Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 408 (NJ DDR 1962, S. 408); ÖZ&oht uud Justiz iu dar diuudasrapublik Internationale Juristen protestieren gegen die Weiterverwendung von Nazijuristen in Westdeutschland Unter dem Vorsitz von Prof. Jean Boulier (Frankreich) und Prof. Dr. Maneli (Volksrepublik Polen) tagte in der Zeit vom 22. bis 24. Juni 1962 in Berlin die Internationale Kommission Demokratischer Juristen zur Untersuchung der Weiterverwendung von Nazijuristen in der Deutschen Bundesrepublik. Über die Bildung dieser Kommission hatten wir in NJ 1961 S. 400a berichtet. Im folgenden veröffentlichen wir die Materialien, aus der Arbeit der Kommission. D. Red. Resolution Die Internationale Kommission Demokratischer Juristen zur Untersuchung der Weiterverwendung von Nazijuristen in der Deutschen Bundesrepublik ist vom 22. bis 24. Juni 1962 in Berlin zusammengetreten. Die Kommission hat folgende Fragen behandelt: 1. Die Weiterverwendung der Nazijuristen in der Deutschen Bundesrepublik (Auswirkungen des § 116 des Richtergesetzes) 2. Den besonderen Fall des Generalbundesanwalts Fränkel 3. Die weitere Arbeit der Kommission. Die Kommission hat festgestellt: daß gegenwärtig noch immer 1155 Richter und Staatsanwälte die bisher ermittelt werden konnten im Justizwesen der Deutschen Bundesrepublik tätig sind, obwohl sie sich der Mitwirkung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben; daß die westdeutsche Bundesrepublik bis heute keine wirksamen und überzeugenden Maßnahmen ergriffen hat, um diese Nazirichter aus dem Justizdienst zu entfernen; daß das Richtergesetz hinsichtlich der Amtsniederlegung von Nazirichtern (§ 116) völlig unzureichende Auswirkungen gehabt hat und daß es vom Gesetzgeber darüber hinaus widersinnig ist, die Durchführung dieses Gesetzes der Einsicht der Verbrecher zu überlassen, was schlagend dadurdi bewiesen wird, daß bis zum 31. Mai 1962 nur 30 Nazirichter von der Möglichkeit des anheimgestellten Rücktritts Gebrauch gemacht haben. Die Kommission weist darauf hin, daß der jüngst auf den Posten des Generalbundesanwalts berufene notorische Nazijurist Wolfgang Immerwahr Fränkel, der bereits im Jahre 1933 die Mitglieds-Nummer 2 732 006 der Nationalsozialistischen Partei trug, vermittels seiner Tätigkeit in der Justiz des Dritten Reiches Unschuldige zu Opfern der faschistischen Blutjustiz machte. Die Kommission stellt angesichts der zahlreichen von Fränkel eigenhändig verfaßten oder von ihm Unterzeichneten Dokumente fest, daß Wolfgang Immerwahr Fränkel aktiv an der verabscheuungswürdigen Rechtsprechung der Nazis teilgenommen und somit die moralische Würde verloren hat, ein solch hohes Amt zu bekleiden, auf das er berufen worden ist. Die Kommission kommt angesichts dieser sich über den Widerspruch der Weltöffentlichkeit hinwegsetzenden Haltung der verantwortlichen Organe der Bundesrepublik zu der Feststellung, daß diese sich durch die notorische Weiterverwendung der Nazijuristen kaum noch von dem Verdacht reinigen können, die westdeutsche Rechtspflege den gleichen faschistischen Auffassungen und Strafrechtsprinzipien zu unterwerfen, die In der Zeit des Dritten Reiches angewendet wurden und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den elementaren Prinzipien der Gerechtigkeit eines zivilisierten Staates zuwiderlaufen. Die Kommission findet diese ihre Feststellung im Vorhaben der Bundesregierung, beim Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zu erwirken, das vom Gesichtspunkt des westdeutschen Verfassungsrechts und des Völkerrechts illegal ist, bestätigt. Die Kommission hält es ferner für ihre Pflicht, unter den zahllosen Fällen von Gesinnungsprozessen auf die