Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 29

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 29 (NJ DDR 1962, S. 29); kontrollen die Beseitigung der festgestellten Gesetzesverletzungen durchsetzen. Trotz dieser Mängel wollen wir aber auf einige Punkte hinweisen, die nach unserer Meinung für die Entwicklung des Produktionsaufgebots von allgemeiner Bedeutung sind. Im Betrieb gibt, es keine richtige Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitszeit. So wurde z. B. festgestellt, daß in der Entwässerung die erste Schicht regelmäßig 60 bis 75 Minuten vor Schichtende aüsgefahren ist. Die Arbeitsproduktivität kann erheblich gesteigert werden, wenn die Arbeitszeit voll ausgenutzt wird. In Aussprachen mit den Werktätigen erklärten diese, daß die Schichtomnibusse, auf die sie angewiesen sind, schon so zeitig fahren, daß sie bei pünktlichem Arbeitsschluß keine Zeit mehr hätten, sich zu waschen und zu essen. Dem Werkleiter war dieser Zustand bekannt. Es wäre seine Pflicht gewesen, den Arbeiterberufsverkehr so zu organisieren, daß die Arbeitszeit voll ausgenutzt werden kann. Sein Verhalten verletzt § 8 des Gesetzbuchs der Arbeit. In der Arbeitsbilanz für das I. Halbjahr 1961 fiel uns der hohe Anteil der Stunden für gesellschaftliche Verpflichtungen auf: 148,3 Prozent gegenüber dem Plan. Als Gründe wurden dafür die verstärkte Qualifizierung in der Technischen Betriebsschule und die schlechte geographische Lage des Betriebes angeführt. Die Qualifizierung in der Technischen Betriebsschule wird also innerhalb der Arbeitszeit vorgenommen. Hier liegt eine erhebliche Reserve für eine bessere Ausnutzung der Arbeitszeit, da die Qualifizierung nicht ausschließlich innerhalb der Arbeitszeit erfolgen darf. Der Werkleiter muß entsprechende Maßnahmen ausarbeiten und durchsetzen. Die 16 Mitglieder der Werkkapelle werden jede Woche einen vollen Arbeitstag freigestellt, um zu üben. Eine einfache Rechnung ergibt, daß dadurch etwa 5600 Arbeitsstunden im Jahr nicht für die eigentliche Arbeit verwandt werden. Wir empfahlen zu überprüfen, ob es erforderlich ist, wöchentlich einen vollen Tag für Musikproben anzusetzen, oder ob das angestrebte Ziel nicht auch ohne Arbeitszeitverlust erreicht werden kann. Die im Werk herausgegebene Betriebszeitung nimmt zu den sich häufenden Bummelschichten sehr kritisch Stellung. Die Namen der Arbeitsbummelanten werden offen genannt. Leider haben wir nicht festgestellt, ob solche Fälle vor den Konfliktkommissionen behandelt werden. Die Brigade deckte ferner ein Problem auf, das mehr oder weniger in allen Bezirken der Republik eine Rolle spielt: die oft ungenügende Betreuung von Montagebrigaden auswärtiger Betriebe auf Großbaustellen. Infolge der räumlichen Trennung dieser Arbeiter vom Stammbetrieb und der fehlenden Organisatorischen Verbindung zum augenblicklichen Beschäftigungsbetrieb mit allen seinen gesellschaftlichen Organisationen gibt es vor allem bei kleineren -Arbeitsbrigaden häufig große Mängel in der politisch-ideologischen Erziehungs-arbsit wie auch in der sozialen und kulturellen Betreuung. Diese Mängel wirken sich auf das Verhalten und die gesellschaftliche Entwicklung der Monteure aus und nicht selten sogar auf die Sicherheit und Ordnung auf den Arbeitsstellen und in den Wohnlagern. Das sollte Anlaß sein, die besondere Verantwortung der Betriebsleiter und der gewerkschaftlichen Organe der Montagebetriebe für die strikte Beachtung der Grundsätze des Gesetzbuchs der Arbeit auch in bezug auf auswärts beschäftigte Werktätige einmal zur Sprache zu bringen. Der zusammenfassende Bericht über unseren Einsatz im BKW „Jugend“ enthält eine große Zahl von Hinweisen äuf Gesetzesverletzungen und