Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 330 (NJ DDR 1962, S. 330); Aus dem Kommunique über die 20. Sitzung des Staatsrates Am 24. Mai 1962 führte der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik unter Leitung des Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, seine 20. Sitzung durch. Der Staatsrat nahm einen Bericht des Vizepräsidenten des Obersten Gerichts, Walter Ziegler, über Erfahrungen bei der Durchführung des Beschlusses des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege entgegen. In der Diskussion nahmen zahlreiche Mitglieder des Staatsrates und Gäste das Wort. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates Dr. Dieckmann und Manfred Gerlach, die Mitglieder des Staatsrates Friedrich Ebert, Bernhard Koenen, Professor Rodenberg und Professor Dr. Polak sowie der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Josef Streit, wiesen darauf hin, daß die konsequente Durchführung des Beschlusses des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege zur weiteren Festigung des Verhältnisses der Bürger zu ihrem Arbeiter-und-Bauern-Staat beitragen wird. In der Beratung wurde hervorgehoben, daß jetzt noch bessere Bedingungen geschaffen worden sind, um eine kontinuierliche Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege zu gewährleisten. Bei der Durchführung des Beschlusses des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege wurden Fortschritte erzielt, jedoch ist die Kraft der sozialistischen Gesellschaft von den Organen der Rechtspflege noch nicht voll zur Bekämpfung der Kriminalität und Erziehung der Gesetzesverletzer genutzt worden. Der Vorsitzende des Staatsrates begründete die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen festzulegen, die sichern, daß der Rechtspflegebeschluß richtig durchgeführt wird. Dabei wies er nach, daß noch vorhandene Mängel in der sozialistischen Rechtspflege ihre entscheidende Ursache darin haben, daß bei manchen Mitarbeitern der Justizorgane noch Unklarheiten über die Fortschritte in der gesellschaftlichen Entwicklung und besonders im Bewußtsein der Werktätigen bestehen. Das führt u. a. dazu, daß noch immer geringfügige Gesetzesverletzungen vor den Gerichten behandelt und nicht den Konfliktkommissionen übergeben werden. Der Vorsitzende des Staatsrates setzte sich mit dogmatischen Auffassungen einiger Strafrechtswissenschaftler auseinander. Der Staatsrat legte fest, daß solche der Programmatischen Erklärung und den Beschlüssen des Staatsrates widersprechenden Auffassungen korrigiert werden müssen. Im Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 heißt es u. a.: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Nach eingehender Beratung faßte der Staatsrat einen Beschluß, in dem Festlegungen über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege getroffen wurden. Unter Leitung von Professor Dr. Polak wurde eine Kommission eingesetzt, die dem Staatsrat bis zum 15. September 1962 Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege unterbreiten wird. An der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nahmen u. a. teil: der Minister des Innern, Karl Maron, der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, der Generalstaatsanwalt, Josef Streit, der Stellvertreter des Ministers der Justiz Hans Ranke, der Leiter des Büros des Ministerrates, Staatssekretär Anton Plenikowski, der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Volkskammer, Siegfried Dallmann, Vertreter des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, örtlicher Justizorgane und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. HEINZ KERST, wiss. Assistent in der Abteilung Strafrecht des Prorektorats für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Konfliktkommissionen wirksam unterstützen! In seiner 20. Sitzung am 24. Mai 1962 befaßte sich der Staatsrat der DDR mit der Durchführung seines Beschlusses vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege. Er stellte fest, daß die Kraft der sozialistischen Gesellschaftsordnung zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Erziehung der Gesetzesverletzer gewachsen ist, diese Kraft jedoch von den Justizorganen nicht voll erkannt und genutzt wurde. Das führte wie es im Kommunique des Staatsrates über diese Sitzung heißt u. a. dazu, „daß noch immer geringfügige Gesetzesverletzungen vor den Gerichten behandelt und nicht den Konfliktkommissionen übergeben werden“. Unter diesem Gesichtspunkt soll im folgenden zur Unterstützung und Anleitung der Konfliktkommissionen insbesondere durch die Organe der Rechtspflege Stellung genommen werden. Die Tätigkeit der Konfliktkommissionen muß auf die Lösung der ökonomischen Aufgaben, verbunden mit der Erziehung der Menschen, der Herausbildung neuer, sozialistischer Beziehungen, ausgerichtet sein. Gleichzeitig muß aber auch planmäßiger und bewußter der Kampf gegen alle Hemmnisse geführt werden, die der Erfüllung der ökonomischen Aufgaben und der Entwicklung des Bewußtseins entgegenstehen. Gegenwärtig heißt dies, mit der Kraft und den Mitteln der Konfliktkommissionen zur Durchsetzung des Produktionsaufgebots, das diese zwei Seiten der Entwicklung in sich vereinigt, beizutragen1. Die Tätigkeit der Konfliktkommissionen zeigt, daß sie bei der Lösung ihrer Aufgaben gewachsen sind. Bisher aufgetretene Fehler bezüglich ihrer Besetzung und in der Verfahrensweise sind zum großen Teil überwunden. Die Ursachen fehlerhafter Arbeit Zur Zeit weist die inhaltliche Tätigkeit der Konfliktkommissionen noch gewisse Mängel auf. Das hat seine Ursache vor allem darin, daß eine koordinierte, planmäßige, auf die Lösung der betrieblichen Belange ge- 1 Vgl. hierzu auch M. Benjamin.'Jablonowski/Krause, „Die Grundsätze des Staatsratsbeschlusses bei der Übergabe von Verfahren an die Konfliktkommissionen durchsetzen!“, NJ 19C2 S. 204.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 330 (NJ DDR 1962, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 330 (NJ DDR 1962, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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