Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 399 (NJ DDR 1962, S. 399); Ursachen der ungenügenden Differenzierung Eine große Möglichkeit zur Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf gegen Rechtsverletzungen geben uns die Strafen ohne Freiheitsentzug. In der Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichtsi 2 wird hinsichtlich der Anwendung dieser Strafen gesagt, daß die ihnen innewohnenden erzieherischen Möglichkeiten von den Gerichten noch ungenügend ausgeschöpft werden. Dadurch wird die mit diesen Strafarten erreichbare erzieherische Einwirkung durch die Gesellschaft eingeengt. Diese Mängel sind auch in der gegenwärtigen Strafrechtsprechung noch nicht überwunden. Aus engherzigem Verhalten und aus mangelnder allseitiger Untersuchung des Tatbestandes kommt es noch zu falschen Strafen3. Untersuchungen im Bezirk Potsdam über die Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen bestätigen diese Feststellungen. Sie zeigen, daß die Strafe nicht genügend entsprechend der strafbaren Handlung differenziert wird. Tat und Täter werden losgelöst von der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet, und diese Trennung macht es den Gerichten schwer, zu einer Individualisierung der Strafe zu kommen. Eine Ursache für die unbefriedigende Ausnutzung der Strafen ohne Freiheitsentzug liegt u. E. in erster Linie in der Unterschätzung der Festigung der politischmoralischen Kräfte der sozialistischen Kollektive4 5. Bei den Verkehrsstrafsachen ist der Anteil der neuen Strafarten gegenüber den Freiheitsstrafen noch zu gering, was audi generell für alle Delikte zutrifft. Das Oberste Gericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November I9603 darauf hingewiesen, daß in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe die Strafen ohne Freiheitsentzug in den Vordergrund treten. Auch der Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 hebt diese Tatsache hervor, wenn es dort heißt: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“6 Das richtige Herausarbeiten des Zusammenhangs zwischen der Täterpersönlichkeit und der Straftat ist mit eine wichtige Grundlage für die Bestrafung. Diese Erkenntnis hat sich noch nicht überall durchgesetzt, was u. E. mit eine Ursache für die kaum befriedigende Arbeit mit den neuen Strafarten ist. Bei fahrlässigen Delikten und insbesondere bei den fahrlässigen Vergehen im Straßenverkehr wird dies ganz offensichtlich. Natürlich ist Grundlage für eine Bestrafung die Tat des Rechtsverletzers und nicht die Person des Täters. Die Rolle der Täterpersönlichkeit wird aber mitbestimmend sein für die Strafart. Zwischen beiden, Täter und Straftat, besteht eine enge Verbindung. Dieses Verhältnis richtig herauszuarbeiten, ist notwendig für die Bestimmung der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Strafe. Obwohl uns die Partei nicht nur einmal auf die Rolle der Täterpersönlichkeit für die richtige Einschätzung des Verbrechens hingewiesen hat, ist dieses Problem i NJ 1961 S. 289 ff. (insbes. S. 291). 3 Vgl. Streit, „Ein Jahr Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der DDK“, NJ 1962 S. 43. 4 Vgl. dazu Weber, „Die Rolle der Massenorganisationen und soziaUstischen Kollektive beim Ausspruch der strafen ohne Freiheitsentzug“, NJ 1962 S. 189 ft. 5 NJ 1961 S. 31 ft. (insbes. S. 34). V 6 NJ 1962 S. 329. bis heute in seiner theoretischen Durchdringung vernachlässigt worden7. Die erzieherische Rolle des Strafrechts kann aber nur voll entfaltet werden, wenn die Person des Täters mehr als bisher in den Mittelpunkt gerückt wird, zumal sich in der Praxis zum Teil eine ungerechtfertigte Überbetonung des materiellen und ideellen Schadens zeigt8. Um zu einer richtigen Einschätzung der Täterpersönlichkeit zu kommen, muß man sich schon bei der Erforschung der Ursachen des Verbrechens mit ihr befassen. Diese können nur wirklich erforscht