Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 278

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 278 (NJ DDR 1962, S. 278); fünf Tage bis zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Anspruch nimmt und notwendige Sofortmaßnahmen in jedem Fall ohne die geringste Verzögerung durchführt. Dasjenige Untersuchungsorgan dagegen, bei dem die Ausschöpfung der Fünftagehöchstfrist die Regel ist, hat in Wirklichkeit eine schlechte Arbeit geleistet und die Grundsätze der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Fristenregelung verletzt. Es ist eine wichtige Aufgabe des Staatsanwalts, im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan dafür zu sorgen, daß solche falschen Statistik-Ideologien beseitigt werden. Keiner Dienststelle wird und darf eine Fristenverlängerung nachteilig angerechnet werden, die objektiv notwendig war und die nicht auf das Verschulden oder säumige Arbeiten des Untersuchungsorgans zurückzuführen ist. Selbstverständlich soll damit keinesfalls unzulässigen, d. h. sachlich ungerechtfertigten Fristenüberschreitungen das Wort geredet werden. Aber es liegt keinesfalls im Sinne der gesetzlichen Fristenregelungen, daß durch eine formale, bürokratische Handhabung die Qualität der Aufklärung leidet. KLAUS-JÜRGEN TISCHER, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Leipzig Mit der Rechtsprechung zur Sicherung des Produktionsaufgebots beitragen! Die Aufgabe des 15. Plenums des Zentralkomitees der SED „Alles für die Stärkung der ökonomischen Grundlagen der DDR“ bedeutet für die Justizorgane die Verpflichtung, diese Entwicklung mit ihren spezifischen Mitteln zu unterstützen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, mitzuhelfen, das Produktionsaufgebot auf höherer Ebene weiterzuführen, es zur Sache aller Werktätigen zu machen. Nicht nur die Staatsanwälte, sondern auch die Gerichte haben viele Möglichkeiten, durch ihren unmittelbaren erzieherischen Einfluß in Strafverfahren und durch die Auswertung geeigneter Verfahren den engen Zusammenhang zwischen sozialistischer Moral und Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erläutern und damit zur Durchsetzung des Produktionsaufgebots beizutragen. Da dies allgemein anerkannt wird, die praktischen Ergebnisse jedoch zeigen, daß die mobilisierende Rolle des Rechts auf diesem Gebiet noch verhältnismäßig wenig zu spüren ist, soll hier über ein Strafverfahren des Kreisgerichts Borna berichtet werden, in dem der Versuch unternommen wurde, unmittelbar zur Sicherung des Produktionsaufgebots, zur Verbesserung der materiellen Produktion und zur Stärkung des ideologischen Bewußtseins der Werktätigen beizutragen. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Die vier Angeklagten, Meister und Brigademitglieder im VEB Kombinat „Otto Grotewohl“ in Böhlen, einem unserer größten Braunkohlenkombinate, hatten laufend betriebseigenes Material, das z. T. sogar noch einen Engpaß darstellt, entwendet und während der Arbeitszeit zu „Massenbedarfsartikeln“ für ihren eigenen Bedarf und den ihrer Verwandten und Bekannten verarbeitet. Es handelte sich um einen der zahlreichen Fälle des Diebstahls von Volkseigentum, von denen auch Walter Ulbricht auf dem 15. Plenum des Zentralkomitees sprach. Das Kreisgericht hat bei der Vorbereitung des Verfahrens, die unter aktiver Beteiligung des Schöffenkollektivs im Kombinat erfolgte, richtig erkannt, daß die Hauptursache der strafbaren Handlungen der Angeklagten in deren politisch-ideologischer Zurückgebliebenheit, in der Zählebigkeit des Erbes der kapitalistischen Gesellschaft begründet lag, die der Herausbildung wirklich sozialistischer Beziehungen entgegenstehen. Deshalb wurde beschlossen, das Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit im Kombinat selbst durchzuführen. Was stellte sich im Verfahren heraus? Im Braunkohlenkombinat arbeiten einige Werktätige Meister, Arbeitsvorbereiter, qualifizierte Facharbeiter , die vom Ergebnis her durchaus sozialistische Arbeitsleistungen vollbringen, die aber noch immer nicht ganz ihre im Kapitalismus erworbenen Denk- und Lebensgewohnheiten überwunden haben. Sie leisten gute, einige sogar ausgezeichnete Arbeit; zugleich bereichern sie sich aber aus Egoismus am Volkseigentum. So wird z. B. der angeklagte Mechaniker K. als hervorragend begabter und überdurchschnittlicher Facharbeiter eingeschätzt. Er erreicht mühelos 200 Prozent der Arbeitsnorm und hat einige Verbesserungsvorschläge eingereicht, die dem Betrieb wirtschaftlichen Nutzen brachten. Auch der angeklagte Meister M. ist ein guter Fachmann auf dem Gebiet der Meß- und Regelungstechnik. Seine Meisterbrigade erfüllte stets ihre Produktionsaufgaben. Beide, K. und M., verkörpern aber den Typ des Nur-Fachmanns. Sie denken heute teilweise noch so wie damals, als der Betrieb noch zum IG-Farben-Konzern gehörte, und sie ihre Arbeitskraft für den Höchstprofit der Monopolisten zu Markte trugen. Ihnen ist noch nicht völlig bewußt geworden, daß sie jetzt in ihrem Betrieb, in einem volkseigenen Betrieb arbeiten. Diese Überreste eines von kleinbürgerlicher Raffgier und Egoismus bestimmten Denkens und Handelns waren die Ursache für die strafbaren Handlungen, derentwegen K., M. und zwei andere Angeklagte vor dem Gericht standen, während sich 15 weitere Arbeiter, die in geringem Umfange Verfehlungen gegen das Volkseigentum begangen hatten, vor der Konfliktkommission der Abteilung des Kombinats verantworten mußten. Im Verlauf dieses Verfahrens mußten viele Arbeiter und Funktionäre des Kombinats erkennen, daß zwischen den guten Arbeitsleistungen und dem Bewußtsein einiger unserer Bürger noch eine breite Kluft besteht. Diese Kluft gilt es zu überwinden, da sie die Ursache für das Zurückbleiben eines Teils unserer Menschen hinter der gesellschaftlichen Entwicklung ist und für diese selbst ein Hemmnis darstellt. Den Angeklagten und ihren Arbeitskollegen wurde vor Augen geführt, daß der vielen Menschen noch innewohnende Egoismus und Individualismus in unserer Gesellschaftsordnung nichts zu suchen haben, daß eine solche Einstellung zum Leben und zur Umwelt der sozialistischen Moral widerspricht, der Allgemeinheit schadet und auch dem einzelnen keinen Nutzen bringt. Weil eine solche Einstellung, wie die Angeklagten sie in ihrem Handeln bekundeten, dem Schritt vom Ich zum Wir entgegensteht, weil sie den gesellschaftlichen Fortschritt hemmt und eine Quelle gesellschaftswidriger Handlungen darstellt, sind auch die Justizorgane dazu berufen, mit ihren speziellen Mitteln am gesellschaftlichen Erziehungsprozeß mitzuwirken. 278;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 278 (NJ DDR 1962, S. 278) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 278 (NJ DDR 1962, S. 278)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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