbrechen waren nur möglich, weil in Westdeutschland und Westberlin das Potsdamer Abkommen nicht durchgeführt worden ist und deshalb von dort aus ständig Störungen gegen den friedlichen Aufbau in der DDR ausgehen. Für die strafrechtliche Beurteilung der Verbrechen der Angeklagten ist die in dem Sachverständigengutachten dargelegte völkerrechtliche Einschätzung der von den westdeutschen und Westberliner Ultras organisierten systematischen Grenzprovokationen von großer Bedeutung, der sich das Gericht anschließt. 1. Nach dem Völkerrecht ist die Festsetzung des Grenzregimes auf dem eigenen Staatsgebiet ein in Theorie und Praxis unbestrittenes Recht eines jeden Staates, Ausdruck seiner Souveränität im allgemeinen und seiner Gebietshoheit im besonderen. Angesichts der fortgesetzten Wühltätigkeit und der aggressiven Gewaltakte der Bonner und Westberliner Ultras ist das von der DDR eingeführte Regime an ihrer Staatsgrenze ihre völkerrechtlich gebotene Pflicht gegenüber den Bürgern der DDR, gegenüber dem gesamten deutschen Volk und gegenüber allen friedliebenden Völkern. 2. Die fortgesetzten Grenzprovokationen stellen grobe Angriffe auf die Souveränität der DDR dar. Die Nichtachtung der Souveränität der DDR ist ein Verstoß gegen den in Art. 2 Ziff. 1 der UNO-Charta anerkannten Grundsatz der souveränen Gleichberechtigung aller Staaten. Die staatlich organisierte systematische Unterminierung der Staatsgrenze der DDR durch planmäßige Überfälle, systematische Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen, Entführung von Staatsbürgern und Morde an den Grenzsicherungskräften der DDR ist völkerrechtlich Kriegsvorbereitung und Aggression. Diese Politik stellt einen Verstoß gegen das Aggressionsverbot des Art. 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen und ein Verbrechen gegen Art. 6 a des Statuts des Internationalen Militärtribunals dar. 3. Die gegen die Staatsgrenze der DDR eingesetzten Verbrecher können sich nicht auf die von dem Westberliner Verwaltungschef Brandt verkündete „Notwehr“ berufen. Rechtlich gehört das Westberliner Gebiet zum Hoheitsbereich der DDR. Als Ausdruck ihrer Verständigungsbereitschaft behandelt die DDR Westberlin, noch bevor es in eine entmilitarisierte Freie Stadt umgewandelt worden ist, wie einen selbständigen Hoheitsbereich. Das hat zur Folge, daß tatsächlich die Grenzen zwischen der Hauptstadt der DDR und Westberlin die Staatsgrenze der DDR bilden. Für ihr Überschreiten sind die Paßvorschriften der DDR maßgebend. Straftaten gegen sie werden wie es dem internationalen Recht entspricht von den Grenzsicherungsorganen mit allen erforderlichen und üblichen Mitteln verhindert. Infolgedessen sind die Unterstützung derartiger Straftaten und andere Angriffe auf die Staatsgrenze der DDR von Westberlin aus stets Angriffe auf die Souveränität der DDR und damit Angriffe gegen die friedliche Regelung der Westberlin-Frage und gegen den Weltfrieden. 4. Das Oberste Gericht stellt fest, daß sich jeder Westberliner Beamte und Bürger, der Angriffe gegen die Grenzanlagen und Grenzorgane der DDR durchführt, strafbar macht und dafür zu gegebener Zeit zur Rechenschaft gezogen werden wird. Eine Berufung auf kriegsverbrecherische Befehle, Anordnungen oder Gesetze der Westberliner oder westdeutschen Behörden stellt keinen Strafausschließungsgrund dar, wie in den Artikeln 8 und 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals festgestellt wird. Diese Anweisungen und Vorschriften sind vielmehr selbst völkerrechtswidrige Aggressionshandlungen. Das vorliegende Verfahren zeigt, daß die DDR in der Lage ist, ihre Grenzen zu sichern und die Angreifer und Provokateure der gerechten Strafe zuzuführen. Auch die Leiter und intellektuellen Urheber der hier zur Aburteilung stehenden Verbrechen werden sich zu gegebener Zeit vor einem Gericht für ihre Taten zu verantworten haben. II lm einzelnen haben die Angeklagten folgende Verbrechen begangen: 1. Steglich, Gottfried Der 29 Jahre alte Angeklagte entstammt kleinbürgerlichen Verhältnissen. Er besuchte von 1939 bis 1952 die 432;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 432 (NJ DDR 1962, S. 432)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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