Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 273 (NJ DDR 1962, S. 273); und belastete damit die Reinigungskraft des Betriebes. Die Straftat wurde jedoch aufgedeckt und die Sache an die Konfliktkommission übergeben. Die Täterin zeigte aber während der Untersuchung keine Einsicht, sondern trug neue Unwahrheiten vor. Auch ihr späteres Verhalten bewies, daß die Sache für die Konfliktkommission ungeeignet war; denn kurze Zeit nach der Beratung vor der Konfliktkommission verließ die Täterin den Betrieb und entzog sich so der weiteren gesellschaftlichen Einwirkung. In der Regel eignet sich bei Vörliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Behandlung der Sache nur die Konfliktkommission des Betriebes, dem der Täter zur Zeit der Begehung der Tat angehört hat. Ist eine Beratung vor dieser Konfliktkommission nicht möglich, weil der Täter den Betrieb gewechselt hat, so kann das Gericht die Sache auch der Konfliktkommission des neuen Beschäftigungsbetriebes übergeben. Dem Strafverfahren ist in analoger Anwendung des § 179 StPO Fortgang zu geben, wenn keine Konfliktkommission besteht. Ist die Konfliktkommission des neuen Betriebes zur Behandlung der Sache deshalb nicht geeignet, weil die Tat eng mit dem früheren Betrieb zusammenhängt und im wesentlichen nur aus dessen Verhältnissen beurteilt werden kann, gilt das gleiche. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich der Täter der erzieherischen Einwirkung der Konfliktkommission entzieht. Es ist möglich, daß die Konfliktkommissionen auch verhandeln, wenn an der Straftat mehrere beteiligt waren. Gehören die Täter verschiedenen Betrieben an, so soll das Gericht mit den Konfliktkommissionen dieser Betriebe darüber beraten, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche erzieherische Einwirkung gegeben sind. Wird diese Frage bejaht, so sind die Sachen jeweils der Konfliktkommission des Betriebes zu übergeben, dem der betreffende Werktätige angehört. Auch können die Gerichte die Sache gegen einen Täter der Konfliktkommission übergeben und gegen die anderen das Hauptverfahren eröffnen. Zwischen der Anzeige der strafbaren Handlung, der Aufklärung der' Straftat, der Übergabe an die Konfliktkommission und der Beratung vor der Konfliktkommission liegt oft ein zu langer Zeitraum. Im Interesse der erzieherischen Wirkung müssen die Gerichte geeignete Sachen schnell an die Konfliktkommissionen übergeben und darauf dringen, daß diese alsbald darüber verhandeln. Es verstößt gegen das Gesetz (Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961, GBl. II S. 203, Abschnitt II Ziffer 10), wenn die Konfliktkommission oder andere Kollektive ohne vorherige Zustimmung des Untersuchungsorgans auf Anregung von Betriebs- oder Gewerkschaftsleitungen ohne Kenntnis der Strafverfolgungsorgane mit der Behandlung von Strafsachen befaßt werden. So hat das Oberste Gericht z. B. aus der Strafakte des Kreisgerichts Greiz S 115/61 ersehen, daß der nunmehr in einer anderen Sache Angeklagte früher als Leiter einer Konsumverkaufsstelle bei der Lieferung von Waren einmal Butter und ein anderes Mal Bohnenkaffee versteckt und gegenüber den Fahrern des Großhandelskontors behauptet hatte, diese Waren seien noch auszuliefern. Die Waren wurden jedoch gefunden. Ein Kollektiv der Konsumgenossenschaft sprach gegen den Angeklagten eine Verwarnung und „Bewährungsfrist“ aus. Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Das Kreisgericht hat diese Verletzung des Gesetzes hingenommen, ohne sie durch Gerichtskritik zu rügen. Mit diesem passiven Verhalten ist das Gericht seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Gesetzwidrig ist es auch, wenn geringfügige strafbare Handlungen an Institutionen übergeben werden, die Dr. Gerhard Kühlig 12. Februar 1924 14. April 1962 Unerwartet verstarb am 14. April unser verehrter Genosse Dr. Gerhard Kühlig, Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin, im 39. Lebensjahr. Gerhard Kühlig hat die Verpflichtung eines jeden Wissenschaftlers der DDR, einsatzbereit und selbstlos am Aufbau des Sozialismus und an der Erhaltung des Friedens mitzuwirken, vorbildlich erfüllt. Er verstand es, Theorie und Praxis in seiner täglichen Arbeit in hohem Maße miteinander zu verbinden. Den Lesern der „Neuen Justiz" ist der Name des Verstorbenen ein Begriff, mit dem sich die theoretisch exakte und politisch zielklare, offensive Auseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus und seinen klerikal-militaristischen Methoden der Staatsführung verknüpft. Die Entlarvung des westdeutschen Gesinnungsstrafrechts und der politischen Sonderjustiz des Adenauer-Regimes war das besondere Anliegen Gerhard Kühligs, das er in über hundert Publikationen - Büchern, Monographien, Aufsätzen und Artikeln - mit Erfolg bewältigt hat. Der Tod Gerhard Kühligs .ist für alle, die mit diesem zuverlässigen und aufrechten Streiter für die Sache der Arbeiterklasse, diesem außerordentlich befähigten Wissenschaftler und optimistischen Menschen zusammenarbeiteten, ein schmerzlicher Verlust. Wir werden unserem Genossen Gerhard Kühlig stets ein ehrendes Andenken bewahren. keine Konfliktkommission haben. Dies geschah z. B. verschiedentlich bei Produktionsgenossenschaften des Handwerks und bei landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Es ist auch mit den Aufgaben und Möglichkeiten der Konfliktkommissionen nicht vereinbar, daß diesen Sachen übergeben werden, deren Sachverhalt nicht aufgeklärt ist. Bei der Übergabe geringfügiger Sachen an die Konfliktkommissionen ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Sind komplizierte Beweisfragen zu klären, ist die Sache für die Konfliktkommission ungeeignet. Damit die Konfliktkommissionen zur selbständigen Erziehung von Rechtsverletzern allseitig befähigt werden, müssen die Gerichte von dem schon in der Richtlinie Nr. 12 ausgesprochenen Grundsatz ausgehen, daß die Fähigkeiten des Kollektivs mit der Aufgabenstellung wachsen. Das geschieht nicht im Selbstlauf. Die Gerichte sind vielmehr verpflichtet, den Konfliktkommissionen bei der Vorbereitung und der Durchführung der Beratung sowie bei der Auswertung des Konflikts kameradschaftliche Hilfe und Unterstützung zu leisten, um die erzieherische Wirkung ihrer Tätigkeit zu verstärken (vgl. Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen, Abschnitt II Ziffer 5). Solche Auffassungen, daß geringfügige strafbare Handlungen, die die Konfliktkommissionen mit erzieherischem Erfolg beraten könnten, dennoch von den Gerichten zu verhandeln sind, weil die Konfliktkommissionen mit anderen Aufgaben überlastet seien, widersprechen dem Prinzip der immer weiteren Einbeziehung der Werktätigen in die Bekämpfung 'der Kriminalität. Die volle Verwirklichung der Grundsätze dieser Richtlinie durch die Strafverfolgungsorgane wird den Konfliktkommissionen helfen, die ihnen übertragenen Aufgaben besser zu lösen. Ihre Tätigkeit wird die Erfüllung der Planaufgaben und den Erfolg des Produktionsaufgebots fördern.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 273 (NJ DDR 1962, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 273 (NJ DDR 1962, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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