Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 289

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 289 (NJ DDR 1962, S. 289); Posser ausführt lügen wie er will, da ihn niemand zur Verantwortung ziehen kann. In der Hauptverhandlung beschwören dann zwei oder drei Kriminalbeamte, daß ihnen ein glaubwürdiger Zeuge berichtet habe, „wie er mit den jeweiligen Angeklagten der verschiedenen Prozesse illegal gearbeitet hat, an Konferenzen beteiligt war, usw.“. Alle Fragen der Verteidigung und alle Vorhaltungen der Angeklagten an die „Zeugen vom Hörensagen“ sind zwecklos, da jeder Versuch, die Glaubwürdigkeit des Ursprungszeugen zu überprüfen, daran scheitert, daß die Beamten auf ihre insoweit fehlende Aussagegenehmigung verweisen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Gegner der Atomrüstungspolitik beziffert Posser für die Zeit seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1951 mit 100 000. Diese Zahl beweist, daß die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung im Bonner Staat Massencharakter angenommen hat. Die Broschüre enthält jedoch auch verschiedene Stellen, die im Interesse der Aufklärung der westdeutschen Bevölkerung über die antidemokratischen und faschistischen Methoden der politischen Strafjustiz, der Sammlung und Mobilisierung aller antiimperialistischen Kräfte für die Herstellung demokratischer Verhältnisse nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Bei der Behandlung der strafrechtlichen Gesinnungsprozesse wegen Fortführung der KPD schreibt Posser: „Es ist bekannt, daß- eine illegale KPD im Bundesgebiet arbeitet, Schriften verbreitet und einen organisatorischen Zusammenhalt aufrechterhält. Wer sich an einer solchen Arbeit beteiligt, wird mit Recht nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften bestraft.“ Mit einer solchen Feststellung stellt sich Posser auf den Boden des Verbotsurteils gegen die KPD. Er behandelt letztlich dieses imperialistische Terrorurteil als rechtens. Die Bonner Machthaber haben die KPD deshalb vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen, weil die KPD „als einzige Partei in der Bundesrepublik konsequent gegen Monopolkapital, Militarismus und imperialistischen Krieg, für Frieden, Demokratie, die sozialen Interessen der Arbeiterklasse und der Werktätigen und die Wiedervereinigung Deutschlands zu einem demokratischen, fortschrittlichen Staat eintritt“16. Das KPD-Verbot ist keine isolierte Maßnahme der Militaristen bei der Unterdrückung der antiimperialistischen Kräfte. Die KPD außer Recht und Gesetz zu stellen und die Kommunisten für vogelfrei zu erklären, bedroht tödlich die Rechte, Interessen und selbst die Existenz der anderen demokratischen Organisationen und Vereinigungen. Das hat die Entwicklung seit 1956 anschaulich gezeigt. Posser widerspricht sich im übrigen selbst. Unmittelbar nach dem Verbot der KPD hatte er erklärt: „Man sollte den Mut haben, Anwalt der Kommunisten zu sein, wenn ihnen offenbares Unrecht geschieht: Wo ein Teil des Volkes, der kein kriminelles Unrecht getan hat, durch den Staat gezwungen wird, zu schweigen und auf die Ausübung seiner Grundrechte zu verzichten, ist das ganze Volk in Gefahr. Es ist unhaltbar, daß ein Teil unseres Volkes zu Parias gemacht wird.“17 Posser hat nie erklärt, daß er diesen Standpunkt aufgegeben habe. Dann aber darf er auch nicht, wie in der Broschüre, in einer so formalen Art die Anwendung der §§ 42, 47 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gegen Kommunisten und andere Gegner der Politik der Atomrüstung und der Notstandsgesetzgebung als rechtmäßig bezeichnen. Hier zeigt sich eine krasse positivistische Denkweise. 16 These 9 Ties Parteitags der KPD 1957. 