Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 285

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 285 (NJ DDR 1962, S. 285); halten? Auf die von Lübchen22 erhoffte Regelung im Friedensvertrag wird man angesichts der relativ geringen Bedeutung dieser Frage nicht warten dürfen. Der Friedensvertrag, der die großen Lebensfragen unseres Volkes und die Schaffung einer Konföderation betrifft, wird sich wohl nicht darüber aussprechen. Die prinzipiellen Grundlagen der aufgeworfenen Frage, die 22 Lübchen, „Aufgaben bei der Neuregelung des Internationalen Zivilrechts“, NJ 1961 S. 783. Existenz zweier deutscher Staaten, das Wesen der DDR als einzig rechtmäßigen deutschen Staates, die Notwendigkeit der friedlichen Koexistenz bei der Beseitigung der Reste des zweiten Weltkrieges zwischen ihnen sowie die Voraussetzungen und die Perspektiven für die Lösung der nationalen Frage in Deutschland, sind klar. Ihre Anwendung auf die kollisionsrechtliche Regelung bedarf allerdings noch eingehender Überlegungen. Sie müssen einer anderen Arbeit Vorbehalten bleiben. FRIEDRICH BERGER, Notar beim Staatlichen Notariat Leipzig-Mitte Nochmals: Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangs Verwaltung? Peter1 und Conrad2 3 * haben aufgezeigt, welche Komplikationen und Nachteile sich bei Wegfall des Instituts der Zwangsverwaltung nicht nur für die beteiligten Grundpfandgläubiger, sondern vor allem auch für die Mieter der betreffenden Mietwohngrundstücke ergeben müssen. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, daß durch eine Zwangsverwaltung eines Grundstücks auch die recht problematischen Unterlassungsklagen nach § 1134 BGB überflüssig wurden. Die Staatlichen Notariate interessiert vor allem die von Peter erwähnte Tatsache, daß im Falle eines Wegfalls des Instituts der Zwangsverwaltung ohne eine entsprechende andere gesetzliche Regelung die Gläubiger mittels Miet- oder Pachtzinspfändung Befriedigung wegen ihrer Ansprüche aus den Nutzungen des Grundstücks suchen werden, weil ihnen kein anderer Weg bleibt, und daß sich daraus zwangsläufig ein Ansteigen von Hinterlegungen der Mietzinsbeträge bei den Staatlichen Notariaten ergeben würde. Nehmen wir beispielsweise nur ein Haus mit 15 Mietern, so bedeutet das, daß bei monatlicher Mietzinszahlung in einem Jahr 180 Hinterlegungen erfolgen. Dabei ist noch zu bedenken, daß bei Hypothekenforderungen bzw. Hypothekenzinsen Mietzinspfändungen viele Jahre bestehen und die Rechtslage dadurch für die Mieter immer verworrener und unsicherer werden kann. Berücksichtigt man ferner, welche Arbeit nur mit einer einzelnen Hinterlegung für das Staatliche Notariat oder die Justizverwaltungsstelle, die das für Hinterlegungen eingerichtete Sonderverwahrgeldkonto führt, verbunden i Peter, „Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangsverwaltung?", NJ 1961 S. 387. 3 Conrad, „Bedarf das sozialistische Vollstreckungsrecht des Instituts der Zwangsverwaltung?“, NJ 1961 S. 784. ist, insbesondere auch bei der Auszahlung der hinterlegten Beträge, so wird deutlich, daß in den Fällen, in denen die Verletzung der Zahlungspflichten des Grundstückseigentümers nicht die Ausnahme darstellt, die Verweisung der Gläubiger auf die Mietzinspfändung völlig unzweckmäßig wäre. Es ist eine Erfahrungstatsache, daß die Mieter durch mehrere Mietzinspfändungen faktisch gezwungen werden, zu hinterlegen, um eben Rechtsnachteile von sich abzuwenden. Es darf hierbei auch nicht außer Betracht bleiben, daß durch eine Hinterlegung der Mietzinsbeträge die für die Unterhaltung des Grundstücks erforderlichen Mittel vorerst blockiert sind und erst nach Durchführung eines komplizierten Verteilungsverfahrens und gegebenenfalls eines Vollstreckungsschutzverfahrens durch den Sekretär des Kreisgerichts zur Auszahlung gelangen könnten. In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, daß nach § 87 der Notariatsverfahrensordnung Gebühren in Höhe der Zinsen zu erheben sind. Erschwerend kommt hinzu, daß bei der Hinterlegung von Mieten seitens der Mieter eine Kontrolle über eine ordnungsgemäße Zahlung des Mietzinses nicht erfolgt bzw. nur mit Schwierigkeiten möglich ist. Auch diese Umstände wirken sich nachteilig auf die Grundstücksverwaltung aus. Das Staatliche Notariat Leipzig-Mitte wirkt aus diesem Grunde bereits jetzt schon mittels einer klärenden Aussprache auf die Mieter ein, möglicherweise von einer Hinterlegung abzusehen. Werden aber diese fördernden Hinweise bei der Neugestaltung des Vollstreckungsrechts auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in die Grundstückserträge nicht genügend gewürdigt, so sind unsere Bestrebungen illusorisch. dladit uud Justiz iu dar djuudas Republik Dr. KARL PF ANNEN SCHW ARZ, Ulm/Donau, z. Z. Berlin Politische Strafjustiz aus der Sicht des Verteidigers Bemerkungen zu einer gleichnamigen Dr. Dietber Posser Der Verfasser dieser Broschüre1 ist kein Unbekannter. Seit Jahren verteidigt der Essener Rechtsanwalt Dr. Diether Posser, Sozius des ehemaligen Bundesinnenministers und jetzigen SPD-Bundestagsabgeord-neten Dr. Dr. Gustav Heinemann, konsequente Anhänger einer friedlichen und demokratischen Politik vor * Erschienen im Verlag C. F. Müller, Karlsruhe 1961, 51 Seiten, ,80 DM. Broschüre des westdeutschen Rechtsanwalts den strafrechtlichen Sondergerichten des Bonner Staates. Außerdem gehört er zu den maßgeblichen Mitarbeitern des „Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen“2. Die vielen Fakten, welche die Broschüre über die men-schen- und demokratiefeindlichen Praktiken der nach 2 vgl. Pfannenschwarz, „Politische Amnestie in Westdeutschland überfällig“, NJ 1962 S. 125 ff. / 28 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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