Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 392 (NJ DDR 1962, S. 392); kurzen Zeitraum (14 bis lö Uhr). Unmittelbar nach Beendigung der Alkoholaufnahme trat der Angeklagte die Rückfahrt an. Zu diesem Zeitpunkt war die objektive und subjektive Wirkung des Alkohols erfahrungsgemäß größer als zu einem späteren Zeitpunkt nach Eintritt des Verteilungsgleichgewichts. Der Alkohol verfehlte keineswegs seine Wirkung. Der Angeklagte war sichtlich enthemmt und in seinem Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigt. Die erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Angeklagten kam in einer typischen Versagungshandlung zum Ausdruck. Auch wenn der Angeklagte den Unfall nicht verursacht hätte, wäre sein Blutalkoholgehalt ausreichend gewesen, um eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit zu konstatieren. Der Alkohol beeinträchtigt die ordnungsgemäße Funktion des Denkvermögens. Dadurch wird das für den Kraftfahrer so wichtige Reaktionsvermögen vermindert. Aber gerade auf dieses Reaktionsvermögen kommt es im modernen Straßenverkehr an, der hohe Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer stellt. Der Kraftfahrer muß in der Lage sein, situationsgerecht zu reagieren, d. h., er muß gewonnene Eindrücke schnell und zweckmäßig verarbeiten können, um jederzeit den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Prokop weist in seinem „Lehrbuch der gerichtlichen Medizin“ (VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1960) nach, daß nach den in der CSSR gewonnenen Erkenntnissen ein Blutalkoholgehalt von 1,5 % als Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit als hoch übertrieben angesehen wird und man schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1 % von absoluter Fahruntüchtigkeit sprechen kann. Diesen Auffassungen schließt sich das Gericht auf Grund seiner in der Praxis der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse in vollem Umfang an. Unabhängig von diesem Grenzwert von 1 %, der grundsätzlich als Beweis für die erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzusehen ist, ist in jedem Fall individuell genau zu prüfen, in welchem Umfang der Angeklagte in seiner Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt war. Die Anforderungen, die an den Kraftfahrer gestellt werden, sind sehr unterschiedlich und hängen u. a. von der Art des Fahrzeuges, der Verkehrsdichte, den Straßen- und Witterungsverhältnissen usw. ab. So ist durchaus der Fall denkbar, daß ein Zweiradfahrer bereits bei einem Blutalkoholgehalt von weniger als 1 % in seiner Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt ist, wenn die Situation, in der er sich bei der Führung des Fahrzeugs befindet (Nebel, schlüpfrige Straße, Dunkelheit usw.). alle seine Fahrfähigkeiten verlangt. Der Angeklagte hat den Tatbestand des § 49 StVO auch subjektiv verwirklicht. Ihm war auf Grund seiner beruflichen Qualifikation bekannt, daß er bei Fahrtantritt und während der Fahrt nicht unter Alkoholeinfluß stehen darf. Dies ist ihm während seiner neunjährigen Tätigkeit als Kraftfahrer bei Schulungen usw. wiederholt zu Bewußtsein gebracht worden. Unsere sozialistische Gesellschaftsordnung kann derartige Handlungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Sie erfordern vielmehr eine konsequente Reaktion durch die Justizorgane. (Es folgt die Begründung für die bedingte Verurteilung.) (Mitgeteilt von Gerhard B aatz , Richter am Kreisgericht Halle-West) Anmerkung: Vgl. hierzu auch den Beitrag von Kürzinger, Blutalkoholkonzentration und Fahrtüchtigkeit, auf S. 386 ff. dieses Heftes. D. Red. Neuerscheinungen des VEB Deutscher Zentralverlag: Dr. Werner Hönisch / Dr. Gerhard Herder: Der sozialistische Internationalismus Grundprinzip der Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten Etwa 232 Seiten ■ Leinen, Preis: etwa 9. DM Durch die Entwicklung des sozialistischen Weltsystems hat der proletarische Internationalismus eine inhaltliche Erweiterung erfahren. Alle damit zusammenhängenden theoretischen