Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 377

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 377 (NJ DDR 1962, S. 377); sondern um ihre ideologische Position zur Arbeiter-und-Bauern-Macht. Es heißt dort: „Der Klassenkampf hat jedoch auch innere Ursachen, es gibt einen Teil \der kapitalistischen Kreise, es gibt frühere aktive Faschisten, die nur wenig gelernt haben, und es gibt eine geringe Zahl Bürger, die die Ideologie der kapitalistischen Klasse Westdeutschlands ökonomisch oder philosophisch vertreten und noch nicht von ihren alten Anschauungen loskommen.“8 Auch die Ausführungen von Lekschas und Renneberg selbst beweisen, daß es bei den Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht nicht um Menschen geht, die auf Grund ihrer objektiven Stellung in der Gesellschaft Feinde sind, sondern um Menschen, die sich nicht mit dem Sozialismus abfinden wollen oder der Einwirkung der Bonner Ultras erlegen sind. Lekschas und Renneberg selbst sprechen von „unbelehrbaren Anhängern des Faschismus und Militarismus“, von Unternehmern, „die sich der ihnen in der DDR eröffnelen sozialistischen Perspektive hartnäckig verschließen“, u. dgl.7. Es ist deshalb unerfindlich, wie sie zu der Schlußfolgerung gelangen konnten, die „Agenturen und Handlanger des Klassenfeindes“ seien eine objektive klassenmäßige Ursache für Staatsverbrechen im Innern der DDR. Das gleiche gilt für die von den Verfassern genannte „Asozialität als Quelle der Kriminalität und Reservoir des Klassenfeindes“8. Die Asozialität hat in der DDR seit langem keine objektive Klassengrundlage mehr. Die in der DDR noch lebenden Asozialen sind nicht deshalb asozial, weil sie in der sozialistischen Gesellschaft nicht leben können oder dürfen, sondern weil sie nicht bereit sind, sich in die sozialistische Gesellschaft einzuordnen. Die Tatsache, daß diese Elemente keine soziale Grundlage in der DDR haben, sondern sich in den Dienst der Bonner Ultras und der ausländischen Imperialisten stellen, weil sie sich nicht mit der sozialistischen Gesellschaft abfinden wollen, unterstreicht die verräterische und volksfeindliche Rolle, die die Staatsverbrechen in der DDR spielen. Sie macht aber auch die ganze Aussichtslosigkeit und Perspektivlosigkeit der konterrevolutionären Aufweichungs- und Unterwüh-lungsversuche deutlich. Auch sie beweist die Feststellung der Moskauer Erklärung der kommunistischen und Arbeiterparteien vom November 1960: „Jetzt sind die sozialen und ökonomischen Möglichkeiten einer Restauration des Kapitalismus nicht nur in der Sowjetunion, sondern auch in den anderen sozialistischen Ländern beseitigt.“9 Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten in der DDR darauf weist der Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 hin wird jedoch nicht aus konterrevolutionärer Zielsetzung oder aus einer gesellschaftsfeindlichen Einstellung des Rechtsbrechers heraus begangen, sondern von Menschen, die der sozialistischen Gesellschaft grundsätzlich positiv gegenüberstehen, bei denen aber das Nachwirken alter Denk- und Lebensgewohnheiten dazu führt, daß diese Menschen in Konflikt mit der Gesellschaft geraten und die Strafgesetze verletzen. Diese Straftaten tragen einen grundsätzlich anderen Charakter als die oben genannten, denn ihnen liegt ein qualitativ anderer Widerspruch des Rechtsbrechers zu den sozialistischen Verhältnissen zugrunde. Sie beruhen nicht auf einem antagonistischen Widerspruch des Rechtsbrechers zur sozialistischen Gesellschaft, wie die oben genannten Arten von Straftaten, 6 W. Ulbricht, Die Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates 1945 1958, Berlin 1958, S. 529. 7 Lekschas'Renneberg, a. a. O., S. 85. 