Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 41 (NJ DDR 1962, S. 41); NUMMER 2 JAHRGANG 16 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT BERLIN 1962 2. JANUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT JOSEF STREIT, Berlin Ein Jahr Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der DDR Vor einem Jahr, am 30. Januar 1961, faßte der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik den Beschluß über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege. In diesem Beschluß wurden die Strafverfolgungsorgane angewiesen, entsprechend der Programmatischen Erklärung des Staatsrates zu handeln und wirkliche Gerechtigkeit zu üben. Was aber bedeutet wirkliche Gerechtigkeit im Kampf gegen die Kriminalität in der Periode des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus unter den konkreten Bedingungen in Deutschland? Bei der Beantwortung dieser Frage muß man sich immer vor Augen halten, daß der Gerechtigkeitsbegriff ein Klassenbegriff ist und der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus sich unter den Bedingungen des Kampfes gegen die zählebigen kapitalistischen Lebens- und Denkgewohnheiten vollzieht, die in der Deutschen Demokratischen Republik durch die feindlichen Einflüsse von West-, deutschland und Westberlin noch besonders genährt werden. Wie im Beschluß des Staatsrates gesagt wurde, spiegelt sich das auch in der Kriminalität wider und findet seinen Ausdruck a) „in den von feindlichen .Agenturen organisierten Verbrechen“, b) in Straftaten, „die eine schwere Mißachtung der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik darstellen“, sowie c) „in Verletzungen der Gesetzlichkeit, die als einzelne Entgleisung im Verhalten eines Bürgers anzusehen sind“.1 Gemäß dieser Differenzierung wurde im Beschluß des Staatsrates ausdrücklich betont, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Aufträge oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen“2, die Gesetze mit aller Härte anzuwenden sind. Es braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, daß die Spitze des staat- 1 NJ 1961 S. 73. 2 a. a. O., S. 74. liehen Zwanges auch gegen böswillige Verbrecher und Rückfällige gerichtet werden muß. Anders ist es bei Personen, „die eine Straftat begehen, die zu ihrem sonstigen Verhalten in Widerspruch steht“3. Hier muß die Strafe keineswegs immer in der Entziehung der Freiheit bestehen. Solche. Menschen, die noch nicht im vollen Umfange ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben, müssen geduldig überzeugt und erzogen werden. Es steht nun nach einem Jahr die Frage, ob und inwieweit unsere Strafverfolgungsorgane den Rechtspflegebeschluß des Staatsrates erfüllt haben. Wir können sagen, daß beachtliche Fortschritte erzielt wurden, die allseitige Durchsetzung dieses bedeutsamen Beschlusses aber verbunden ist mit der Umerziehung der Justizfunktionäre und der weiteren Verbesserung der Arbeit der Justizorgane. Heute wird weit besser begriffen, daß die größtmögliche Entfaltung der Demokratie unlösbar verbunden ist mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die auf den Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung gerichtet ist. Besser wird auch verstanden, daß gegenüber feindlichen Elementen der staatliche Zwang nicht eingeschränkt werden kann. Es gibt hervorragende Beispiele dafür, wie die Organe der Justiz es verstanden haben, den Kampf gegen die Kriminalität in engster Verbindung mit der Öffentlichkeit zu führen. Eine gute Arbeit haben die Strafverfolgungsorgane im Kampf gegen die Angriffe des Feindes auf unsere Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der DDR und des Friedens geleistet. Bei der Charakterisierung der aufgetretenen Mängel wollen wir uns jedoch nur auf die hauptsächlichsten Erscheinungen konzentrieren: So gab es in den ersten Monaten nach dem Erlaß des Beschlusses keine einheitliche Auffassung über seine Hauptprinzipien. In einigen Bezirken wurde sozusagen nur die „Demokratie“ gesehen und dabei vergessen, daß unter unseren Bedingungen der staatliche Zwang mit seiner Spitze gegen die imperialistischen Agenturen, gegen böswillige und gefährliche Verbrecher gerichtet werden muß. 3 ebenda. 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 41 (NJ DDR 1962, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 41 (NJ DDR 1962, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Aktionen Kampfbündnis und Dialog, Jubiläum, des Turn- und Sportfestes in Leipzig, des Festivals der Jugend der und der in Gera sowie weiterer gesellschaftspolitischer Höhepunkte beizutragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medizinischen,Dienste der ist deshalb zu sichern, daß Staatssicherheit stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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