Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 320 (NJ DDR 1962, S. 320); sich nicht nur auf einige Beistände in der Regel immer wieder dieselben stützt. Dadurch konnte die Arbeit auf diesem Gebiet wesentlich verbessert werden. Den Gerich- Die technischen Mitarbeiter des Kreisgerichts Rostock (Stadt) haben sich vor einiger Zeit darüber Gedanken gemacht, wie durch die Anwendung der Grundsätze der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit auch in ihrer Tätigkeit eine neue Qualität erreicht werden kann. Beispielsweise fühlten sich die einzelnen Protokollantinnen früher ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Richter verantwortlich, ohne sich auch für die anderen Aufgaben des Gerichts zu interessieren. Bei einer stärkeren Belastung einer Protokollantin gab es fast immer Schwierigkeiten, einen Ausgleich durch die anderen Kolleginnen herbeizuführen. Diese ressortmäßige Arbeitsweise erschwerte auch die kritische Auseinandersetzung unter den Mitarbeitern. Es kam deshalb darauf an, ihnen klarzumachen, daß die Herausbildung einer kollektiven Arbeitsweise wesentlich zur Verbesserung des Arbeitsablaufs und der kollegialen Beziehungen beiträgt. Unser Arbeitskollektiv legt jetzt wöchentlich die Schwerpunkte der Arbeit fest und gewährleistet dadurch eine gleichmäßige Auslastung der Protokollantinnen. Entsprechend der Zahl der anstehenden Verhandlun- ten, die noch nicht so arbeiten, kann daher empfohlen werden, ähnlich zu verfahren. PAUL WITTE, Richter am Kreisgericht Greifswald gen erfolgt die Einsetzung der Protokollantinnen so, daß genügend Zeit für die übrigen Schreibarbeiten, wie Ladungen usw., verbleibt. Nun könnte der Gedanke aufkom-men, daß durch diese Verfahrensweise die Verantwortlichkeit für die Tätigkeit der Protokollantinnen von der Geschäftsstellenleitung auf das Arbeitskollektiv abgewälzt worden wäre. Tatsächlich haben jedoch die Protokollantinnen begonnen, sich mehr als früher über ihre Arbeit Gedanken zu machen. Sie setzen sich auch kritisch mit Kolleginnen auseinander, deren Arbeitsleistungen nicht befriedigen, und bemühen sich, die Ursachen dafür aufzudecken. Ferner wurden Maßnahmen zur Qualifizierung der Protokollantinnen, besonders der neueingestellten Kräfte, getroffen. In einer von den Sekretären des Kreisgerichts durchgeführten Schulung wurden ihnen die notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Straf- und Zivilprozeßrechts vermittelt, die sie brauchen, um ordnungsgemäß die technischen Vorbereitungen für die Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen durchführen zu können. Das Kollektiv kümmert sich auch um die politische Weiterentwicklung der technischen Mit- arbeiter. Die Kolleginnen setzen sich in den wöchentlichen Beratungen mit den Schwerpunkten unserer Politik auseinander. Die guten Erfahrungen des Kollektivs der Protokollantinnen wurden von den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen und der Buchhaltung ausgewertet. Das Beispiel gab den Anstoß: auch diese Kolleginnen schlossen sich zu einem Arbeitskollektiv zusammen. Die Verschiedenartigkeit der Tätigkeit erforderte es, daß sich die Kolleginnen des einen Arbeitsbereichs mit dem anderen Arbeitsbereich vertraut machten. Jetzt sind sie in der Lage, sich gegenseitig zu vertreten, und alle Kolleginnen fühlen sich für die Lösung der Aufgaben des gesamten Arbeitskomplexes verantwortlich. Die Prinzipien der sozialistischen Hilfe finden ihren Ausdruck darin, daß sich die beiden Arbeitskollektive bei besonderer Arbeitshäufung gegenseitig