Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 305 (NJ DDR 1962, S. 305); lungen im engen Zusammenwirken mit den Prozeßparteien und am Verfahren teilnehmenden staatlichen und gesellschaftlichen Kräften erst einsetzen. Aus diesen Gründen kann man als Vorbild des Urteilsaufbaus weder nach geltendem Recht noch bei einer künftigen Neuregelung generell das Strafurteil nehmen, wie das die Verfasser befürworten. Die Verfasser empfehlen als Methode des Urteilsaufbaus, zunächst den nach Abschluß der Verhandlung feststehenden Sachverhalt mitsamt den benutzten Beweismitteln darzustellen, danach die Auffassung der Parteien zu kennzeichnen und als letzten Teil die Begründung anzuführen, wie das Gericht sich die Überzeugung vom Vorhandensein des dargelegten Sachverhalts verschafft hat und zu welchen rechtlichen Schlußfolgerungen es in Auseinandersetzung mit den politisch-moralischen und rechtlichen Auffassungen der Prozeßparteien gekommen ist. In der Praxis sind ähnliche Formen des Urteilsaufbaus besonders in Ehesachen mit Erfolg angewandt worden, wo das Gericht eine umfassende Untersuchung der Entwicklung der Ehe und der Beziehungen der Ehegatten zueinander, zu ihren Kindern und zur Gesellschaft durchzuführen hat. Allgemein in Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche angewandt, würde diese Methode zu einer Zusammenballung von Fakten zu Beginn des Urteils führen, die nur auf Grund des Inhalts der Klage mit der darin geäußerten Auffassung des Klägers verständlich sind. Eine Zivilklage ist eine besondere Form der Eingabe an ein Staatsorgan, die den Anstoß zu den Ermittlungen gibt, welche das Gericht nach ihrem Eingang anzustellen gesetzlich verpflichtet ist. Das Rechtsschutzverlangen, mit dem das Verfahren eingeleitet worden ist, darf aber nicht irgendwo in die Mitte der Urteilsbegründung als Auffassung der Partei eingewoben werden, es verdient vielmehr im ersten Teil des Urteils deutlich sichtbar gemacht zu werden. Auch sollte im Zusammenhang damit die Stellungnahme des Verklagten zu dem gegen ihn erhobenen Anspruch, seine Klageerwiderung, seine Einwendung gegen diesen Anspruch klar festgehalten werden. Deshalb ist die Ablehnung der Unterscheidung zwischen unstreitigem und streitigem Sachverhalt durch die Verfasser, auch ihre Ablehnung der Abgrenzung von Anspruch und Einwendung, in dieser Allgemeinheit nicht gerechtfertigt und ebenfalls auf die unvermittelte Gleichsetzung des Zivilurteils mit dem Strafurteil zurückzuführen. Wie das Problem des Urteilsaufbaus im künftigen Zivilprozeß zu lösen ist, ob zwar die wesentlichen Teile des Urteils gesetzlich festgelegt, ihr Aufbau aber dem Gericht nach Lage des Einzelfalls , Vorbehalten bleiben soll so etwa die derzeitigen Thesen über das erstinstanzliche Zivilverfahren vor dem Kreisgericht , oder ob für bestimmte Verfahren, insbesondere solche in Familiensachen, eine Ausnahme von einem im übrigen im Gesetz festzulegenden Urteilsaufbau zuzulassen ist, muß der weiteren Diskussion über die Neugestaltung des Zivilverfahrens Vorbehalten bleiben. „ ■ Die Rolle des Urteils und der gerichtlichen Bestätigung von Parteivereinbarungen Im 3. Kapitel, auf das hier schon verschiedentlich vor-gegriifen werden mußte, wenden sich die Autoren der Rolle des Urteils und der gerichtlichen Bestätigung von Parteivereinbarungen für die Erziehung der Bürger zur bewußten Gestaltung sozialistischer Zivil- und Familienrechtsbeziehungen zu. Hier konzentrieren sich die Verfasser noch mehr darauf, die Erziehungstätigkeit im Zivilprozeß unter dem Blickpunkt der spezifisch gerichtlichen Aufgabenstellung, nämlich der Rechtsprechung, zu betrachten. Ihre Gedanken kreisen dabei richtig um die Sicherung der Einheit von Verhandlung und Entscheidung als unerläßliche Voraussetzung