Mängel, die im wesentlichen anerkannt wurden. Der. Werkdirektor ver- pflichtete sich, die einzelnen Punkte des Berichts aufzugliedern und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Bei unseren Untersuchungen haben wir eine Reihe weiterer Mängel, die auf Gesetzesverletzungen beruhten, in der Tätigkeit anderer Betriebe und Dienststellen festgestellt, z. B. in Fragen der Versorgung der Arbeiter in den Wohnlagern. Wir haben die dafür verantwortlichen Stellen unterrichtet und die Beseitigung der Mängel gefordert. Wie bereits erwähnt, haben auch die Kreisstaatsanwälte in vielfältiger Form Beiträge zur Unterstützung des Produktionsaufgebots geleistet. So hat der Staatsanwalt des Kreises Spremberg in einem Industriebetrieb Untersuchungen über die Einhaltung der Gesetzlichkeit geführt und dabei besonders die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatung durch den Betriebsleiter und das Büro für Neuererwesen überprüft. Die dabei festgestellten ernsten Mängel in der Leitungstätigkeit wurden später zur Grundlage für die Vorbereitung des Produktionsaufgebots in diesem Betrieb genommen. Der Staatsanwalt des Kreises Finsterwalde hat entsprechend den konkreten Schwerpunkten im Kreis sein besonderes Augenmerk auf den Kampf gegen das Bummelantentum und die Hebung der sozialistischen Arbeitsdisziplin gerichtet. Seine Teilnahme an Auseinandersetzungen mit Bummelanten, die von Brigaden und Abteilungen organisiert wurden, verband er mit der unmittelbaren praktischen Anleitung der Konfliktkommissionen in den betreffenden Betrieben. Dadurch hat er erreicht, daß die Konfliktkommissionen sich mehr um die Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin kümmern. Auf Grund seiner Hinweise führte die Konfliktkommission eines Finsterwalder Betriebes Verhandlungen gegen Bummelanten durch und erzielte damit im Kreis Finsterwalde einen Durchbruch auf diesem Gebiet. Auch die politische Massenarbeit stellten wir unter den Aspekt der Unterstützung des Produktionsaufgebots. Wir nahmen -- um nur ein Beispiel zu nennen an einer Versammlung im VEB Keulahütte Krauschwitz teil, in der die Aufgaben aus dem Brief des Genossen Walter Ulbricht vom 18. Oktober 1961 an alle Grundorganisationen in der Industrie, im Bauwesen usw. beraten wurden. In dieser Versammlung werteten wir die Feststellungen aus einem Strafverfahren aus, die für den ideologischen Zustand im Betrieb von Bedeutung waren und sich auch hemmend auf die Durchsetzung des Produktionsaufgebots ausgewirkt hatten. Im VEB Keulahütte nahmen bis zu diesem Zeitpunkt von etwa 1200 Werktätigen nur 152 am Produktionsaufgebot teil. Die Versammlung wurde zum Auftakt für die umfassende Teilnahme am Produktionsaufgebot in diesem Betrieb. III Beim Einsatz der Brigade in der LPG „Karl Marx“ lagen Hinweise auf einige Verletzungen der Gesetzlichkeit in dieser LPG vor, die ein konzentriertes Vorgehen erforderten. Der Einsatzplan der Brigade umriß klar die Untersuchungskomplexe, gestattete jedoch für die Berücksichtigung auftretender Besonderheiten und für die Methodik große Elastizität. Innerhalb der Brigade wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet, deren Aufgabengebiete klar abgegrenzt waren, Um eine allseitige und gründliche Einschätzung zu gewährleisten, tauschten auch hier die Arbeitsgruppen täglich die Arbeitsergebnisse und Erfahrungen aus. Die erste Gruppe untersuchte die Probleme der Viehwirtschaft und das Baugeschehen in der LPG. Zur Klärung von Fachfragen wurden Spezialisten der LPG und Mitarbeiter des Kreisbauamtes kurzfristig zu den Untersuchungen hinzugezogen. 29;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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