Fragen, wie die einzelnen Prinzipien des sozialistischen Internationalismus sowohl innerhalb des sozialistischen Lagers als auch in ihrer Wirkung nach außen, werden von den Autoren klar und überzeugend dargelegt. An Hand des Warschauer Vertrages und des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wird dann die Wirkung des sozialistischen Internationalismus in der Praxis behandelt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß der Warschauer Vertrag nicht als ausschließlich militärisches Bündnis, sondern als ein umfassendes, politische, wirtschaftliche, kulturelle und militärische Fragen der Zusammenarbeit regelndes Vertragswerk erscheint. Die hervorragende Bedeutung des sozialistischen Internationalismus hinsichtlich der Unterstützung der Weltfriedensbewegung wird durch viele Beispiele belegt. Dabei wird der Hilfe, die die DDR in ihrem nationalen Kampf durch die sozialistischen Länder, vor allem durch die enge Wirtschaftsgemeinschaft mit der UdSSR erfährt, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Pereterski / Krylow: Lehrbuch des internationalen Privatrechts 244 Seiten ■ Leinen, Preis: 17 DM Dieses Werk ist eine gedrängte, aber umfassende Darstellung des sozialistischen Internationalen Privatrechts. Im Unterschied zu der bisher in deutscher Sprache vorliegenden Arbeit von Lunz behandeln die Autoren auch den Besonderen Teil des Internationalen Privatrechts, d. h. Spezialfragen des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familien-und Erbrechts, des Erfinder- und Urheberrechts sowie des Internationalen Prozeßrechts. Die Autoren gehen richtig davon aus, daß das gegenwärtig geltende Internationale Privatrecht das Recht der Epoche der friedlichen Koexistenz von Staaten mit verschiedenen Gesellschaftsordnungen ist und das neue Kräfteverhältnis in der Welt widerspiegeln muß. Die im Allgemeinen Teil vertretene Auffassung über den Begriff des Internationalen Privatrechts, der sich unter Überwindung der bürgerlichen Kollisionsrechts-Konzeption auf die Lehre vom „ausländischen Element" der vom IPR erfaßten Lebensvorgänge stützt, steht z. T. im Gegensatz zu der in der DDR vertretenen Auffassung vom „Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen". Im Interesse des wissenschaftlichen Meinungsstreits und zur Orientierung der in der Praxis tätigen Juristen ist es jedoch von größter Bedeutung, der deutschen Öffentlichkeit die in allen befreundeten Staaten ziemlich einhellig vertretene Konzeption zugänglich zu machen. Der Besondere Teil des Lehrbuchs umfaßt die Kap. VII bis XI, auf deren Inhalt bereits hingewiesen wurde. Bei der gesonderten Behandlung des Internationalen Zivilprozeßrechts legten die Verfasser vor allem Wert darauf, die Entwicklung international privatrechtlicher Beziehungen zwischen den nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen sozialistischen Ländern bereits wissenschaftlich zu systematisieren und zu verallgemeinern. Damit haben die Verfasser eine wichtige Pionierarbeit geleistet. Bei der Bearbeitung der schuld- und sachenrechtlichen Probleme konnten die Verfasser nur die ersten Erfahrungen aus der vom Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe eingeführten Regelung von Streitigkeiten verwerten. Der wichtigste Teil dieser Probleme wird jedoch in der bereits erschienenen Übersetzung des Werkes von Ramsaizew „Die Außenhandelsarbitrage in der UdSSR" behandelt. Abschließend ist festzustellen, daß das Werk eine große Bereicherung unserer IPR-Literatur ist und auf Wissenschaft und Praxis gleichermaßen befruchtend wirken wird. 392;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 392 (NJ DDR 1962, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 392 (NJ DDR 1962, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge sind entsprechend der Richtlinie in die Arbeitspläne der Leiter aufzunehmen. Durch die analytische Tätigkeit sind insbesondere zu bewerten: die Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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