Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 386 (NJ DDR 1962, S. 386); beim Bezirksgericht tätigen Schöllen mit einzubeziehen. Sie sollten schon in der die Einschätzung vornehmenden Arbeitsgruppe mitwirken und laufend zu allen Beratungen hinzugezogen werden. Der periodische Wechsel der Schöffen verbreitert die Basis ihrer Mitwirkung und ermöglicht den Bezirksgerichten die ständige Beratung wichtiger Fragen mit relativ großen Kreisen der Werk- tätigen. Das setzt allerdings eine gute Vorbereitung der Schöffen auf die Problematik durch die Bezirksgerichte voraus. Ihre spezifische Aufgabe sollte es sein, in ihrem Wirkungs- und Lebenskreis die Einschätzung der Rechtsprechung dahin zu überprüfen, ob sie mit dem gesellschaftlichen Leben übereinstimmt und dazu beiträgt, künftig Rechtsverletzungen auf diesem Gebiet zu vermeiden und das sozialistische Bewußtsein zu heben. Die aktive Einbeziehung der Schöffen in die erweiterten Dienstbesprechungen ist ein Teil der Aufgabe und Forderung, alle wichtigen Fragen der staatlichen Leitungstätigkeit wozu der Kampf um die Überwindung von Rechtsverletzungen gehört laufend mit den Werktätigen zu beraten. Sie trägt mit dazu bei, das Ansehen der Schöffen unter der Bevölkerung zu heben. Jede erweiterte Dienstbesprechung muß zu konkreten Schlußfolgerungen führen, die gleichzeitig mit den Thesen auszuarbeiten sind und mit Grundlage der Diskussion sein müssen. Zugleich mit ihrer Annahme sind Maßnahmen zur Kontrolle festzulegen. Die Schlußfolgerungen der erweiterten Dienstbespre- chungen sollen auch Hinweise für die weitere Verbesserung der Leitungstätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht enthalten, z. B. Hinweise auf Kriminalitätsursachen und begünstigende Umstände und deren Beseitigung. Über jede erweiterte Dienstbesprechung ist ein Protokoll zu führen, das neben den bestätigten Schlußfolgerungen und mit einer kurzen Einschätzung durch den Direktor dem Obersten Gericht und dem Ministerium der Justiz zur Auswertung zu übersenden ist. Darin sollten die Fragen hervorgehoben werden, die in der Diskussion nicht geklärt werden konnten. * Die erweiterten Dienstbesprechungen der Bezirksgerichte sind, wenn auch eine wichtige, so aber doch nur eine Methode zur Qualifizierung der Rechtsprechung. Sie allein reicht noch nicht aus, die notwendigen Garantien für die konsequente Verwirklichung des Staatsratsbeschlusses zu schaffen. Dazu bedarf es vielmehr der allseitigen Verbesserung der Arbeit der Bezirksgerichte. Das setzt aber vor allem Klarheit über die Rolle und Bedeutung der Bezirksgerichte im System unserer Gerichtsorgane voraus. Deshalb sollten gerade diese Fragen in die noch notwendige Diskussion um die neue Konzeption der Arbeit der Bezirksgerichte mit einbezogen werden. Medizinalrat t)r. med. RICHARD KÜRZINGER, Verdienter Arzt des Volkes, Leiter der Blutalkoholuntersuchungsstelle im Krankenhaus der Volkspolizei, Berlin Blutalkoholkonzentration und Fahrtüchtigkeit Noch immer nehmen bei der Rechtsprechung in Verkehrssachen Vergehen gegen § 49 StVO einen breiten Raum ein. Man hat dabei den Eindruck, daß die einzelnen Gerichte bei der Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit der Alkoholdelikte noch ziemlich unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anwenden. Aus diesem Grunde halte ich es für berechtigt, zuerst allgemeine Ausführungen über die Frage Blutalkoholkonzentration und Fahrtüchtigkeit zu machen, um abschließend einige Folgerungen zur Diskussion zu stellen. Zum Begriff Fahrtüchtigkeit Fahrtüchtigkeit ist die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Diese Sicherheit ist medizinisch gesehen an die volle physische und psychische Leistungsfähigkeit gebunden, wobei auch der Persönlichkeitsstruktur des Kraftfahrers eine erhebliche Bedeutung zukommt. Die modernen Verkehrsbedingungen hinsichtlich Geschwindigkeit, Verkehrslage und Verkehrsdichte machen Höchstleistungen an andauernder gespannter Aufmerksamkeit und im blitzschnellen Handeln im Augenblick der Gefahr notwendig. Die Aufnahme und Verarbeitung der ständig sich entwickelnden Eindrücke verlangt die stete volle Funktionsfähigkeit einer Reihe eng miteinander verzahnter Leistungsqualitäten, die sich gegenseitig aber nicht ersetzen können. Verkehrstüchtigkeit fordert Aufmerksamkeit und Konzentrationsvermögen, Geschicklichkeit und volle Reaktionsfähigkeit, welche Reizwahrnehmung, -auffassung, -Verarbeitung und schließlich richtige -beantwortung einschließt. Volle Fahrtüchtig- keit kann unter Umständen heute an den Gesunden Forderungen stellen, welche bereits die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreichen. Zum Begriff der erheblich beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit Eine erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit liegt vor, wenn sich der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nicht mehr sicher bewegen kann. Dieser Zustand braucht nicht sofort, im Einzelfall überhaupt nicht in Erscheinung zu treten. Der alkoholbedingte Leistungsmangel wird erst dann konkret feststellbar, wenn eine plötzliche Situation mit komplizierten Mehrfachleistungen die volle psycho-physische Leistungskapazität beansprucht. Tritt keine kritische Situation auf, wird der Fahrer überhaupt nicht auf die Probe gestellt, fährt er z. B. allein in der Wüste, so kann die potentiell vorhandene erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit effektiv überhaupt nicht in Erscheinung treten. Fahren ohne Unfall und ohne sonstige grobe Auffälligkeit ist somit kein Beweis für eine volle Fahrtüchtigkeit. Die Berücksichtigung dieser Tatsache erscheint mir im Hinblick auf später zu ziehende Folgerungen außerordentlich wichtig. Die Fahrtüchtigkeit kann aus physischen oder psychischen Gründen oder infolge Änderung der regelrechten Persönlichkeitsstruktur erheblich beeinträchtigt sein. Schon ein Mangelzustand auf einem dieser Gebiete muß bei der Komplexität des Begriffs Fahrtüchtigkeit zu einer erheblich eingeschränkten Fahrtüchtigkeit 386;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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