Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 299 (NJ DDR 1962, S. 299); Verbrechern eine Versorgung versagt bleiben, che z u Unrecht hingerichtet oder mit einer unangemessen hohen Strafe belegt worden s i n d “5. Diejenigen westdeutschen Gerichte hingegen, die noch Prozesse gegen faschistische Verbrecher durchführen, werden öffentlich diffamiert. Führend ist dabei die „Deutsche Soldatenzeitung“, das Sprachrohr des Kriegsministers Strauß, mit dem die ideologische Vergiftung der Bundeswehrsoldaten betrieben wird. Am 23. März 1962 schrieb dieses Blatt: „Nur von Deutschen begangene Verbrechen stehen dabei an, wogegen an Deutschen begangene Verbrechen obwohl millionenfach verübt nicht einmal einen schmalen Aktendeckel füllen.“ Die Bonner Militaristen möchten also den Spieß umdrehen. Sie wollen, daß nicht die Aggressoren, sondern die Überfallenen verurteilt werden. Das ist der Jargon des aggressiven deutschen Militarismus. So erdreistet sich die „Deutsche Soldatenzeitung“ z. B. zu schreiben, daß der „Mörder Vracaric mit Entschuldigung und Entschädigung (für kurzfristig erlittene Unbill) buchstäblich in Gnaden entlassen, der des Massenmordes angeklagte Konsul Grabovac von Polizei eskortiert höflich zur Grenze komplimentiert“8 wurde. Die „Deutsche Soldatenzeitung“ hetzt aber nicht nur gegen jugoslawische Patrioten und Freiheitskämpfer, sondern auch gegen die Urteile der westlichen Alliierten. Sie verleumdet die Teilnehmer an den Tagungen der Evangelischen Akademie in Loccum und der Katholischen Akademie in Tutzing, die sich Ende 1961 mit der Problematik der Verfolgung von NS-Verbrechen befaßten6 7. Sie zollt dem baden-württembergischen Justizminister Beifall, weil er aus dem Verhalten der Staatsanwältin Dr. Just-Dahlmann auf der Tagung in Loccum „dienstliche Folgerungen“ zu ziehen beabsichtigt. Gegen die siebzehn namhaften Juristen aber, die die Staatsanwältin in Schutz nahmen, zog die „Deutsche Soldatenzeitung“ alle Register politischer Drohungen, zu denen NS-Kriegsberichterstatter fähig sind. Kein Wunder, daß auch des Kommunismus unverdächtigen Bürgern vor der westdeutschen Zukunft bangt. Zu ihnen gehört Prof. Dr. Wolfgang Metzger, der am 11. April 1962 im Frankfurter Rundfunk zu Fragen der „Demokratie als Aufgabe im Rahmen unseres Staatswesen“ sprach. Er äußerte dort, daß in Westdeutschland „Belehrungen über die den Bundesbürgern gewährten Freiheiten nicht mehr ausreichen würden, 6 Hervorhebung im Zitat von mir. J. St. 8 Deutsche Soldatenzeitung vom 23. März 1962. 7 Vgl. Streit, „Einige Gedanken zum nationalen Dokument", NJ 1962 S. 237. sondern nur Taten“. Wir wollen hoffen, daß Prof. Dr. Metzger nicht das gleiche Schicksal droht, wie der Staatsanwältin Dr. Just-Dahlmann, denn das kriegsschwangere Bonner Regime fürchtet nichts mehr als die Wahrheit. Das ist auch der Grund dafür, daß Prinzipien aus der Periode des Aufstiegs der Bourgeoisie heute über Bord geworfen werden, weil sie nicht in das Kriegskonzept einer zum geschichtlichen Untergang verurteilten Klasse passen. So wurden z. B. in der Hamburger „Monatsschrift für Deutsches Recht“ die westdeutschen Juristen darüber „belehrt“, daß der „oberste Grundsatz rechtsstaatlicher Strafrechtspflege“, das Prinzip nulla poena sine lege, bei genauer Betrachtung doch recht „problematisch“ sei8. Der Verfasser verfährt dabei sehr geschickt und gibt sich äußerlich fortschrittlich. Er geht davon aus, daß Gesetze „starr“ sind und „sich die von ihnen beurteilten Sachverhalte ständig verändern“. Seine These lautet dann: „Die Richter müssen unklare Begriffe auslegen, das Gesetz ergänzen, an die neuen Zeitumstände anpassen, u. U. sogar berichtigen.“ So beginnt der Angriff auf fundamentale Prinzipien der Gesetzlichkeit. Der Verfasser geht aber noch weiter. Er ist' der Meinung, daß auch die Entscheidungen des Richters immer mehr das Gesetz „ergänzen“ sollen. So lege sich „ein Kranz von Entscheidungen um eine Norm mit der Wirkung, daß nicht mehr das Gesetz, sondern das Gesetz in der durch die Entscheidungen ergänzten, modifizierten, konkretisierte Form“, d. h. das „Werturteil“ des Richters, als Grundlage für eine weitere Entscheidung gilt. Mit dieser „Theorie“ liefert der Verfasser ein neues, typisches Beispiel für die Verleugnung der bürgerlichen Gesetzlichkeit, für den Zerfall dieser Gesetzlichkeit im Bonner Staat, denn in Wirklichkeit ersticken ja gerade die Entscheidungen, die sich um das Gesetz legen, das Gesetz selbst. Weil „das Gesetz bald seine ursprüngliche Gestalt verliert“, gibt der Verfasser schließlich den Rat: „Neben das Gesetzesstudium muß ein Kommentarstudium treten.“ Das ist der Weisheit letzter Schluß: Die Gesetze sollen endgültig über Bord geworfen werden; statt der Gesetze nehme man die Kommentare und mache siezur Grundlage der Urteile. Eine Justiz, die auf solchen Pfaden wandelt, kann niemals Anspruch erheben, die unbewältigte Vergangenheit überwinden zu wollen. Sie ist selbst Bestandteil dieser Vergangenheit. Die Überbleibsel der faschistischen Vergangenheit pflanzen sich in der Bonner Justiz fort. Sie sind eine der entscheidenden Bedingungen für die ständige Verschärfung der Krise dieser Justiz. 8 Meyer-Ladewig. „Der Satz .nulla poena sine lege1 in dogmatischer sicht“, MDR 1962, Heft 4, S. 262 ff. Dr. GERHARD ROSENAU, Direktor des Instituts für LPG- und Bodenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Das LPG-Recht dient der Organisierung der guten genossenschaftlichen Arbeit Der von M e i n k e und Rommel in NJ 1962 S. 140 f. gegebene Bericht über ein Zivilverfahren vor dem Kreisgericht Angermünde zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit in den LPGs berührt grundlegende Fragen der Mitarbeit örtlicher Justizorgane bei der Festigung und Entwicklung unserer Genossenschaften auf dem Lande. Die Verfasser orientieren richtig, daß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit in den LPGs in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen zu erfolgen habe. Daß dieser Erziehungsprozeß zur guten genossenschaftlichen Arbeit keine Kampagne-Angelegenheit sein darf, sondern ständig und zielgerichtet vorzunehmen ist. dürfte aus den Ausführungen der Verfasser ersichtlich sein. Das entscheidende rechtliche Mittel zur Unterstützung der neu entstehenden und sich ent- 299;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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