Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 339 (NJ DDR 1962, S. 339); jLup Diskussion Major der Volkspolizei ARNO LUTZKE, Höhere Polizeischule Berlin Widersprüche und Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft Me 1 zer und Klotsch beweisen in ihrem Diskussionsbeitrag zu einigen Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft (NJ 1962 S. 208 ff.), daß vielen richtigen Überlegungen von Lekschas und Renneberg (NJ 1962 S. 76 if.) zu Einzelfragen das notwendige weltanschauliche und methodologische Fundament und die entsprechende Verarbeitung der Parteibeschlüsse fehlt. Sie kritisieren die falsche Grundposition, wonach jedes Verbrechen Ausdruck antagonistischer Widersprüche sei. Die konzentrierteste theoretische Begründung dieses Leitsatzes wurde m. E. durch die Thesen zum Thema „Strafrecht und Klassenkampf“ gegeben, in denen es u. a. heißt: „Diesem positiven Ringen des Proletariats um die neue Gesellschaftsordnung stehen die gegensätzlichen Bestrebungen derjenigen Mitglieder der Gesellschaft entgegen, die in ihrem Handeln, sei es in ökonomischer, politischer oder moralisch-ideologischer Hinsicht, die Elemente der überwundenen kapitalistischen Gesellschaft zur Geltung zu bringen suchen und sich damit zu den unter den Bedingungen der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Übergangsperiode bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen in (und zwar antagonistischen) Widerspruch setzen. Diese Handlungen tragen, indem sie die Elemente der alten Gesellschaft gegen die neue Gesellschaft in dieser oder jener Form zur Geltung bringen, eine reaktionäre und letztlich auch eine restaurative Tendenz.“1 Hier wird der prinzipielle weltanschauliche und methodologische Fehler bei der Anwendung der Lehre von den Widersprüchen auf das Verbrechen offensichtlich. Man legt nur die im Verbrechen markant zutage tretende Gegensätzlichkeit zwischen Individuum und Gesellschaft zugrunde und konzentriert sich in Abstraktion von der Täterpersönlichkeit zu einseitig auf die zu bestrafende Handlung. Dabei wird vergessen, daß die Strafe einen Menschen der sozialistischen Gesellschaft trifft. Die Einheit, das objektiv Verbindende der wechselseitig miteinander verflochtenen Seiten, ohne die es keinen Widerspruch gibt, wird übersehen. Zunächst interessiert die Bestimmung des Charakters des Widerspruchs. Dazu muß geprüft werden, ob das Verhältnis der beiden Seiten des Widerspruchs zueinander feindlich, unversöhnlich ist oder ob das grundlegend Gemeinsame, die gleichen Interessen und Ziele bestimmend sind. Die daraus abgeleitete Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen Widersprüchen genügt für eine richtige Einschätzung und Differenzierung der Straftaten noch nicht. Sowohl die Einheit als auch die Unterschiede und Gegensätze erreichen im Sozialismus eine neue Qualität. Sie bewegen, sie verändern sich wie die gesellschaftlichen Existenzbedingungen, die sie hervorbringen. Das qualitativ Neue in den Existenzbedingungen der nichtantagonistischen Widersprüche besteht im 1 Klassenkampf und Strafrecht, Protokoll einer Tagung der Abt. Strafrecht des DIR ln Berlin am 16. November 1956, Berlin 1957, S. 94. ' . ; Sozialismus darin, daß an die Stelle des Klassenantagonismus die sozial-ökonomische und die politischmoralische Einheit der Gesellschaft unter Führung der Partei getreten ist. Unter diesen Umständen bringt der nichtantagonistische Widerspruch nicht nur die Wechselbeziehungen seiner verschiedenartigen Seiten zum Ausdruck, sondern auch das Zusammenfallen ihrer wesentlichsten Interessen, ihrer grundlegenden Entwicklungstendenzen, ihre gegenseitige Hilfe, ihre gegenseitige Stärkung und Festigung“2. Aus dem für den Sozialismus Besonderen, daß nämlich die Widersprüche nichtantagonistisch und ohne Züge des Antagonismus sind was in bezug auf diese Gesellschaft wiederum das Typische und Allgemeine ist , muß die Spezifik der Äußerung nichtantagonistischer Widersprüche in Handlungen abgeleitet werden, die krimineller Natur sind. Es ist zu untersuchen, wie sich das Allgemeine im Einzelnen zeigt und welche Besonderheiten die strafbare Handlung gegenüber allen anderen menschlichen Handlungen aufweist. Ohne die dialektisch-materialistische Lehre von der menschlichen Handlung auf das Verbrechen konkret anzuwenden, kommen wir nicht zum Ziel. Sie ist eine leider etwas vernachlässigte theoretische Schlüsselposition, auf die wir uns wieder mehr besinnen müssen. Beim Verbrechen geht es in erster Linie um das hierin zutage tretende Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft, das für den Täter charakteristisch, vorherrschend sein, das aber auch zu seinem sonstigen Verhalten im Widerspruch stehen kann. Nachdem im Innern des Landes keine geschlossene Klasse mehr existiert, die kriminalitätserzeugend wirkt, ist die allgemeine Kriminalität nur noch die Verkörperung von gesellschaftsgefährlichen Handlungen einzelner Personen. Beide Seiten Individuum und Gesellschaft entwickeln sich im Maße des erfolgreichen sozialistischen Aufbaus ständig weiter. Das sie objektiv Verbindende, das Gemeinsame, die Einheit zwischen ihnen wird gestärkt und das Trennende, Gegensätzliche allmählich vermindert. Dabei darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, daß der den Straftaten hauptsächlich zugrunde liegende nichtantagonistische Widerspruch zwischen den Überresten des Kapitalismus im Bewußtsein und Verhalten der Menschen und der sozialistischen Ordnung zu jener Kategorie gehört, wo Altes und Neues, Hemmendes und Progressives im Einzelfall natürlich stark abgestuft hart aufeinanderprallen. In die strafbare Handlung fließen im einzelnen graduell verschieden Züge und Elemente des Antagonismus ein, die ihren Ursprung in der Wirksamkeit des antagonistischen Widerspruchs zwischen Kapitalismus und Sozialismus, in der Wirksamkeit der Überreste des bürgerlichen Bewußtseins sowie in ihrer Unvereinbarkeit mit der sozialistischen Ordnung, deren Denk- und Lebensweise, haben. Die Züge des Antagonismus wirken in der konkreten Tat und in der Verhaltensweise des Täters mit unterschiedlicher Intensität. Sie sind ein Moment, ein Stadium im Ge- 2 Sobolew, „Über die Widersprüche in der sozialistischen Gesellschaft und die Wege zu ihrer Überwindung“, Aus der internationalen Arbeiterbewegung 1958, Heft 8, S. 7. 339;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 339 (NJ DDR 1962, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 339 (NJ DDR 1962, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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