Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 384 (NJ DDR 1962, S. 384); zunehmen, daß die Richter befähigt werden, die Teil- und Einzelentscheidungen richtig zu treffen1. Die erweiterten Dienstbesprechungen steilen eine engere Verbindung der Bezirksgerichte zum Obersten Gericht her. Ihre Einführung stand wie der Minister der Justiz unlängst auf einer Arbeitstagung mit den Direktoren der Bezirksgerichte und den Leitern der Justizverwaltungsstellen sagte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Plan, beim Obersten Gericht regelmäßig Plenartagungen durchzuführen. In den erweiterten Dienstbesprechungen könnten Vorarbeiten für diese Plenartagungen des Obersten Gerichts geleistet werden. Ausgehend von der kollektiven Einschätzung der Rechtsprechung, ist es Aufgabe der erweiterten Dienstbesprechung, die in den Entscheidungen und Richtlinien des Obersten Gerichts enthaltenen Weisungen und Grundsätze einheitlich und mit Nachdruck in den Bezirken durchzusetzen. Dabei haben die Bezirksgerichte eine große erzieherische Arbeit insbesondere bei den Richtern der Kreisgerichte zu leisten, in deren Rechtsprechung es größere Mängel gibt. Mit ihnen sind in erster Linie die Auseinandersetzungen zu führen; sie müssen kollektiv zur vollen Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erzogen werden. Die Bezirksgerichte müssen auch Richter gut arbeitender Kreisgerichte zu den erweiterten Dienstbesprechungen einladen, damit deren Erfahrungen verallgemeinert werden können. Eine weitere Aufgabe der erweiterten Dienstbesprechungen besteht darin, aus der Einschätzung und Auswertung der Rechtsprechung Schlußfolgerungen sowohl für die Verbesserung der eigenen Arbeit als auch der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen zu ziehen und diese den Volksvertretungen zu übermitteln, damit die gesamte Gesellschaft noch besser in die Bekämpfung von Rechtsverletzungen ei "bezogen werden kann. Die erweiterten Dienstbesprechungen sollten auch das Forum sein, zu bestimmten Fragen Berichterstattungen der Kreisgerichte entgegenzunehmen. So könnte daran gedacht werden, die Kreisgerichte darüber berichten zu lassen, wie sie vor den Volksvertretungen zu bestimmten Fragen auftreten wollen, wie sie mittels der Rechtsprechung zur Lösung bestimmter territorialer Schwerpunkte beigetragen haben, wie sich der Schwerpunktplan der Volksvertretung in der Rechtsprechung widerspiegelt usw. Eine solche Methode setzt eine eigene Einschätzung dieser Probleme durch das Bezirksgericht voraus, damit es aus eigener Sachkenntnis die Qualität des Berichts des betreffenden Gerichts einschätzen kann. Die erweiterten Dienstbesprechungen machen weder die Direktorentagungen noch die Stützpunktbesprechungen überflüssig. Während die erweiterten Dienstbesprechungen ihrem Charakter nach als „Problemtagung“ angesehen werden können, in denen auf der Grundlage analytischer Tätigkeit die wissenschaftliche Klärung wichtiger Grundfragen erfolgt, verfolgen sowohl die Direktorentagungen als auch die Stützpunktbesprechungen das Ziel, bereits gesicherte Erkenntnisse weiterzuvermitteln und bei allen Gerichten im Bezirk schnellstens durchzusetzen. Es ist deshalb notwendig, daß die Bezirksgerichte die bisherige, im wesentlichen passive Mitwirkung an Stützpunkt- und Direktorentagungen überwinden: Da diese Tagungen wichtige Methoden der Anleitung der Rechtsprechung sind, müssen die Bezirksgerichte sie eigenverantwortlich mit vorbereiten und durchführen. Deshalb ist es wie es z. B. das Bezirksgericht Leipzig schon richtig praktiziert notwendig, die in erweiterten Dienstbesprechungen beratenen und i Vgl. dazu Sorgenicht. „Probleme der Vervollkommnung des demokratischen Zentralismus in der staatlichen T.'Mtungstätig-keit“. Einheit 1962, Heft 5, S. 53 ff. (62). geklärten Probleme zur Grundlage von Stützpunkt-bzw. Direktorentagungen zu machen. Die erweiterten Dienstbesprechungen können auch die