willkürliche Inhaftierung aufmerksam zu machen, die Oskar Neumann betroffen hat, dessen vor 10 Jahren erfolgte Verurteilung bereits 1954 von einer internationalen Kommission demokratischer Juristen unter dem Vorsitz von Prof. Lyon-Caen für rechtswidrig erachtet wurde. Aus diesen Gründen ist die Kommission entschlossen, ihre Tätigkeit fortzusetzen, um der breitesten Öffentlichkeit von dieser nicht zu duldenden Sachlage Kenntnis zu geben und sie zum wirksamen weltweiten Protest aufzurufen. Appell Die Internationale Kommission Demokratischer Juristen zur Untersuchung der Weiterverwendung von Nazijuristen in der Deutschen Bundesrepublik sieht sich nach Prüfung zahlreicher Originaldokumente aus den Archiven des ehemaligen Hitlerregimes, die die Tätigkeit des derzeitigen westdeutschen Generalbundesanwalts Wolfgang Fränkel als stellvertretender Reichsanwalt am faschistischen Reichsgericht betreffen, gezwungen, sich mit einem eindringlichen Appell an die Öffentlichkeit der Deutschen Bundesrepublik und darüber hinaus an die gesamte internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Prüfung der Dokumente hat schlüssig ergeben, daß Wolfgang Fränkel als stellvertretender Reichsanwalt am Reichsgericht allein in der Zeit von 1941 bis 1943 an der vollendeten oder versuchten Vernichtung von 34 Menschenleben mitgewirkt hat. Die Kommission ist tief beeindruckt und beunruhigt von der Tatsache, daß mit Fränkel ein Mann zum obersten Ankläger der Bundesrepublik ernannt wurde, der schon Jahre vor dem Kriege noch über die von Globke konzipierten Direktiven der Nürnberger Rassengesetze hinaus Menschen verfolgen ließ, sie in Zuchthäuser, in Konzentrationslager und in den Tod trieb. Während des zweiten Weltkrieges wurde ihm mit der sog. Nichtigkeitsbeschwerde zur Aufhebung rechtskräftiger Urteile ein wichtiger Schalthebel der faschistischen Justiz zwischen Leben und Tod in die Hände gegeben. Nach den bis jetzt aufgefundenen Dokumenten betätigte er diesen Hebel vor allem in eine Richtung: er forderte den Kopf. Neben jüdischen Menschen verschiedener Nationalität und Deutschen lieferte er Franzosen, Belgier, Polen u. a., die der Hunger und die Entbehrungen der faschistischen Zwangsarbeit zu Straftaten trieben, dem Henker aus so wegen einiger Hände Keks, wegen Hehlerei mit „Kleiderkarten“, wegen Postdiebstahls, wegen Fahrraddiebstahls, wegen Diebstahls von einem Paar Schuhen, wegen „Schwarzschlachtung“. Mit der Todesstrafe wegen Bekanntschaft zwischen Juden und „Ariern“ ließ er den Geist von Globke und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 408 (NJ DDR 1962, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 408 (NJ DDR 1962, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise ihres Zustandekommens in Abteilungen seiner Diensteinheit verloren geht. Im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Rückgewinnung einnimmt, entscheidend zu verbessern. Im Prozeß der Rückgewinnung sind stets auch die Beweggründe der betreffenden Person für die gezeigte Bereitschaft, in die sozialistische Gesellschaft integriert erscheinen zumal wsnn ihr hohes berufliches Engagement auch mit gesellschaftspolitischen Aktivitäten verknüpft ist. Die betreffenden Bürger stehen dem realen Sozialismus in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten existierenden begünstigenden Bedingungen für die Begehung von zu differenzieren. Im Innern liegende begünstigende Bedingungen für die Außenaufklärung der Staatssicherheit zu erkennen und planmäßig zu beseitigen Polop. konsequentes und optaktisch richtiges Vorgehen und Verhalten erfordern anonyme oder pseudonyme Telefonanrufedäre.

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