für eine maximale erzieherische Wirkung des Verfahrens. Den Verfassern geht es besonders darum, dem Urteil als einer entscheidenden Leitungsmaßnahme im Rahmen der gesamten zivilprozessualen Tätigkeit bei der Lösung des Konflikts den ihm gebührenden Platz zuzuweisen „und die Höherwertigkeit und neue Qualität der gerichtlichen Entscheidung im sozialistischen Zivilprozeß zu zeigen“ (S. 79). Sie wenden sich gegen die Orientierung des Gerichts „auf das reine Entscheiden und damit auf den Einzelkonflikt“ (S. 81), indem sie auf die Einheit von Verhandlung und Urteil hinweisen, auf die Notwendigkeit, das Ergebnis der Verhandlung auf Grund einer in der Beratung vorzunehmenden schöpferischen Analyse des Konflikts und seiner Ursachen durch das Gericht im Urteil zum Ausdruck zu bringen. In der steigenden Anzahl von Zivilverfahren, die ohne Urteil, auf Grund einer vom Gericht in der Verhandlung vorgeschlagenen Einigung der Parteien erledigt werden, sehen die Verfasser eine gesetzmäßige Erscheinung, eine unmittelbare Konsequenz des Prinzips der sozialistischen Gemeinschaft, das alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdringt und von dem Gericht durch die Führung der Menschen auf die Höhe der bewußten Gestaltung ihrer eigenen Verhältnisse beachtet, gefördert und verstärkt werden muß. Die Stellungnahme der Autoren zu dem Abschluß einer Einigung im Zivilprozeß gipfelt in zwei Forderungen: Objektiv müsse die mit der Einigung angestrebte Lösung des Konflikts mit dem sozialistischen Recht übereinstimmen; subjektiv müsse die den Gegenstand der Einigung bildende Lösung des Konflikts von den Parteien als gerecht, als richtig, als gesetzlich empfunden werden (S. 98 f.). Die konkreten Schlußfolgerungen, die die Verfasser daraus ziehen, sind für die Praxis sehr lehrreich. Überzeugend weisen sie nach, daß in all den Fällen noch nicht von einer wirklichen Einigung gesprochen werden kann, in denen auf der einen oder der anderen Seite Zweifel an der Richtigkeit der Regelung des Konflikts besteht, die mit der Einigung getroffen werden soll. Dieser Hinweis ist geeignet, die Praxis zur notwendigen Sorgfalt bei Vergleichsabschlüssen anzuhalten, bei denen eine volle Übereinstimmung beider Prozeßparteien im Grunde genommen gar nicht vorliegt. In solchen Fällen sollte das Gericht besser den Weg der Entscheidung des Prozesses durch Urteil beschreiten, als sich den Vorwurf zuzuziehen, eine Partei zum Abschluß eines von ihr als ungerecht und unrichtig empfundenen Vergleichs angehalten zu haben. Sehr eingehend setzen sich die Verfasser mit der opportunistischen Vergleichspraxis mancher Gerichte auseinander, die nur von dem Bestreben geleitet ist, sich die Entscheidung des Prozesses durch Urteil zu ersparen. Mit einem sehr anschaulichen Beispiel aus der Gerichtspraxis wird nachgewiesen, daß derartige Verfahrensabschlüsse nuf ein Produkt des Zuredens sind, Kompromisse, die die Parteien nicht zur bewußten Gestaltung ihrer Beziehungen hinführen. Ihre Forderung, daß die Einigung der Parteien mit der sozialistischen Gesetzlichkeit übereinstimmen müsse, erläutern die Verfasser zutreffend dahingehend, daß die Verfügungen, die die Parteien mit der Einigung treffen, gesetzlich zulässig sein müssen, die gesetzlich geschützten Interessen einer Partei oder irgendeiner anderen Person nicht verletzen dürfen. Sie wenden sich daraufhin der Frage zu, wie das Gericht die Gesetzlichkeit dieses Prozeßergebnisses feststellt. Um zu verhindern, daß mit der Einigung der Parteien ein die sozialistische Gesetzlichkeit verletzender Zustand vom 305;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 305 (NJ DDR 1962, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 305 (NJ DDR 1962, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X