Richterdienstbesprechungen der Bezirksgerichte nicht ersetzen. Diese sind nach wie vor insbesondere zur Organisierung und Gewährleistung des gesamten Geschäftsbetriebes, zur Einschätzung der eigenen Rechtsprechung und zur Erziehung der Kader auf der Grundlage der täglichen Arbeit erforderlich2 3. Erfahrungen aus der bisherigen Durchführung erweiterter Dienstbesprechungen Die bisher durchgeführten erweiterten Dienstbesprechungen zeigen, daß unbeschadet ihrer Mängel und Schwächen damit ein wichtiger Schritt in der Verbesserung der Leitungs- und Anleitungstätigkeit der Bezirksgerichte, in der systematischen Einschätzung und Auswertung der Rechtsprechung auf der Grundlage der zentralen und örtlichen Schwerpunktarbeitspläne getan wurde. Das ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Durchsetzung des demokratischen Zentralismus in der Rechtspflege Dadurch, daß die Bezirksgerichte auch die Rechtsprechung der Kreisgerichte zu bestimmten Fragen einschätzten, erhielten sie einen besseren Überblick als lediglich durch die Rechtsmittelrechtsprechung. Das ist sowohl für die Verbesserung der eigenen Rechtsprechung als auch für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen von Nutzen. Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, schneller und qualifizierter Grundsatzfragen zu entscheiden. Der Thematik nach haben die Bezirksgerichte hauptsächlich richtig solche Fragen eingeschätzt, die sich aus den Schwerpunktplänen der zentralen und örtlichen Organe ergaben, wie Staats- und andere schwere Verbrechen, Jugendkriminalität usw. Das Bezirksgericht Leipzig hat z. B. Probleme der Anwendung der VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 beraten. Besonders positiv hervorzuheben ist, daß an der erweiterten Dienstbesprechung außer Vertretern der Bezirksstaatsanwaltschaft und der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei auch der Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Bezirks und die Leiter der Abteilung Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise und Stadtbezirke teilgenommen und aktiv bei der Klärung der Probleme mitgewirkt haben. Hervorzuheben ist auch die erweiterte Dienstbesprechung des Bezirksgerichts Gera vom 30. Dezember 1961, in der die Unterhaltsrechtsprechung unter Berücksichtigung des Kommuniques des Politbüros „Die Frauen der Frieden und der Sozialismus“ eingeschätzt wurde11. Es wurde darauf orientiert, Fragen der Unterbringung der Kinder aus geschiedenen Ehen und der Eingliederung geschiedener Ehefrauen in den Arbeitsprozeß falls Schwierigkeiten auftreten gemeinsam mit den örtlichen Organen zu klären. Auch die erweiterten Dienstbesprechungen des Bezirksgerichts Rostock zu Fragen der Anwendung der WStVO und zur Abgrenzung der Wirtschaftsdelikte von Staatsverbrechen sowie zu den Problemen des von Westberlin und Westdeutschland aus organisierten Menschenhandels können als gut gelungen bezeichnet werden. In 2 Vgl. dazu § 15 der Ordnung über die Arbeitsweise der Kreis-und Bezirksgerichte vom 23. Oktober 1961 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz, Sondernummer vom 31. Dezember 1961). Es ist m. E. erforderlich, die Ordnung daraufhin zu überprüfen, ob sie noch in allen Punkten mit dem Staatsratsbeschluß vom 24. Mai 1962 vereinbar und damit geeignet ist. die den Gerichten übertragenen Aufgaben erfüllen zu helfen. 3 Vgl. hierzu den Beitrag von Buchanic, Kludssuweit.Buschendorf in NJ 1962 S. 116 ff. 38;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 384 (NJ DDR 1962, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 384 (NJ DDR 1962, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in starkem Maße davon ab, wie es gelingt, die durch den Gegner konkret angegriffenen Und wogen ihrer eigenen -Beschaffenheit gefährdeten Bereiche, Personen und Pcrsonengruppen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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