Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 310 (NJ DDR 1962, S. 310); EWG-Ministerrates eines der kompliziertesten und widerspruchsvollsten Vorhaben4. Unter diesen Bedingungen mußte das imperialistische Bodenrecht notwendigerweise zu einem Instrument der Unterstützung der Integration der westeuropäischen Landwirtschaft werden. Seine spezifische Aufgabe in Westdeutschland besteht vor allem darin, die Anpassung der westdeutschen Agrarstruktur an die Bedingungen eines „Gemeinsamen Marktes für Agrarprodukte“ zu erleichtern, d. h., die juristischen Voraussetzungen zur Beschleunigung des Konzentrations- und Zentralisationsprozesses in der Landwirtschaft zu schaffen. Diese sowohl antinationale-wie bauernfeindliche Funktion des westdeutschen Bodenrechts führt zwangsläufig zur weiteren Verschärfung des Widerspruchs zwischen den aggressiven Kreisen des Monopolkapitals und den bäuerlichen Massen. Die herrschenden Kreise können sich angesichts des „Gemeinsamen Marktes“, der gestiegenen Produktivität und der bestehenden" Nahrungsmittelüberschüsse zur Motivierung der staatlichen Eingriffe in die Grundeigentümerbefugnisse auch nicht mehr auf die These von der „ernährungswirtschaftlichen Notlage“ stützen. Deshalb ist man genötigt, den an der Erhaltung ihres Grundbesitzes interessierten bäuerlichen Massen die Notwendigkeit, „mehr als bisher lenkend und ordnend in den Grundstücksverkehr einzugreifen“5, als angeblich in ihrem Interesse liegend darzustellen. So wird in der amtlichen Begründung des Entwurfs die Erweiterung insbesondere der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten damit begründet, daß die Umsiedler, existenzlos gewordenen Pächter, nachgeborenen Bauernsöhne und Landarbeiter seßhaft gemacht und darüber hinaus „aus staatspolitischen Gründen die bäuerlichen Betriebe in weitestmöglichem Umfang in der Hand selbständiger und als Eigentümer darauf wirtschaftender Familien erhalten und die Entstehung von Zwergparzellen und Wiederzersplitterung der mit erheblichen öffentlichen Mitteln zusammengelegten und neugeordneten Flur verhindert“ werden sollen6. Hinter dieser demagogischen Verbrämung verbirgt sich als eigentliche agrarpolitische Absicht die Erhaltung, Förderung und Stärkung einer modernen großbäuerlichen, nach Unternehmerprinzipien wirtschaftenden Elite auf dem Lande. Mit Hilfe der staatlichen Überwachung des Grundstücks Verkehrs soll verhindert werden, daß jene zahlenmäßig nur kleine Kategorie „lebensfähiger“ und „erhaltungswürdiger“ Betriebe im Wege des Konkurrenzkampfes oder der Erbauseinandersetzung erneut zersplittert oder aufgelöst wird. Eben das war aber bekanntlich auch das mythologisch dekorierte Anliegen der faschistischen Agrarpolitik. Wenn in der faschistischen Periode mit Hilfe des Staatsapparates versucht wurde, die Auswirkungen der ökonomischen Gesetze auf den Differenzierungsprozeß einzuschränken und abzuschwächen durch Krediterschwernis, Preisstopp, Zwangsbewirtschaftung, Einfuhrbeschränkungen, Verfügungsbeschränkungen und andere Maßnahmen , so wird heute insbesondere mit Hilfe gezielter staatlicher Maßnahmen der Preis-, Kredit-, Steuer- und Handelspolitik die Wirkung jener ökonomischen Prozesse intensiviert, die einerseits zur Auflösung des Sektors der einfachen Warenproduktion und andererseits zur Stärkung des kapitalistischen Sektors in der Landwirtschaft führen. Die mit Hilfe dieser Methoden angestrebte Ruinierung 4 Siehe dazu G. Helling in: Domdey, Helling, Lohse, Lüde-mann: Aktuelle Fragen der aggressiven „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“, Probleme der kapitalistischen Weltwirtschaft, Nr. 4. 5 Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Drucksache 119, S. 14. 6 ebenda. 