Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 338

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 338 (NJ DDR 1962, S. 338); Die Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit führte zu der bereits genannten Nichterfüllung des Plans, zu einer hohen Ausschußquote, verursacht durch fehlende Unterlagen, und im Endergebnis dazu, daß der Mähdrescherbau nicht mit den erforderlichen Teilen versorgt werden konnte. Aus diesen Feststellungen ergibt sich für die Staatsanwaltschaft die Notwendigkeit, mit Hilfe ihrer spezifischen Mittel die VVB zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu veranlassen. Die Staatsanwaltschaft muß zur allseitigen Beseitigung der festgestellten Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung der in diesem Verfahren erkannten gesellschaftlichen Widersprüche eine komplexe Untersuchung der aufgetretenen Mißstände mit dem Ziel der Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit herbeiführen. Zur Verbesserung der Leitungstätigkeit kommt es darauf an, über den Generalstaatsanwalt auf die VVBs und deren übergeordnete Organe einzuwirken, damit diese die gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft ein-halten und die VVBs ihre Leitungsmethoden überprüfen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Dabei ist darauf hinzuwirken, daß notwendige Erziehungsmaßnahmen gegen diejenigen eingeleitet werden, die wegen Verletzung ihrer Arbeitspflichten für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind. Durch die richtige Auswertung solcher Verfahren und das Einleiten der erforderlichen Maßnahmen kann der Staatsanwalt, indem er für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sorgt, wesentlich mit zur Erfüllung der Pläne beitragen. Diese Einwirkung kann verstärkt werden, wenn er darüber hinaus in Verbindung mit dem Staatlichen Vertragsgericht solche Verfahren in einem größeren Kreis (durch Einbeziehen der Werktätigen, der Ständigen Produktionsberatungen, VVB, örtlicher oder zentraler Organe der Staatsmacht usw.) auswertet. 2. Im Verfahren der Groß-AWG „Aufbau“ gegen den VEB Wohnungsbaukombinat Dresden wurde durch die AWG beantragt, den VEB Wohnungsbaukombinat zu verpflichten, Mängel an Dächern zu beseitigen. Die Ursache für diese Mängel wird darin gesehen, daß durch den VEB Wohnungsbaukombinat entsprechend der 3. DB zur 2. VO über die Staatliche Bauaufsicht Holzschutz im Hochbau und Zulassung von Fachmännern für Holzschutz im Hochbau vom 26. November 1959 und der Richtlinie für Holzbehandlung vom 18. September 1960 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 5 S. 32) das Holzwerk des Dachstuhls im Sprühverfahren nach erfolgter Dacheindeckung mit Pyrofossil II schwer entflammbar gemacht wurde. Aus dem Gutachten des Deutschen Amtes für Material-und Warenprüfung (DAMW) Dresden ergibt sich, daß das Spritzmittel auf Grund des hohen Ammoniumsulfat-Gehalts die Dachziegel stark angreift und zersetzt und daß bereits seit Jahrhunderten bekannt ist, daß Sulfate am Ziegel starke Zerstörungen hervorrufen. Der dadurch entstandene Schaden war sehr hoch. Die Staatsanwaltschaft hat die im Verfahren getroffenen Feststellungen dem Generalstaatsanwalt mitgeteilt, weil es erforderlich war, durch die Allgemeine Aufsicht zu verlangen, daß das Ministerium für Bauwesen diese Anweisungen überprüft und Maßnahmen festlegt, die derartige Schäden für die Zukunft ausschalten. Im Ergebnis des Hinweises des Staatsanwalts muß eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bauwesen und dem DAMW erreicht werden. Der Staatsanwalt muß erwirken, daß sich das Ministerium für Bauwesen gründlich mit seinen Arbeitsmethoden auseinandersetzt und prüft, welche Ursachen die man- gelhafte Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem DAMW hat, sowie in Auswertung des Hinweises