17 stimme der Gemeinde 1956, Nr. 17. Man kann dem Verfasser auch keinesfalls folgen, wenn er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961, durch das der § 90 a StGB teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde, als einen Akt der „Rechtsstaatlichkeit“ hervorhebt. Gerade dieses Urteil ist bekanntlich nicht vom Himmel gefallen. Das Zentralkomitee der KPD hatte in seiner Einschätzung erklärt: „Daß dieses Urteil gefällt wurde, ist ein Ergebnis des Kampfes der demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik, in der DDR und im Ausland gegen den Gesinnungsterror, gegen die fortschreitende Faschisierung Westdeutschlands.“1® Mit dem Urteil versuchten in Wirklichkeit die Militaristen auf Grund der jahrelangen heftigen Kritik aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen, ihre demokratische Fassade wieder aufzuputzen. Es ist auch sehr gefährlich, ausgesprochene Parteigänger der Bonner Regierung, insbesondere rechte Sozialdemokraten, sozusagen als Hüter der Demokratie zu bezeichnen und sich beim Kampf gegen die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung auf diese zu beziehen. So hebt Posser den ehemaligen Generalbundesanwalt und jetzigen CDU-Bundestagsabgeordneten G ü d e und den SPD-Abgeordneten Dr. Arndt hervor. Güde war jahrelang der Chefankläger der Militaristen in Karlsruhe und deren Berater im Verbotsprozeß gegen die KPD. Arndt war maßgeblich am Zustandekommen des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes beteiligt, hauptsächlich der Staatsgefährdungsbestimmungen, und ist jetzt einer der Vertreter der SPD bei den Verhandlungen über die Notstandsgesetzgebung mit Innenminister Höcherl. Gerade Arndt ist es, der sich sehr nachdrücklich für die Notstandsgesetzgebung einsetzt10. Posser benutzt auch typische Formulierungen der rechten Sozialdemokraten und DGB-Führer, wenn er z. B. in der Broschüre die Bundesrepublik als „unseren Staat" bezeichnet. Der westdeutsche Staat, in dem heute wieder wie es im nationalen Dokument des Nationalrats heißt „Menschenverachtung, Ausbeutung, klerikales Dunkelmännertum, Geld- und Eroberungsgier und Militarismus herrschen“, ist das Machtinstrument der überlebten Herrschaft der Imperialisten und damit gegen das Volk gerichtet. Er kann also auch nicht der Staat des Rechtsanwalts Dr. Posser sein, eines Mannes, der aktiv für die Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten eintritt. Trotz dieser notwendigen einschränkenden Bemerkungen muß das positive Gesamtbild der Broschüre, die ein Beitrag im Kampf gegen die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung in Westdeutschland ist, hervorgehoben werden. Wie der Verfasser, so erkennen viele Menschen in Westdeutschland, daß die Adenauer-Regierung zur Durchsetzung ihrer Atomkriegspolitik und der für sie dafür notwendigen Ausschaltung und Unterdrückung jeglicher Opposition im Innern eine militaristisch-klerikale Diktatur errichtet. In Westdeutschland, aber auch in den westeuropäischen Ländern, wächst die Besorgnis über die demokratiefeindliche Politik der Bonner Machthaber. Gerade die jüngste politische Entwicklung in Westdeutschland zeigt, wie richtig die Einschätzung der 20. Tagung des Zentralkomitees der KPD ist, die feststellte, das Neue in der Bundesrepublik bestehe darin, „daß nicht nur wir Kommunisten, sondern bedeutende Vertreter aus allen Klassen und Volksschichten den Bonner Staat als einen Staat des Unrechts, der politischen und geistigen Unfreiheit bezeichnen“00. !8 vgl. dazu Pfannenschwarz, „Bonner Gesinnungsjustiz grundgesetzwidrig“, Demokratie und Recht 1961, Heft 3, S. 81 ff. 19 Arndt ist z. B. Verfasser der Broschüre „Notstandsgesetz aber wie?“, Köln 1962, in der er nachdrücklich für eine Notstandsregelung im Grundgesetz eintritt. 20 Max Reimann, Referat auf der 20. Tagung des Zentralkomitees der KPD, Wissen und Tat 1962, Heft 1. 289;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 289 (NJ DDR 1962, S. 289) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 289 (NJ DDR 1962, S. 289)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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