Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 317 (NJ DDR 1962, S. 317); e) Absetzung von der Funktion oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz für die Dauer bis zu sechs Monaten. Diese Maßnahme kann nur das ÖVG eines Betriebes aussprechen (§ 31). Dabei kann das ÖVG auch über Schadensersatzansprüche entscheiden. Es soll dabei in erster Linie darauf hinwirken, daß diese Verpflichtung zur Wiedergutmachung freiwillig übernommen wird. Wird eine solche freiwillige Wiedergutmachung verweigert, dann entscheidet das Gericht selbst oder empfiehlt dem Geschädigten, die Höhe des Anspruchs vom Bezirksgericht festsetzen zu lassen, wenn die Höhe des Anspruchs nicht zu ermitteln ist. Die Entscheidungen des örtlichen Volksgerichts haben die gleiche Rechtskraftwirkung wie Urteile der Bezirksgerichte. Der Betroffene, der Staatsanwalt oder der Antragsteller können gegen die Entscheidung des ÖVG ein Rechtsmittel bei dem Bezirksgericht einlegen. Auf diese Art und Weise führt das Bezirksgericht die Auf- sicht über die in seinem Gebiet bestehenden örtlich n Volksgerichte. Es kann, wenn der Berufung der Eri'o.g nicht versagt wird, aber auf keinen Fall selbst en Ische.-den, sondern muß dann die Entscheidung aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das ÖVG zurückverweisen. Die Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen obliegt dem Bezirksgericht. * Die örtlichen Volksgerichte lösen die nach dem Gesetz Nr. 24/1957 errichteten Kameradschaftsgerichte ab. Wo diese aber noch bestehen bleiben, 'weil vorerst das ÖVG noch nicht errichtet wird, haben sie nunmehr die Befugnis, die oben genannten Erziehungsmaßnahmen auszusprechen (§ 45). Während meines Aufenthalts in Prag war die Errichtung von örtlichen Volksgerichten in vollem Gang. Es wird notwendig sein, die weitere Entwicklung und die Erfahrungen unserer tschechoslowakischen Freunde sorgfältig auszuwerten. Clus der Praxis für die Praxis Gesetzlichkeitsaufsicht zur Förderung der Neuererbewegung Das 15. Plenum des Zentralkomitees der SED stellte die zentrale Aufgabe, die ökonomischen Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik zu stärken, damit unsere Republik „ihre geschichtliche Aufgabe im Kampf um die Sicherung des Friedens, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die Zukunft ganz Deutschlands erfüllen kann“. Der Generalstaatsanwalt der DDR hob in diesem Zusammenhang die großeBedeutung der Aufsicht des Staatsanwalts „über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf den wichtigsten Gebieten des staatlichen Leben.? und hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Bürger“ hervor (NJ 1962 S. 238). Die Aufsicht über die Einhaltung der Sechsten Durchführungsbestimmung (6. DB) zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Meister in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und über die Erhöhung ihrer Gehälter Meisterfonds vom 21. November 1961 (GBl. II S. 529) ist m. E. solch ein wichtiges Gebiet. Mit der Verwirklichung dieser Durchführungsbestimmung hinsichtlich der Beurteilung, Realisierung und Vergütung der Verbesserungsvorschläge durch die Meister wird die Initiative der Werktätigen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Vorschlagswesens gefördert und die Einführung der Verbesserungsvorschläge in die Produktion wesentlich beschleunigt. Der Bezirkstag Rostock stellte auf seiner 17. Tagung am 17. Januar 1962 u. a. fest, daß die Bau- und die Baustoffindustrie in .der Entwicklung des Bezirkes am weitesten zurückgeblieben sind. Das Bezirksbauamt und die Kreisbauämter sind nach wie vor die schwächsten Industriezweigleitungen im Bezirk. Völlig ungenügend orientieren sich die Baubetriebe auf eine rationelle Technologie und auf den modernsten Stand der Technik. Deshalb verpflichtete der Bezirkstag die staatlichen Organe und Wirtschaftsleitungen des Bezirks, im Jahre 1962 dafür zu sorgen, daß die fortschrittlichsten Methoden rationeller Arbeit angewendet und wirkungsvolle Leitungsmethoden entwickelt werden, damit der wissenschaftlich-technische Höchststand erreicht wird. Aus diesem Grunde muß auch die „Arbeit mit den Neuerern zu einer ständigen Methode der Leitung werden“ und müssen die „Erfahrungen der Besten der Inhalt der Weisungen“* des Bezirksbauamtes sein. Aus Untersuchungen des Staatsanwalts in verschiedenen VEB (K) Baubetrieben des Bezirks Rostock ging hervor, daß das technischwissenschaftliche Zentrum des Bezirksbauamtes der ihm obliegenden Verantwortung hinsichtlich der Förderung der Neuererbewegung, insbesondere der konsequenten Durchsetzung der 6. DB, nicht gez'echt wurde. Auch verschiedene Baubetriebe beachteten ungenügend die 6. DB bzw. setzten sie in der Praxis überhaupt nicht durch. Der Betriebsleiter im VEB (K) Bau Grimmen unterschätzte die Neuererbewegung. „ Die Verbesserungsvorschläge wurden in diesem Betrieb vom Technologen nebenbei mitbearbeitet. Die wichtigsten Kennziffern für das Erfindungs- und Vor- * Vgl.* hierzu W. Ulbricht, Der XXII. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1961, S. 103. schlagswesen wurden nicht auf die einzelnen Meisterbereiche aufge-schlüsselt. Die Grundsätze der 6. DB wurden mit den Bauführern und den Meistern nicht beraten. Die Folge dieser ungenügenden Arbeitsweise auf dem Gebiete des Neuererwesens war, daß z. B. im Jahre 1960 überhaupt keine und im Jahre 1961 nur sechs Verbesserungvorschläge von den Werktätigen eingereicht wurden. Auch im VEB (K) Bau Greifswald wurde die 6. DB in ihrer Bedeutung unterschätzt. Obwohl im I. Quartal 1962 zahlreiche Verbesserungsvorschläge aus den einzelnen Meisterbereichen kamen und die Voraussetzungen nach der 6. DB Vorlagen, wurden sie nicht von den zuständigen Meistern eigenverantwortlich beurteilt, realisiert und vergütet, sondern nach wie vor vom betrieblichen BfN. Der Betriebsleiter hat auch nicht sichergestellt, daß den Werktätigen in \ den einzelnen Meisterbereichen die Zuständigkeit des Meisters für einzureichende Verbesserungsvorschläge bekanntgegeben wurde (§ 2 Abs. 4 der 6. DB). Von 85 im Jahre 1961 eingereichten Verbesserungsvorschlägen wurden nur 45 abschließend bearbeitet und realisiert. Ähnliche Mängel und Verstöße gegen die 6. DB wurden auch in anderen Baubetrieben festgestellt. Insgesamt ergaben die Untersuchungen, daß das technisch-wissenschaftliche Zentrum des Bezirksbauamtes seine An-leitungs- und Kontrollpflichten gegenüber den Baubetrieben nur ungenügend wahrgenommen hat und die Einflußnahme der Kreisbauämter zur Förderung des Erfindungs- und Vorschlagswesens in den VEB (K) Baubetrieben unzureichend ist. Gemäß § 13 Abs. 1 StAG wies deshalb der Staatsanwalt des Bezirks Rostock das technisch-wissenschaftliche Zen- 317;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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