der Staatsanwaltschaft seine Leitungstätigkeit verbessert. Das Staatliche Vertragsgericht hat in seinen Schiedsspruch ebenfalls Hinweise aufgenommen, die die verantwortlichen zentralen Dienststellen zu einer kritischen Untersuchung veranlassen sollten. Diese Arbeitsmethode hat dazu geführt, daß der Staatsanwalt in seiner Arbeit von allgemeinen Überprüfungen, die mehr oder weniger an der Oberfläche der Erscheinungen lagen, wegkam und konkreter auf die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit und die Veränderung der Beziehungen in der Wirtschaft einwirkte. Das Mitwirken des Staatsanwalts im vertragsgerichtlichen Verfahren Die Mitwirkung des Staatsanwalts in Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht muß auf volkswirtschaftlich bedeutsame Verfahren beschränkt bleiben. Im Bezirk Dresden wirkt die Abteilung IV an Verfahren mit, die bedeutsam für den ganzen Bezirk sind* während die Kreisstaatsanwälte in Verfahren einbezogen werden, die örtliche Bedeutung haben und in den Betrieben ihres Kreises verhandelt werden. Die Kreisstaatsanwälte werden dadurch mit Mängeln und hemmenden Faktoren bei der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne in ihrem Kreis bekannt und tragen durch ihre weiteren Maßnahmen dazu bei, diese zu überwinden. Zum anderen wird durch diese unmittelbare Teilnahme der Kreisstaatsanwälte an den Verfahren ihre Kenntnis über das Vertragssystem erweitert, und sie können dem Staatlichen Vertragsgericht nützliche Hinweise für seine Arbeit übermitteln. Diese Hinweise ergeben sich vielfach aus Ermittlungsverfahren, die neben der strafbaren Handlung auch Hinweise auf Vertragsverletzungen beinhalten, oder aus Ratssitzungen u. a. Die Mitwirkung in Verfahren erstreckt sich auf die Teilnahme an Verhandlungen oder deren Vorbereitungen in den Betrieben zum Zwecke der allseitigen Aufklärung des Sachverhalts und mit dem Ziel der Beseitigung der Ursachen von Gesetzesverletzungen. Der Staatsanwalt muß in diese Verhandlungen seine Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlichen Arbeit einfließen lassen, um auch dem Staatlichen Vertragsgericht einen umfassenden Überblick zu vermitteln. Diese gemeinsame Tätigkeit hilft, Störversuche in der Wirtschaft gründlicher zu untersuchen und deren Ursachen mit den Mitteln des Staatlichen Vertragsgerichts und der Staatsanwaltschaft zu beseitigen; auch kann hierdurch gründlicher auf die Beseitigung ideologischsubjektiver Mängel bei Hemmnissen in der Planerfüllung eingewirkt werden. Die gemeinsame Durchsetzung des sozialistischen Rechts hilft mit, sozialistische Verhältnisse in der Produktion herauszubilden. Durch eine systematische und umfassende Zusammenarbeit ist es möglich, stärker als bisher in der Wirtschaft zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen und die staatliche Leitungstätigkeit auch in den Betrieben zu verbessern. Im VEB Deutscher Zentralverlag erschien: Die Rolle des Wirtschaftsrechts bei der Organisierung der Zusammenarbeit der sozialistischen Industriebetriebe von Prof. Dr. Gerhard Pflicke 195 Seiten Broschiert Preis: 5 DM Inhalt: Die Organisierung der Zusammenarbeit der Betriebe und die revolutionäre Umwälzung in der Organisation der gesellschaftlichen Produktion. Die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus bei der Organisierung der Zusammenarbeit der Betriebe. Die rechtlichen Formen der staatlichen Leitung der Zusammenarbeit der Betriebe. Der Abschluß der Verträge. Einige Probleme der rechtzeitige Organisierung der Zusammenarbeit der Betriebe. 338;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 338 (NJ DDR 1962, S. 338) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 338 (NJ DDR 1962, S. 338)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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