310 und Verdrängung der Masse der bäuerlichen Betriebe, d. h. die Auflösung des auf eigener Arbeit beruhenden bäuerlichen Grundeigentums durch den Druck der in-und ausländischen Konkurrenz, ist der einzige Weg, über den sich unter kapitalistischen Bedingungen der auch in der Landwirtschaft unvermeidlich gewordene Übergang zum Großbetrieb durchsetzen kann. Erst nach der Beseitigung der Herrschaft des Monopolkapitals kann sich wie die Entwicklung in der DDR beweist die Bildung der landwirtschaftlichen Großbetriebe durch die gemeinsame Aktion der Bauern selbst vollziehen, setzen sich die ökonomischen Gesetze nicht gegen, sondern durch sie selbst und in Übereinstimmung mit ihren persönlichen Interessen durch. Unter den gesellschaftlichen Bedingungen Westdeutschlands dient der Staatsapparat, der in der DDR den bäuerlichen Produzenten sowohl beim Übergang von der zersplitterten Einzelwirtschaft zum genossenschaftlichen Großbetrieb als auch bei ihrer Festigung und Entwicklung vielfältige materielle und ideologische Hilfe erweist, den Interessen des Monopol- und Finanzkapitals bei der Auflösung und Verdrängung der bäuerlichen Betriebe. Der Grund und Boden der zur Aufgabe ihrer selbständigen bäuerlichen Existenz gezwungenen Klein- und Mittelbetriebe soll mittels staatlicher Eingriffe über die Kontrolle und Lenkung des Grundstücksverkehrs dorthin gelenkt werden, „wo er dem angestrebten Ziel, das Agrargefüge zu verbessern, am meisten dient“7. Infolgedessen unterscheidet sich die unmittelbare Aufgabenstellung des neuen Grundstücksverkehrsgesetzes als einer der staatlichen Hebel zur Organisierung dieses Prozesses im Interesse der aggressiven imperialistischen Kräfte wesentlich von der der früheren Gesetzgebung, der es um die Einschränkung des Besitzwechsels ging. Die Einführung der Genehmigungspflicht für Grundstücksveräußerungen im Jahre 1918 wie ihre Verschärfung im Jahre 1937 hatte die Aufgabe, der herrschenden Klasse nicht genehme Verfügungen über den Grund und Boden zu verhindern. Auch dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 ging es wenn auch unter gänzlich anderen politischen und ökonomischen Bedingungen und infolgedessen mit einer grundsätzlich anderen Zielstellung unmittelbar darum, den Besitzwechsel weitgehend zu unterbinden. Die Bonner agrarpolitische Zielsetzung aber verlangt umgekehrt eine Belebung der Bodenmobilität. Nur über den Markt, insbesondere über den freihändigen Verkauf, kann der Grund und Boden in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Das schließt nicht aus, daß nach wie vor jene den herrschenden Kreisen nicht genehmen Verfügungen verhindert werden sollen. Das Ziel des neuen Grundstücksverkehrsgesetzes beschränkt sich also nicht darauf, die bestehende kapitalistische Agrarstruktur zu schützen und ihre Verschlechterung durch erneute Zersplitterung zu verhindern, sondern darüber hinaus soll mit seiner Hilfe der Konzentrations- und Zentralisationsprozeß in der Landwirtschaft erleichtert und beschleunigt werden. Die innerhalb der herrschenden Kreise existierenden widersprüchlichen Interessen im Hinblick auf die Gestaltung des Bodenrechts werden in der westdeutschen Öffentlichkeit ganz allgemein als Gegensatz zwischen der Landwirtschaft und den „außerlandwirtschaftlichen Kreisen“ umschrieben. Im wesentlichen gruppieren sie sich um die Frage, inwieweit und unter welchen Bedingungen im Zuge der gemeinsam angestrebten Überwindung der überkommenen Besitzstruktur die verschiedenen Interessengruppen Zugang zum Grund und Boden der ruinierten, die selbständige landwirtschaftliche Existenz aufgebenden und vielfach zum Verkauf 1 a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 310 (NJ DDR 1962, S. 310) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 310 (NJ DDR 1962, S. 310)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat unverändert auf der Grundlage der in meinen Befehlen und Weisungen, insbesondere den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen, zu erfolgen.

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