und ergründet werden, wenn das im konkreten Fall nicht losgelöst von. der Person geschieht. Die Ursachen, die zu Verkehrsunfällen und zur Verletzung der StVO führen, sind vielfältiger Natur. Sie reichen von der rücksichtslosen Einstellung der sog. Verkehrsrowdys zu ihren Mitmenschen, von dem Negieren der Regeln der Sicherheit im Straßenverkehr bis zu der gelegentlichen Unachtsamkeit eines im sonstigen Verhalten vorbildlichen Bürgers. Hinzu kommen leichtsinniges, undiszipliniertes und egoistisches Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer sowie das Versagen in schwierigen Situationen. Eine Reihe von Umständen begünstigt das Zustandekommen dieser Delikte. Es sei nur an den Straßenzustand, an die Wetterverhältnisse, die vorhandene Unsicherheit in der Beherrschung der Fahrtechnik usw. erinnert. Diese sehr differenzierten Ursachen und Bedingungen werden nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt und vor allem nicht im Zusammenhang mit dem Subjekt herausgearbeitet. Aus den genannten Ursachen ergibt sich eindeutig, daß sich die Täter bei diesen Delikten mit ihren Handlungen nicht in antagonistischen Widerspruch zu den Moralanschauungen unserer Gesellschaft gesetzt haben und diese Handlungen schon gar nicht eine konterrevolutionäre Spitze aufweisen, wie das Lekschas und Renneberg für die Kriminalität generell behaupten*. Die in diesen Rechtsverletzungen zum Ausdruck kommenden Widersprüche können im wesentlichen durch die gesellschaftlichen Kräfte auf der Grundlage der positiven Grundhaltung des Täters überwunden werden. Der Täter hat sich durch sein Verhalten zwar in Widerspruch zu nicht aber außerhalb unserer Gesellschaft gestellt, wobei dieser Widerspruch entsprechend den Ursachen, dem Grad der Schuld usw. von unterschiedlicher Qualität sein kann. Die neuen Strafarten gewinnen daher immer größere Bedeutung, um den Täter zum disziplinierten und verantwortungsbewußteren Verhalten zu erziehen. In diesen Fällen handelt es sich nicht um ein Negieren der Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens in unserer sozialistischen 7 Das Lehrbuch des Strafrechts der DDR, Allgemeiner Teil, Berlin 1957, gibt zu diesen Fragen keine Anleitung. Die Darlegungen zum Subjekt bleiben zu allgemein und abstrakt. Es orientiert nur auf die Untersuchung solcher Seiten des Täters, die direkt im objektiven Tatvorgang zum Ausdruck kommend Insoweit wird auch die Arbeit der Praktiker erschwert, weil diese Darstellung nicht die ganzen Widersprüche der Bewußtseinsbildung des Täters aufzeigt und das Verhältnis zwischen der verbrecherischen Handlung und dem Subjekt nicht löst. Vgl. auch Streit in NJ 1962 S. 44 und Weber in NJ 1962 S. 379 ff. 8 Vgl. hierzu auch das Urteil des Obersten Gerichts vom 2. März 1962, NJ 1962 S. 260 f. In dieser Entscheidung hat das Oberste Gericht nochmals grundsätzlich zum Verhältnis Tat und Täter, zur Bedeutung der Person für das richtige Erkennen der Gesellschaftsgefährlichkeit und damit für die Festlegung der Strafe Stellung genommen. Nicht ganz unproblematisch scheint u. E. die Feststellung zu sein, daß auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat bei der Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit Beachtung Anden muß. Unbestritten hat das Verhalten des Täters nach der Tat EinAuß auf die Strafe, aber doch wohl nicht für die Bestimmung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit des einzelnen Verbrechens. * NJ 1962 S. 76 ff. - Vgl. dazu Meltzer/Klotsch, NJ 1962 S. 208 ff. Zur Rolle der Täterpersönlichkeit # 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 399 (NJ DDR 1962, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 399 (NJ DDR 1962, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der analytischen Arbeit müssen die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren.

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