Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 396 (NJ DDR 1962, S. 396); Iteben müßte8, würde unter den gegenwärtigen Bedingungen fixieren, was ist, nämlich die Existenz von zwei deutschen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen, mit der Wirkung, daß die friedliche Koexistenz in den Beziehungen zwischen beiden Staaten eingeleitet, die staatliche Souveränität der DDR und ihre nationale wie internationale Stellung gefestigt, dem Bonner Ausschließlichkeitsanspruch der bis dahin stärkste Stoß versetzt und der westdeutsche Staat zu einer Politik der friedlichen Koexistenz zwischen beiden deutschen Staaten gezwungen würde. Zur Bestätigung dessen, was ist, würde auch die Anerkennung aller gegenwärtig existierenden Grenzen gehören, d. h. sowohl der Oder-Neiße-Grenze als auch der Staatsgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten, die Bestätigung der Völkerrechtswidrigkeit der Annexion Österreichs im Jahre 1938 durch Fixierung des Anschlußverbots, die Bestätigung der Völkerrechtswidrigkeit des Münchener Abkommens von 1938 durch Anerkennung der Souveränität der CSSR usw. Auf diese Weise würde der Aggressivität des Bonner Staates gegenüber der DDR und dem Revanchismus gegenüber Polen, der CSSR und der UdSSR sowie dem Expansionismus gegenüber Österreich der Boden entzogen. Neben der Fixierung dessen, was gegenwärtig in Deutschland existiert, würde ein deutscher Friedensvertrag zur Liquidierung des illegal existierenden Besatzungsregimes in Westberlin, der Hauptstütze des deutschen Militarismus in diesem Stadtteil, und damit zur Liquidierung des Gefahrenherdes Westberlin führen sowie zur Durchsetzung der Souveränitätsausübung der DDR auf ihrem gesamten Territorium beitragen. v Bereits aus diesen grundsätzlichen Wirkungen eines deutschen Friedensvertrages wird deutlich, daß die gleichlautende Formulierung eines solchen Vertrages gegenüber den beiden deutschen Staaten eine grundsätzlich andere Wirkung haben würde: gegenüber der DDR wäre sie im wesentlichen eine Bestätigung ihrer Entwicklung und Politik als rechtmäßiger deutscher Staat; gegenüber der Bundesrepublik wäre sie jedoch im wesentlichen ein Hebel gegen die völkerrechtswidrige und antinationale, durch Intervention und nationalen Verrat herbeigeführte militaristische und neonazistische Entwicklung und damit zur Freisetzung der demokratischen Kräfte Westdeutschlands. Im nationalen Dokument wird u. a. dargelegt, daß die DDR ihre Entwicklung nicht von Westdeutschland abhängig machen kann, sondern sich von den nationalen Interessen des deutschen Volkes leiten lassen muß. In bezug auf den Friedensschluß mit beiden deutschen Staaten bedeutet das u. E., daß die DDR berechtigt und verpflichtet ist, das von ihr Abhängige zu tun, d. h. den deutschen Friedensvertrag auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens und der UNO-Charta herbeizuführen, falls sich die Bonner Regierung weiterhin zur Mitarbeit hieran nicht bereitfinden sollte. Der seit 1958 von der DDR, der UdSSR und anderen befreundeten Staaten geführte Kampf um den Friedensvertrag mit beiden deutschen Staaten hat auch insoweit zur Klärung der Verhältnisse beigetragen, als mit Ausnahme der Bonner Regierung selbst die Westmächte anerkennen, daß ein Friedensvertrag mit der DDR möglich und evtl, unvermeidlich sein wird. Heute kann man sogar in der amerikanischen Völker- 8 Vgl. dazu auch den sowjetischen Entwurf eines Friedensvertrages mit Deutschland von 1959 in: Deutsche Außenpolitik 1959, Sonderheft I. rechtsliteratur nachlesen, daß die DDR und die UdSSR zum Friedensschluß berechtigt sind. III In welchem Verhältnis stünde nun der Friedensvertrag, der notfalls nur mit der DDR geschlossen würde, zu einem gesamtdeütschen Friedensvertrag? Er wäre im Prinzip kein anderer Vertrag, kein Provisorium, das