Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 309

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 309 (NJ DDR 1962, S. 309); nossenschaft im Wege der Slatutverletzung obliegt, entfällt hier notwendig. Kein Vorstand und keine Mitgliederversammlung kann z. B. bei Diebstahl genossenschaftlicher Futtermittel durch den Melker oder Schweinemeister der LPG weniger als den Ersatz des vollen Schadens einschließlich des Produktionsausfalls für die Genossenschaft verlangen, weil jede Herabminderung des Schadensersatzanspruchs hier einer-direkten Ermunterung zu weiteren Diebstählen gleichkäme. Man muß ja berücksichtigen, daß der Schaden für die Genossenschaft in diesen Fällen mit einem Vorteil für den Schädiger gekoppelt ist. Entsprechendes (wenn auch ohne die Notwendigkeit, nachfolgende Produktionsausfälle berücksichtigen zu müssen) gilt für die Fälle der Unterschlagung von Geld durch ungetreue Buchhalter usw. Aus der Verpflichtung aller Genossenschaftsmitglieder, speziell aller Organe der LPG, das genossenschaftliche Eigentum allseitig zu schützen4, folgt hier im Gegensatz zu anderen Fällen der Ver- letzung genossenschaftlichen Eigentums die rechtliche Verpflichtung aller Organe der LPG einschließlich der Mitgliederversammlung, einen Beschluß ganz bestimmten Inhalts, nämlich über vollen Schadensersatz, zu fassen. Dieses Ergebnis zeigt m. E., daß es formal wäre, bei Bereicherungsdelikten nur wegen des Fehlens eines Beschlusses der Mitgliederversammlung die Durchführung des zivilrechtlichen Anschlußverfahrens ablehnen zu wollen. § 17 Abs. 2 darf nicht isoliert ausgelegt werden. Die rasche Durchführung des Strafverfahrens, die für die erzieherische Wirkung auf alle Genossenschaftsmitglieder gerade in solchen Fällen von großer Bedeutung ist, bleibt so garantiert, ohne daß das Strafverfahren und das zivilrechtliche Anschlußverfahren auseinandergerissen werden müßlen. 4 $14 Abs. 1 LPG-Ges.; ZifY. 32 Abs. 1 Musterstatut Typ III; entsprechend in den anderen Musterstatuten. dZaakt uud Justiz iu da* dfruudasrapublik Dt. WERNER BEILICKE, beauftr. Dozent am Institut für Marxismus-Leninismus der Humboldt-Universität Berlin Zum imperialistischen Charakter des Bonner GiundstücksVerkehrsgesetzes Am 1. Januar dieses Jahres trat in Westdeutschland das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe“ (Grundstücksverkehrsgesetz) vom 28. Juli 19611 2 in Kraft. Damit hat die nahezu zehnjährige Auseinandersetzung um die Neuregelung dieses Teils des imperialistischen Bodenrechts nach mehrfach gescheiterten Versuchen in einer Kodifikation ihren Niederschlag gefunden, in der sich auf den ersten Blick „die Kompromisse wie Nebel über alle Wege breiten“'-. Wenngleich es keiner der interessierten Gruppen weder dem Monopol- und Finanzkapital noch dem Großgrundbesitz oder dem Agrarkapital gelungen zu sein scheint, ihre Vorstellung von der Neuregelung des Grundstücksverkehrsrechts im ganzen durchzusetzen, so wird jedoch, wenn man die Zielsetzung und die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes auf ihren klassenmäßigen Inhalt reduziert, deutlich, daß es den herrschenden Kreisen des Monopolkapitals gelungen ist, sich nicht nur den bisher juristisch wenn auch nicht tatsächlich verschlossenen Zugang zum landwirtschaftlichen Grundbesitz zu öffnen, sondern darüber hinaus ihre Kontrolle über das Grundeigentum und damit über die landwirtschaftliche Produktion zu erweitern. Das Grundstüdesverkehrsgesetz im System der aggressiven Konzeption des westdeutschen Imperialismus In der Vergangenheit hatte dieser Teil des imperialistischen Bodenrechts vornehmlich die Aufgabe, eine den Interessen der herrschenden Klasse genehme Nutzung des landwirtschaftlichen Grund und Bodens zu sichern. Darum wurden alle wesentlichen mit der Ausübung des Eigentumsrechts am Boden verbundenen rechtsgeschäftlichen Verfügungen unter staatliche Kontrolle gestellt und den Interessen der „Sicherung der Volksernährung“ 1 BGBl, i s. 1001. 2 „Innere Kolonisation“ 19*0, Nr. 12, S. MT. untergeordnet. Mit Hilfe dieser Ermessensklausel ging es den herrschenden Kreisen in erster Linie darum, Störungen der landwirtschaftlichen Produktion soweit sie aus dem Besitzwechsel zu erwarten standen möglichst zu unterbinden3. Sowohl 1918 wie 1937 bedeutete jede Störung der landwirtschaftlichen Produktion, woher sie auch immer rührte, zugleich eine Gefährdung ddr Ernährungsbasis des deutschen Imperialismus und damit eine Gefährdung seiner aggressiven Pläne. Unter den gegenwärtigen Bedingungen, da sich das ökonomische und politische Kräfteverhältnis in der Welt immer offenkundiger zugunsten des Sozialismus verändert und die imperialistischen Länder auf der Grundlage ihrer Widersprüche und Gegensätze untereinander mehr und mehr zur Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränität und zur ökonomischen und politischen Integration tendieren, verlagert sich infolgedessen das Problem der landwirtschaftlichen Nutzung des Grund und Bodens von der nationalstaatlichen Ebene auf den Bereich des sog. westeuropäischen Wirtschaftsraums. Damit tritt der für die frühere Grundstücksverkehrsgesetzgebung bestimmende politisch-ökonomische Aspekt in den Hintergrund. Die von der strategischen Konzeption der NATO diktierten Pläne einer westeuropäischen Arbeitsteilung auch auf dem Agrarsektor sind fast so alt wie die NATO selbst. Der ursprüngliche Plan einer „Europäischen Agrargemeinschaft“ mußte infolge der bestehenden Widersprüche zugunsten einer späteren und umfassenderen wirtschaftlichen Integration zurückgestellt werden. Innerhalb der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ ist die Schaffung des gemeinsamen Agrarmarktes auch nach den rückwirkend am 1. Januar 1962 in Kraft getretenen Beschlüssen des 3 Vgl. Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. I S. 123) und Gesetz zur Änderung der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 28. Januar 193T (RGBl. I S. 32). 309;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 309 (NJ DDR 1962, S. 309) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 309 (NJ DDR 1962, S. 309)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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