Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 404 (NJ DDR 1962, S. 404); RUTH WÜSTNECK, Hauptrejerent im Ministerium der Justiz Gerichte unterstützen die Durchsetzung der guten genossenschaftlichen Arbeit in den LPGs Für die weitere Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande sind die auf dem VII. Deutschen Bauernkongreß gefaßten Beschlüsse von richtunggebender Bedeutung. Es gilt, in allen LPGs die gute genossenschaftliche Arbeit zu entwickeln, um dadurch die genossenschaftlichen Erträge planmäßig zu steigern und die Wirtschaftlichkeit aller LPGs zu erreichen und zu sichern. Gute genossenschaftliche Arbeit aber ist sozialistische Arbeit, ist Arbeit nach den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bestimmungen des Statuts der LPG, die auf die Entwicklung der genossenschaftlichen Wirtschaft als der Grundlage des wachsenden Wohlstandes der Genossenschaftsbauern gerichtet ist. Gute genossenschaftliche Arbeit erfordert die Ausnutzung aller Vorteile des genossenschaftlichen Zusammenschlusses und der Bildung des Kollektivs der Genossenschaftsbauern, aber auch straffe Ordnung und Disziplin sowie Einhaltung des LPG-Gesetzes und der Statuten. Die Genossenschaftsbauern bei der Erziehung zur Ehrlichkeit unterstützen Daß auch die Justizorgane zur Entwicklung der guten genossenschaftlichen Arbeit einen Beitrag leisten können, zeigen Meinke/Rommel in ihrem Bericht über ein Zivilverfahren vor dem Kreisgericht Angermünde in NJ 1962 S. 1401. Die darin getroffenen Feststellungen der Statutenverletzung sind kein Einzelfall und berühren unmittelbar das Problem des Ordnungschaffens in jeder LPG, der Erziehung aller LPG-Mit-glieder zur Ehrlichkeit und zum Verantwortungsbewußtsein gegenüber ihrer Genossenschaft. Schon in Vorbereitung des VII. Deutschen Bauernkongresses begannen die Genossenschaftsbauern, die den richtigen Weg zur Ehrlichkeit gegenüber der Genossenschaft und dem Staat, für die Entwicklung einer guten genossenschaftlichen Arbeit beschritten hatten, sich mit den im Denken zurückgebliebenen Bauern auseinanderzusetzen. Immer mehr setzte sich die Erkenntnis durch, daß eine schlechte Einstellung zur genossenschaftlichen Arbeit und statutenwidriges Verhalten nicht nur den gesellschaftlichen, sondern auch den persönlichen Interessen des Genossenschaftsbauern schadet. In diesen Auseinandersetzungen befaßten sich die Bauern auch mit solchen Mitgliedern, die ihrer Genossenschaft dadurch Schaden zufügten, daß sie die genossenschaftliche Arbeit vernachlässigten, eine hohe Produktion aus der individuellen Wirtschaft auf Kosten genossenschaftlicher Futtermittel erreichten, nicht veranlagte Flächen schwarz bewirtschafteten und durch mangelhafte Arbeitsmoral und -disziplin schlechte Produktionsergebnisse erzielten. In nicht wenigen Fällen sind solche Mitglieder durch Beschluß der Vollversammlung der LPG zum Ersatz des eingetretenen Schadens herangezogen worden und haben die auf Kosten der LPG in spekulativer Weise erworbenen Gelder zurückgezahlt. Im Vordergrund steht die politische Überzeugungsarbeit Verschiedentlich haben sich Genossenschaften zur Durchsetzung dieser auf Beschluß der Mitgliederversammlung geltend gemachten Schadensersatz- 1 Vgl. dazu auch den Beitrag von Rosenau, „Das I.PC-Recht dient der Organisierung der guten genossenschaftlichen Arbeit“, NJ 1962 S. 299. ansprüche auch an die Justizorgane gewandt. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß die von der LPG im Zusammenhang mit dem Prozeß des Ordnungschaffens zu führende politische Überzeugungsarbeit auf keinen Fall durch die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung umgangen werden darf. Es kommt darauf an, in der Mitgliederversammlung durch eingehende Untersuchung und genaue Festlegung des entstandenen Schadens das in Anspruch genommene Mitglied zu überzeugen, daß eine freiwillige Rückzahlung der auf Kosten der Genossenschaft erwirtschafteten Gelder der einzig richtige Weg zur Herstellung eines ehrlichen Verhältnisses zur Genossenschaft ist. Die Praxis hat gezeigt, daß einige LPGs wohl das eine oder andere ihrer Mitglieder zur Zahlung des durch spekulatives Verhalten zugefügten Schadens in Anspruch nehmen wollten, die Auseinandersetzung mit diesem Mitglied jedoch scheuten. In einigen Kreisen der Bezirke Dresden und Erfurt sind Anträge auf Erlaß von Zahlungsbefehlen bei den Gerichten eingegangen, die lediglich vom Vorsitzenden oder vom Buchhalter der LPG unterschrieben waren und keinerlei Hinweis auf einen von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschluß enthielten. Auch eingereichte Klagen ließen erkennen, daß in der Mitgliederversammlung keine prinzipielle Auseinandersetzung geführt worden war. Deshalb muß das Gericht bei jeder in diesem Zusammenhang eingereichten Klage gemeinsam mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen unverzüglich an Ort und Stelle feststellen, ob und mit welchem Ergebnis in der Mitgliederversammlung eine gründliche Auseinandersetzung erfolgt ist. Die Gerichte müssen auf diese Weise den Prozeß der Auseinandersetzungen fortführen und der LPG helfen, die straffe Ordnung und Disziplin als Voraussetzung der guten genossenschaftlichen Arbeit durchzusetzen. Die Ursachen für Gesetzesverletzungen klären Selbstverständlich können sich die Diskussionen nicht allein auf den entstandenen Schaden beschränken. Das Gericht wird vielmehr bemüht sein müssen, die LPG bei der Beseitigung der Ursachen der Statutenverletzungen und anderer Mängel in der Leitung und Organisation der genossenschaftlichen Arbeit zu unterstützen. Die Bedeutung dieser Arbeitsweise der Gerichte als Hilfe für die Entwicklung guter genossenschaftlicher Arbeit soll ein Beispiel aus dem Kreis Brand-Erbisdorf unterstreichen. Dort weigerten sich vier Bauern einer LPG Typ I, dem Grundmittelfonds der Genossenschaft den auf sie entsprechend dem Statut (Musterstatut Typ I Ziff. 43) entfallenden Betrag zuzuführen. Die gegen einen dieser Bauern eingereichte Klage nahmen Gericht und Staatsanwalt zum Anlaß, nochmals in der LPG eine Aussprache zu führen. Als deren Ergebnis haben sich alle vier Genossenschaftsbauern verpflichtet, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Es bleibt daher festzustellen, daß die Durchführung eines Zivilprozesses mit dem Ziel der gerichtlichen Verurteilung nicht das spezifische Mittel zur Lösung der gegenwärtigen Probleme in den Genossenschaften sein kann. Sie ist nur dann am Platze, wenn auf andere Weise die Schadensersatzansprüche der LPG aus dem Beschluß der Mitgliederversammlung nicht realisiert werden können. Vereinzelt ist das u. a. deshalb der Fall 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 404 (NJ DDR 1962, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 404 (NJ DDR 1962, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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