Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 317 (NJ DDR 1962, S. 317); e) Absetzung von der Funktion oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz für die Dauer bis zu sechs Monaten. Diese Maßnahme kann nur das ÖVG eines Betriebes aussprechen (§ 31). Dabei kann das ÖVG auch über Schadensersatzansprüche entscheiden. Es soll dabei in erster Linie darauf hinwirken, daß diese Verpflichtung zur Wiedergutmachung freiwillig übernommen wird. Wird eine solche freiwillige Wiedergutmachung verweigert, dann entscheidet das Gericht selbst oder empfiehlt dem Geschädigten, die Höhe des Anspruchs vom Bezirksgericht festsetzen zu lassen, wenn die Höhe des Anspruchs nicht zu ermitteln ist. Die Entscheidungen des örtlichen Volksgerichts haben die gleiche Rechtskraftwirkung wie Urteile der Bezirksgerichte. Der Betroffene, der Staatsanwalt oder der Antragsteller können gegen die Entscheidung des ÖVG ein Rechtsmittel bei dem Bezirksgericht einlegen. Auf diese Art und Weise führt das Bezirksgericht die Auf- sicht über die in seinem Gebiet bestehenden örtlich n Volksgerichte. Es kann, wenn der Berufung der Eri'o.g nicht versagt wird, aber auf keinen Fall selbst en Ische.-den, sondern muß dann die Entscheidung aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das ÖVG zurückverweisen. Die Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen obliegt dem Bezirksgericht. * Die örtlichen Volksgerichte lösen die nach dem Gesetz Nr. 24/1957 errichteten Kameradschaftsgerichte ab. Wo diese aber noch bestehen bleiben, 'weil vorerst das ÖVG noch nicht errichtet wird, haben sie nunmehr die Befugnis, die oben genannten Erziehungsmaßnahmen auszusprechen (§ 45). Während meines Aufenthalts in Prag war die Errichtung von örtlichen Volksgerichten in vollem Gang. Es wird notwendig sein, die weitere Entwicklung und die Erfahrungen unserer tschechoslowakischen Freunde sorgfältig auszuwerten. Clus der Praxis für die Praxis Gesetzlichkeitsaufsicht zur Förderung der Neuererbewegung Das 15. Plenum des Zentralkomitees der SED stellte die zentrale Aufgabe, die ökonomischen Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik zu stärken, damit unsere Republik „ihre geschichtliche Aufgabe im Kampf um die Sicherung des Friedens, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die Zukunft ganz Deutschlands erfüllen kann“. Der Generalstaatsanwalt der DDR hob in diesem Zusammenhang die großeBedeutung der Aufsicht des Staatsanwalts „über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf den wichtigsten Gebieten des staatlichen Leben.? und hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Bürger“ hervor (NJ 1962 S. 238). Die Aufsicht über die Einhaltung der Sechsten Durchführungsbestimmung (6. DB) zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Meister in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und über die Erhöhung ihrer Gehälter Meisterfonds vom 21. November 1961 (GBl. II S. 529) ist m. E. solch ein wichtiges Gebiet. Mit der Verwirklichung dieser Durchführungsbestimmung hinsichtlich der Beurteilung, Realisierung und Vergütung der Verbesserungsvorschläge durch die Meister wird die Initiative der Werktätigen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Vorschlagswesens gefördert und die Einführung der Verbesserungsvorschläge in die Produktion wesentlich beschleunigt. Der Bezirkstag Rostock stellte auf seiner 17. Tagung am 17. Januar 1962 u. a. fest, daß die Bau- und die Baustoffindustrie in .der Entwicklung des Bezirkes am weitesten zurückgeblieben sind. Das Bezirksbauamt und die Kreisbauämter sind nach wie vor die schwächsten Industriezweigleitungen im Bezirk. Völlig ungenügend orientieren sich die Baubetriebe auf eine rationelle Technologie und auf den modernsten Stand der Technik. Deshalb verpflichtete der Bezirkstag die staatlichen Organe und Wirtschaftsleitungen des Bezirks, im Jahre 1962 dafür zu sorgen, daß die fortschrittlichsten Methoden rationeller Arbeit angewendet und wirkungsvolle Leitungsmethoden entwickelt werden, damit der wissenschaftlich-technische Höchststand erreicht wird. Aus diesem Grunde muß auch die „Arbeit mit den Neuerern zu einer ständigen Methode der Leitung werden“ und müssen die „Erfahrungen der Besten der Inhalt der Weisungen“* des Bezirksbauamtes sein. Aus Untersuchungen des Staatsanwalts in verschiedenen VEB (K) Baubetrieben des Bezirks Rostock ging hervor, daß das technischwissenschaftliche Zentrum des Bezirksbauamtes der ihm obliegenden Verantwortung hinsichtlich der Förderung der Neuererbewegung, insbesondere der konsequenten Durchsetzung der 6. DB, nicht gez'echt wurde. Auch verschiedene Baubetriebe beachteten ungenügend die 6. DB bzw. setzten sie in der Praxis überhaupt nicht durch. Der Betriebsleiter im VEB (K) Bau Grimmen unterschätzte die Neuererbewegung. „ Die Verbesserungsvorschläge wurden in diesem Betrieb vom Technologen nebenbei mitbearbeitet. Die wichtigsten Kennziffern für das Erfindungs- und Vor- * Vgl.* hierzu W. Ulbricht, Der XXII. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1961, S. 103. schlagswesen wurden nicht auf die einzelnen Meisterbereiche aufge-schlüsselt. Die Grundsätze der 6. DB wurden mit den Bauführern und den Meistern nicht beraten. Die Folge dieser ungenügenden Arbeitsweise auf dem Gebiete des Neuererwesens war, daß z. B. im Jahre 1960 überhaupt keine und im Jahre 1961 nur sechs Verbesserungvorschläge von den Werktätigen eingereicht wurden. Auch im VEB (K) Bau Greifswald wurde die 6. DB in ihrer Bedeutung unterschätzt. Obwohl im I. Quartal 1962 zahlreiche Verbesserungsvorschläge aus den einzelnen Meisterbereichen kamen und die Voraussetzungen nach der 6. DB Vorlagen, wurden sie nicht von den zuständigen Meistern eigenverantwortlich beurteilt, realisiert und vergütet, sondern nach wie vor vom betrieblichen BfN. Der Betriebsleiter hat auch nicht sichergestellt, daß den Werktätigen in \ den einzelnen Meisterbereichen die Zuständigkeit des Meisters für einzureichende Verbesserungsvorschläge bekanntgegeben wurde (§ 2 Abs. 4 der 6. DB). Von 85 im Jahre 1961 eingereichten Verbesserungsvorschlägen wurden nur 45 abschließend bearbeitet und realisiert. Ähnliche Mängel und Verstöße gegen die 6. DB wurden auch in anderen Baubetrieben festgestellt. Insgesamt ergaben die Untersuchungen, daß das technisch-wissenschaftliche Zentrum des Bezirksbauamtes seine An-leitungs- und Kontrollpflichten gegenüber den Baubetrieben nur ungenügend wahrgenommen hat und die Einflußnahme der Kreisbauämter zur Förderung des Erfindungs- und Vorschlagswesens in den VEB (K) Baubetrieben unzureichend ist. Gemäß § 13 Abs. 1 StAG wies deshalb der Staatsanwalt des Bezirks Rostock das technisch-wissenschaftliche Zen- 317;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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