Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 285

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 285 (NJ DDR 1962, S. 285); halten? Auf die von Lübchen22 erhoffte Regelung im Friedensvertrag wird man angesichts der relativ geringen Bedeutung dieser Frage nicht warten dürfen. Der Friedensvertrag, der die großen Lebensfragen unseres Volkes und die Schaffung einer Konföderation betrifft, wird sich wohl nicht darüber aussprechen. Die prinzipiellen Grundlagen der aufgeworfenen Frage, die 22 Lübchen, „Aufgaben bei der Neuregelung des Internationalen Zivilrechts“, NJ 1961 S. 783. Existenz zweier deutscher Staaten, das Wesen der DDR als einzig rechtmäßigen deutschen Staates, die Notwendigkeit der friedlichen Koexistenz bei der Beseitigung der Reste des zweiten Weltkrieges zwischen ihnen sowie die Voraussetzungen und die Perspektiven für die Lösung der nationalen Frage in Deutschland, sind klar. Ihre Anwendung auf die kollisionsrechtliche Regelung bedarf allerdings noch eingehender Überlegungen. Sie müssen einer anderen Arbeit Vorbehalten bleiben. FRIEDRICH BERGER, Notar beim Staatlichen Notariat Leipzig-Mitte Nochmals: Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangs Verwaltung? Peter1 und Conrad2 3 * haben aufgezeigt, welche Komplikationen und Nachteile sich bei Wegfall des Instituts der Zwangsverwaltung nicht nur für die beteiligten Grundpfandgläubiger, sondern vor allem auch für die Mieter der betreffenden Mietwohngrundstücke ergeben müssen. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, daß durch eine Zwangsverwaltung eines Grundstücks auch die recht problematischen Unterlassungsklagen nach § 1134 BGB überflüssig wurden. Die Staatlichen Notariate interessiert vor allem die von Peter erwähnte Tatsache, daß im Falle eines Wegfalls des Instituts der Zwangsverwaltung ohne eine entsprechende andere gesetzliche Regelung die Gläubiger mittels Miet- oder Pachtzinspfändung Befriedigung wegen ihrer Ansprüche aus den Nutzungen des Grundstücks suchen werden, weil ihnen kein anderer Weg bleibt, und daß sich daraus zwangsläufig ein Ansteigen von Hinterlegungen der Mietzinsbeträge bei den Staatlichen Notariaten ergeben würde. Nehmen wir beispielsweise nur ein Haus mit 15 Mietern, so bedeutet das, daß bei monatlicher Mietzinszahlung in einem Jahr 180 Hinterlegungen erfolgen. Dabei ist noch zu bedenken, daß bei Hypothekenforderungen bzw. Hypothekenzinsen Mietzinspfändungen viele Jahre bestehen und die Rechtslage dadurch für die Mieter immer verworrener und unsicherer werden kann. Berücksichtigt man ferner, welche Arbeit nur mit einer einzelnen Hinterlegung für das Staatliche Notariat oder die Justizverwaltungsstelle, die das für Hinterlegungen eingerichtete Sonderverwahrgeldkonto führt, verbunden i Peter, „Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangsverwaltung?", NJ 1961 S. 387. 3 Conrad, „Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangsverwaltung?“, NJ 1961 S. 784. ist, insbesondere auch bei der Auszahlung der hinterlegten Beträge, so wird deutlich, daß in den Fällen, in denen die Verletzung der Zahlungspflichten des Grundstückseigentümers nicht die Ausnahme darstellt, die Verweisung der Gläubiger auf die Mietzinspfändung völlig unzweckmäßig wäre. Es ist eine Erfahrungstatsache, daß die Mieter durch mehrere Mietzinspfändungen faktisch gezwungen werden, zu hinterlegen, um eben Rechtsnachteile von sich abzuwenden. Es darf hierbei auch nicht außer Betracht bleiben, daß durch eine Hinterlegung der Mietzinsbeträge die für die Unterhaltung des Grundstücks erforderlichen Mittel vorerst blockiert sind und erst nach Durchführung eines komplizierten Verteilungsverfahrens und gegebenenfalls eines Vollstreckungsschutzverfahrens durch den Sekretär des Kreisgerichts zur Auszahlung gelangen könnten. In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, daß nach § 87 der Notariatsverfahrensordnung Gebühren in Höhe der Zinsen zu erheben sind. Erschwerend kommt hinzu, daß bei der Hinterlegung von Mieten seitens der Mieter eine Kontrolle über eine ordnungsgemäße Zahlung des Mietzinses nicht erfolgt bzw. nur mit Schwierigkeiten möglich ist. Auch diese Umstände wirken sich nachteilig auf die Grundstücksverwaltung aus. Das Staatliche Notariat Leipzig-Mitte wirkt aus diesem Grunde bereits jetzt schon mittels einer klärenden Aussprache auf die Mieter ein, möglicherweise von einer Hinterlegung abzusehen. Werden aber diese fördernden Hinweise bei der Neugestaltung des Vollstreckungsrechts auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in die Grundstückserträge nicht genügend gewürdigt, so sind unsere Bestrebungen illusorisch. dladit uud Justiz iu dar djuudas Republik Dr. KARL PF ANNEN SCHW ARZ, Ulm/Donau, z. Z. Berlin Politische Strafjustiz aus der Sicht des Verteidigers Bemerkungen zu einer gleichnamigen Dr. Dietber Posser Der Verfasser dieser Broschüre1 ist kein Unbekannter. Seit Jahren verteidigt der Essener Rechtsanwalt Dr. Diether Posser, Sozius des ehemaligen Bundesinnenministers und jetzigen SPD-Bundestagsabgeord-neten Dr. Dr. Gustav Heinemann, konsequente Anhänger einer friedlichen und demokratischen Politik vor * Erschienen im Verlag C. F. Müller, Karlsruhe 1961, 51 Seiten, ,80 DM. Broschüre des westdeutschen Rechtsanwalts den strafrechtlichen Sondergerichten des Bonner Staates. Außerdem gehört er zu den maßgeblichen Mitarbeitern des „Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen“2. Die vielen Fakten, welche die Broschüre über die men-schen- und demokratiefeindlichen Praktiken der nach 2 vgl. Pfannenschwarz, „Politische Amnestie in Westdeutschland überfällig“, NJ 1962 S. 125 ff. / 28 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 285 (NJ DDR 1962, S. 285) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 285 (NJ DDR 1962, S. 285)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X