unterstützen. So haben Geschäftsstellenleiterinnen Protokolldienst geleistet, während Protokollantinnen zeitweilig verantwortlich in den Geschäftsstellen eingesetzt werden konnten. Es war uns sogar möglich, anderen Gerichten mehrere Wochen lang mit Protokollantinen auszuhelfen. Diese neuen, sozialistischen Arbeitsmethoden befähigen die technischen Mitarbeiter, einen wichtigen Beitrag bei der Lösung der Aufgaben zu leisten, die den Justizorganen gestellt sind. GISELA HELM, Sekretär am Kreisgericht Rostock (Stadt) Bessere Ergebnisse durch kollektive Arbeit dtaoktsyjpeckuyiG) Strafrecht § 1 StEG; OG-Richtlinie Nr. 12. Der Grundsatz der differenzierten Anwendung von Freiheitsstrafen und Strafen ohne Freiheitsentzug ist auch dann zu beachten, wenn bestimmte Delikte (hier: Verkehrsdelikte) zeitweilig gehäuft auftreten. OG, Urt. vom 3. April 1962 - 3 Zst III 8/62. Das Kreisgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 230 StGB in Tateinheit mit Übertretungen gemäß §§ 1, 7 Abs. 2, 6 Abs. 4 StVO zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde durch Beschluß des Bezirksgerichts als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Entscheidung liegen im wesentlichen folgende Feststellungen zugrunde: Der Angeklagte ist Eigentümer eines Motorrades vom Typ „Jawa“ 175 cm3. Er ist seit dem 3. März 1961 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse 1. Mit seinem Kraftrad hatte er bis zum Oktober 1961 etwa 10 000 km zurückgelegt. Er ist in dieser Zeit niemals als rücksichtsloser oder undisziplinierter Fahrer aufgefallen. Am 28. Oktober 1961 holte der Angeklagte seinen zukünftigen Schwager von dessen Arbeitsstelle in S. ab. Dieser nahm auf dem Soziussitz Platz, und beide traten bei guten Straßen- und Sichtverhältnissen die Heimfahrt an. Vor dem Einbiegen in die Rechtskurve von der L.dorfer zur G.Straße schaltete der Angeklagte von dem 3. auf den 2. Gang herunter. Beim Einbiegen betrug die Geschwindigkeit etwa 35 bis 40 km/h. Diese Geschwindigkeit war jedoch zu hoch, so daß das Kraftrad auf die linke Fahrbahnhälfte getragen wurde, aüf der ihm in langsamer Fahrt ein Lastzug entgegenkam. Trotz Bemühungen gelang es dem Angeklagten nicht, das Kraftrad auf die rechte Fahrbahnhälfte hinüberzuziehen, so daß er mit dem linken Handgriff der Lenkstange die linke Tür des Fahrerhauses des Lastkraftwagens streifte und dadurch in Höhg der Hinte-achse zu Fall kam. Der Angeklagte erlitt dabei eine Platzwunde an der Stirn, während sein Mitfahrer eine leichte Gehirnerschütterung und einen Oberarmkopfbruch davon trug und infolge der Verletzungen fünf Wochen arbeitsunfähig war. Das Motorrad wurde beträchtlich, der Lastkraftwagen nur unerheblich beschädigt. Größerer Schaden war nur dadurch vermieden worden, daß der LKW-Fahrer seinen Lastzug im Augenblick des Anstoßes zum Stehen bringen konnte. Der Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik hat zugunsten des Angeklagten die Kassation des Beschlusses des Bezirksgerichts und des Urteils des Kreisgerichts im Strafausspruch wegen Nichtanwendung des § 1 StEG beantragt. Der Kassationsantrag hatte Erfolg. 320;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 320 (NJ DDR 1962, S. 320) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 320 (NJ DDR 1962, S. 320)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der Unt rsuchungsa rbe r-fordert, sich über die Rolle und Stellung des fve r-teidigers in der klar zu werden und daraus Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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