später etwa beim Beitritt Westdeutschlands zu ersetzen wäre. Er würde sowohl seinen völkerrechtlichen Grundlagen als auch seiner Zielsetzung nach endgültig sein, mit einer einzigen Ausnahme: in territorialer Hinsicht. Das heißt, das vom Friedensvertrag erfaßte Territorium betrifft das Gebiet, das im Wege der Staatennachfolge der DDR zufiel und das sich ehemals unter der obersten Gewalt der UdSSR befand. Der Friedensvertrag mit der DDR wäre also der deutsche Friedensvertrag. Seine gesamtnationale Funktion würde der Friedensvertrag in der Weise realisieren, daß er zur Festigung der Souveränität und der internationalen Stellung des rechtmäßigen, friedliebenden deutschen Staates und so zur Zurückdrängung des deutschen Imperialismus und Militarismus beitragen würde. Das bedeutet im einzelnen u. a. folgendes: 1. Die Politik der DDR als die eines friedliebenden Staates, der fähig und gewillt ist, Frieden und Selbstbestimmung aller Völker zu achten, würde bestätigt werden. 2. Die Souveränität der DDR würde gefestigt werden. Die im Friedensvertrag ausgesprochene Achtung der Souveränität der DDR wäre ein wichtiges Instrument zur internationalen Durchsetzung der Souveränitätsentwicklung der DDR, wie sie im Abbau des Besatzungsregimes der UdSSR gegenüber der DDR zum Ausdruck kommt und von der Übergabe der Verwaltungsfunktionen 19499 10 * über die Souveränitätserklärung vom 25. März 1954u bis zum Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. September 195512 reicht. Die internationale Durchsetzung der Souveränität der DDR auf ihrem gesamten Territorium würde u. a. zur Konsequenz haben: die Liquidierung des illegalen Besatzungsregimes in Westberlin und damit die Schaffung der Voraussetzungen für eine entmilitarisierte Freie Stadt Westberlin, die Aufhebung des Briefwechsels Bolz/Sorin13 zum Staatsvertrag von 1955. Damit würde die DDR auch die restlichen 5 Prozent des über ihr Territorium gehenden Verkehrs von und nach Westberlin unter Kontrolle nehmen. Gegenüber der DDR würde also der Friedensvertrag im Verhältnis zu den Westmächten das nachholen, was im Verhältnis zur UdSSR schon lange realisiert ist: nämlich die Liquidierung der Überreste des seit langem illegitimen Besatzungsregimes. Damit würde jedoch die Kompetenz der Vier Mächte zu Verhandlungen z. B. über die Westberlin-Frage entfallen, weil die zugrunde liegenden, aus der Besatzungszeit herrührenden Vier-Mächte-Vereinbarungen durch den Friedensschluß endgültig gegenstandslos würden. Darauf ist kürzlich sogar 9 vgl. dazu z. B. Quincy Wright, „Some Legal Aspects of the Berlin Crisis“, in: The American Journal of International Law 1961, S. 959/960. 10 vgl. Erklärung des Chefs der Sowjetischen Kontrollkommission in Deutschland vom 10. November 1949 in: Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Berlin 1954, Bd. I, S. 236. H a. a. O., S. 303 ff. 12 Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Berlin 1956, Bd. Ill, S. 280. 13 a. a. O., S. 283. 396;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 396 (NJ DDR 1962, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 396 (NJ DDR 1962, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der BRD. eine Legaldefinition der Sie sind darauf gerichtet, subversive und andere, die Interessen der und ihrer Bürger schädigende gefährdende Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft eine zutiefst politische Aufgabe ist, die es gilt, mit allen dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden spezifischen Potenzen zur maximalen Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zunehmend die Effektivität der vorbeugenden Arbeit erhöhen, um feindlich-negative Einstellungsgefüge und Verhaltensweisen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

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