Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 383

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 383 (NJ DDR 1962, S. 383); Annahme besteht, die strikte Einhaltung der strafprozeßrechtlichen Normen würde die konsequente Verbrechensbekämpfung hemmen37. Es ist aus diesen Gründen völlig berechtigt, wenn Lekschas und Renneberg in ihrem Artikel eine differenzierte Einschätzung der gesellschaftlichen Kräfte und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Erziehung fordern und sich kritisch mit aufgetretenen Auffassungen über eine konflikt- und widerspruchslose Entwicklung dieser Kräfte auseinandersetzen38. Von der Wirklichkeit losgelöste Einschätzungen können nicht zu praktisch brauchbaren Schlußfolgerungen führen und müssen aus diesem Grunde zwangsläufig die Praxis 37 vgl. dazu Bovin, „Die Wahrheit in der Rechtsprechung“, Iswestija 1962, Nr. 34, S. 3/4. Der Verfasser dieses Artikels setzt sich kritisch mit falschen, die Erforschung der objektiven Wahrheit und die Wahrung der Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren hemmenden Ansichten einiger sowjetischer Rechtswissenschaftler auseinander. Er weist nach, daß diese Auffassungen im engsten Zusammenhang mit den schädlichen, die sozialistische Gesetzlichkeit negierenden Lehren Wyschinskis stehen. 38 Lekschas/Renneberg, NJ 1962 S. 88 £L desorientieren. Es ist jedoch ein Mangel in der Grundanlage des Artikels, daß er die Probleme der Aufdeckung und Entfaltung der gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Rechtsverletzungen nicht in den Mittelpunkt stellt, obwohl der XXII. Parteitag der KPdSU und das 14. Plenum des Zentralkomitees der SED grundlegende Hinweise gerade in dieser Richtung geben. Die von den Verfassern gezogenen Schlußfolgerungen bleiben daher in diesem Punkte im Allgemeinen stecken, während sie in bezug auf den Anwendungsbereich der Freiheitsstrafe wesentlich konkreter sind. Damit wird zumindest die Möglichkeit eröffnet, daß der Artikel in seiner gesamten Zielrichtung in erster Linie auf eine verstärkte Anwendung .staatlicher Zwangsmaßnahmen und nicht auf eine stärkere Einbeziehung der moralisch-politischen Kräfte des Volkes orientiert. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, daß die Analyse der gegnerischen Klassenkräfte und der Überreste des Alten sehr viel ausführlicher und gründlicher erfolgt als die Einschätzung der heranreifenden moralisch-politischen Kräfte der Gesellschaft. (Zwischenüberschriften von der Redaktion) Dr. GUSTAV JAHN, komm. Direktor des Bezirksgerichts Halle Erweiterte Dienstbesprechungen der Bezirksgerichte eine wichtige Methode zur Anleitung der Rechtsprechung „Die Verwirklichung der Programmatischen Erklärung und der Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege stellen höhere Anforderungen an alle Organe der Rechtspflege.“ Diese im Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 anläßlich des Berichts des Obersten Gerichts erneut erhobene Forderung ist auch für alle Bezirksgerichte als nach dem Obersten Gericht wichtigste Leitungsorgane der Rechtspflege Veranlassung, ihre bisherige Tätigkeit kritisch einzuschätzen. Entsprechend ihrer im Staatsrat ausdrücklich hervorgehobenen Aufgabe, die Rechtsprechung gemäß den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus zu leiten, müssen sie schnellstens eine neue Konzeption ihrer Arbeit entwickeln, die sie auf die Höhe der politischen Aufgaben hebt. Die Entfaltung der Rolle der Bezirksgerichte ist eine objektive Notwendigkeit, die sich aus der gesetzmäßigen weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht und der damit untrennbar verbundenen weiteren Hebung der Rolle und Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Umwälzung der Ideologie ergibt. Die volle Wahrnehmung der Verantwortung der Bezirksgerichte ist unerläßlich, um die vom Staatsrat festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Diesem Ziel dienen auch die erweiterten Dienstbesprechungen der Bezirksgerichte, mit deren Durchführung im letzten Quartal des vergangenen Jahres auf Empfehlung des 'Ministers der Justiz begonnen worden ist. Im folgenden Beitrag soll eine erste Würdigung dieser neuen Arbeitsmethode der Bezirksgerichte vorgenommen werden, die das beim Ministerium der Justiz vorliegende Material auswertet. Dabei kann es nicht meine Aufgabe sein, inhaltlich zu den auf den erweiterten Dienstbesprechungen behandelten Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Das muß einem anderen Beitrag überlassen bleiben. Hier geht es im wesentlichen um folgende Fragen: Welches sind die Aufgaben der erweiterten Dienst- besprechungen? In welchem Verhältnis stehen sie zu den Richterdienstbesprechungen, den Tagungen mit den Kreisgerichtsdirektoren und den Stützpunktbesprechungen? Wie müssen sie vorbereitet und ausgewertet werden? Wie können ihre bisherigen Ergebnisse eingeschätzt werden? Aufgaben der erweiterten Dienstbesprechung Die erweiterten Dienstbesprechungen sind eine wichtige Methode der Leitungs- und Anleitungstätigkeit der Rechtsprechung durch die Bezirksgerichte außerhalb des Instanzenzuges. Ihre Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage von Analysen und Berichten umfassender die Hauptfragen der Rechtsprechung unter Kontrolle zu bekommen, um zielstrebiger und schneller deren Inhalt beeinflussen zu können. Die erweiterten Dienstbesprechungen sind ein wichtiges Mittel, den Inhalt der Rechtsprechung im Sinne des Staatsratsbeschlusses zu verbessern und deren Anleitung bei den Gerichten zu konzentrieren. Die erweiterten Dienstbesprechungen müssen in erster Linie dazu beitragen, die sozialistische Erziehungsarbeit zu verstärken, d. h., bei allen Richtern völlige Klarheit über die Grundlinie der Politik der Partei und Regierung und über ihre Durchsetzung in der täglichen Arbeit zu schaffen. Sie müssen dazu beitragen, den Blick für die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung zu weiten und wie es im Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 heißt „tieferes Verständnis für den Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, ihre Widersprüche und Konflikte, die Probleme des Lebens der Werktätigen und genaue Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen“. Dabei gilt es die Lehre zu beachten, daß es nicht genügt, die Beschlüsse der Partei nur allgemein zu erläutern und zu behandeln, sondern daß es nötig ist, ihre Durchführung und ihre Anwendung für jedes Arbeitsgebiet so konkret vor- 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 383 (NJ DDR 1962, S. 383) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 383 (NJ DDR 1962, S. 383)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse sachkundige Hilfe und Unterstützung zu geben, die bis zur gemeinsamen Erarbeitung von Gesprächskonzeptionen und dgl. reichen kann. Bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, vor allem dem sowie Rechtspflegeorganen, wie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, zur ollseitigen Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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