8 Ebenda, S. 86. .9 Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien Referat Walter Ulbrichts und Entschließung der 11. Tagung des ZK der SED, Berlin 1961, S. 22. sondern auf nichtantagonistischen Widersprüchen zur sozialistischen Gesellschaft, die aus dem Nachwirken bestimmter Rudimente der bürgerlichen Ideologie resultieren. Daraut wies Walter Ulbricht auf der Babelsberger Konferenz hin, als er sagte: „Wir kommen nur zu einer richtigen Einschätzung der Verbrechen und Vergehen, wenn wir zwischen antagonistischen Widersprüchen, die sich in solchen (d. h. Staats-, H. W.) Verbrechen äußern, und nichtantagonistischen gesellschaftlichen Widersprüchen unterscheiden, die auf Disproportionen in der Wirtschaft und auf alten, bürgerlichen Gewohnheiten und ideologischer Rückständigkeit beruhen.“6 7 8 10 Gerade weil es sich bei diesen Verbrechen um den Ausdruck eines nichtantagonistischen Widerspruches des Rechtsbrechers zur sozialistischen Gesellschaft handelt, können sie, was ihren Zusammenhang mit . dem Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Imperialismus in Deutschland betrifft, nicht mit den konterrevolutionären und anderen schweren Verbrechen auf eine Stufe gestellt werden, wie das in einigen Arbeiten geschehen ist. So kritisierten z. B. Lekschas und Renneberg im Jahre T960, „daß der Kampf gegen die Feindtätigkeit sehr oft nur unter den engen Aspekt der Staatsverbrechen gestellt und dabei die übrige, weitaus überwiegende Kriminalität zu wenig in ihrer Eigenschaft auch als Nährboden und Reserve konterrevolutionärer Machenschaften ins Blickfeld gerückt wird.“11 Später führten sie dann diesen Gedanken fort, indem sie davon sprachen, daß die gesamte Kriminalität unter unseren Verhältnissen noch eine „politische (d. h. konterrevolutionäre H. W.) Spitze“ habe12. Es ist richtig, daß die gesamte Kriminalität Ausdruck des Alten, Ergebnis des Wirkens der bürgerlichen Ideologie ist. Natürlich versuchen die Imperialisten auch, Menschen, die sich gegen unsere Gesetze vergangen haben, auf ihre Seite zu ziehen. Aber daraus kann man keinesfalls schlußfolgern, daß jeder Mensch, der sich unter dem Einfluß von Rudimenten der bürgerlichen Ideologie gesellschaftswidrig verhält, damit ein potentieller Konterrevolutionär geworden sei. Es darf auch nicht übersehen werden, daß sich trotz intensiver Hetze des Klassenfeindes und jahrelang offengehaltener Grenzen der größte Teil der wegen solcher Straftaten verurteilten Personen auf den Boden der sozialistischen Gesellschaft gestellt hat. Die Möglichkeiten des Feindes zur Einwirkung auf diese Menschen sind seit dem 13. August 1961 auch wesentlich vermindert worden. Die Tatsache, daß der Feind versucht, auf solche Menschen Einfluß zu gewinnen, beweist auch noch nicht, daß deren Straftat sich objektiv gegen den Bestand der Arbeiter-und-Bauern-Macht richtet (denn das wäre ja die „politische Spitze“). Weil das eben gerade nicht der Fall ist, wurde von der Partei immer wieder die Verstärkung der erzieherischen Einwirkung auf solche Rechtsbrecher gefordert mit dem Ziel, sie fester auf den Boden der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu stellen und sie gegen die ideologische Einwirkung des Feindes immun zu machen. Einige Grundlagen der Kriminalität im Innern der DDR Im Gegensatz zu den den konterrevolutionären und anderen schweren Verbrechen zugrunde liegenden antagonistischen Widersprüchen haben die nichtantagonistischen Widersprüche, die der überwiegenden Mehrzahl der Straftaten in der DDR zugrunde liegen, noch 10 W. Ulbricht, a. a. O., S. 633. U Lekschas Renneberg, „Zur Organisierung des Kampfes der Volksmassen gegen die Kriminalität in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus“, Staat und Recht 1960, Heft 10, S. 1623, Fußn. 25. NJ 1962 S. 77. 377;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 377 (NJ DDR 1962, S. 377) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 377 (NJ DDR 1962, S. 377)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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