Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 272

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 272 (NJ DDR 1962, S. 272); des Gesetzbuches der Arbeit notwendigen Zusammenarbeit und Hilfe zwischen den Justizorganen und den Konfliktkommissionen dargelegt. Die vorliegende Richtlinie soll der richtigen Anwendung des § 144 Buchstabe e in der Tätigkeit der Gerichte dienen. Wie bereits unter Abschnitt II dargelegt ist, tragen die Gerichte mit der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens eine große Verantwortung. Sie stellen nach Bearbeitung der Sache durch die Untersuchungsorgane und die Staatsanwaltschaft die letzte Instanz dar, die durch eine gründliche Beurteilung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit sichern muß, daß den Konfliktkommissionen die Behandlung aller geringfügigen Straftaten, die dafür geeignet sind, ohne Engherzigkeit übergeben wird. Die erfolgreiche Entwicklung der Konfliktkommissionen läßt diese Maßnahme zu. Schwerwiegenderen Straftaten muß dagegen mit der ganzen Autorität des sozialistischen Staates unter Beachtung der Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts mit gerichtlichen Strafen entgegengetreten werden. Die Anwendung des § 144 Buchstabe e des Gesetz buches der Arbeit durch die Untersuchungsorgane, Staatsanwälte und Gerichte weist noch Mängel auf. So werden Sachen nach dieser Bestimmung an die Konfliktkommissionen übergeben, obwohl die Voraussetzungen des § 8 StEG vorliegen, die Handlung mithin keine Straftat ist. Eine Übergabe kommt auch nicht in Betracht, falls die Voraussetzungen des § 9 StEG gegeben sind, die Handlung also eine Straftat darstellt, jedoch von einer Bestrafung des Täters aus den im Abschnitt III der Richtlinie erläuterten Gründen abzusehen ist. Vor allem aber werden geringfügige Verletzungen von Strafgesetzen vor den Gerichten verhandelt, obwohl die Voraussetzungen für eine Übergabe der Sache an die Konfliktkommission vorliegen und die betreffenden Konfliktkommissionen die Gewähr bieten, die Straftaten mit erzieherischem Erfolg zu behandeln. Dadurch werden nicht nur die den Konfliktkommissionen übertragenen Rechte und die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt, sondern auch die Bekämpfung der Kriminalität und ihrer Ursachen. So hat das Kreisgericht Zwickau-Stadt in der Sache S 282/61 einen Werktätigen, der übermäßig dem Alkohol zusprach und dessen familiäre Verhältnisse dadurch zerrüttet waren, bedingt zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt, weil er einen Zech-betrug in Höhe von 8,28 DM begangen hatte. Hier wäre die Übergabe an die Konfliktkommission statt der Eröffnung des Hauptverfahrens die richtige Entscheidung des Gerichts gewesen. Die Konfliktkommission hätte sich nicht nur mit der geringfügigen Straftat auseinandersetzen, sondern gleichzeitig dem übermäßigen Alkoholgenuß als Ursache der Zerrüttung der familiären Verhältnisse, der Arbeitsmoral und der Arbeitsdisziplin mit der erzieherischen Kraft des Kollektivs entgegenwirken können. Das Kreisgericht hat die erzieherischen Möglichkeiten der Konfliktkommissionen, die in geeigneten Fällen unter Einbeziehung von Familienangehörigen beraten, und ihre Rolle bei der Überwindung von Gesetzesverletzungen nicht erkannt. Nicht selten werden den Konfliktkommissionen aber auch schwerwiegendere Straftaten zur Behandlung übergeben, zu deren wirksamer Bekämpfung die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen. In der Einstellungsbegründung in der Sache K II 85/61 W des Staatsanwalts des Kreises Merseburg wurde festgelegt, folgende Sache in einer Beratung vor der Konfliktkommission abzuschließen: Der Täter hatte einer Arbeitskollegin 100 DM gestohlen, 80 DM aus der Ladenkasse unterschlagen und ein auf Kredit gekauftes Radiogerät verpfändet. Schon der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit dieser strafbaren Handlungen verbietet die Übergabe der Sache an die Konfliktkommission. Der Täter ist aber seit 1958 auch noch viermal wegen Unterschlagung vorbestraft worden. Hier wäre eine unbedingte Freiheitsstrafe erforderlich gewesen. Daß die Sache völlig falsch behandelt wurde, wird schließlich dadurch gekennzeichnet, daß wegen mehrwöchiger Krankheit des Täters auch die Beratung vor der Konfliktkommission nicht stattfand. Richtig war es, folgende Strafsache der Konfliktkommission zu übergeben: Das Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain übergab der zuständigen Konfliktkommission im VEB Berliner Brauereien die Sadie Sch. Der Werktätige hatte im Betrieb während der Arbeitszeit etwa drei Liter Bier getrunken und anschließend im Waschraum zwei Wasserhähne beschädigt und dadurch unbrauchbar gemacht. Mehrere Garderobenschränke warf er um. Das Gericht brachte im Einstel-lungs- und Übergabebeschluß zum Ausdruck, daß sich die Konfliktkommission nicht nur mit der Sachbeschädigung befassen solle, sondern empfahl gleidizeitig, gegen den Alkoholgenuß während der Arbeitszeit vorzugehen. Die in der Praxis auftretende Unsicherheit bei der Ein-sdiätzung, ob eine Straftat als geringfügige Verletzung strafreditlicher Bestimmungen anzusehen ist und die Sache an die Konfliktkommission übergeben werden kann oder nicht, hemmt die volle Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses. Zur Überwindung dieses Zustandes sind, gestützt auf die bisherigen Erfahrungen, folgende allgemeine Grundsätze zu beachten: Die Untersuchung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat gibt Aufschluß, ob eine geringfügige Verletzung von Strafgesetzen vorliegt. Grundlagen für diese Einschätzung bieten das vom Gesetz geschützte Objekt in seiner historischen Rolle und Bedeutung, die objektiven und subjektiven Merkmale des Tatbestandes sowie die differenzierten Strafrahmen. Wertvolle Rückschlüsse auf den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit ergeben sich auch aus der Art und Weise der Tatbegehung, aus dem Motiv und den Ursachen, die zu der Straftat geführt haben, und aus ihren Folgen. Der durch die Handlung verursachte oder mögliche volkswirtschaftliche Schaden oder der hervorgerufene Gefahrenzustand sind ebenso wichtige Kriterien für die Bestimmung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit wie der materielle, in Geld ausdrückbare Schaden. Dabei dürfen aber die Folgen der Handlung nicht mechanisch, sondern müssen in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung eingeschätzt werden. Von großer Bedeutung ist die gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und sein Bewußtseinsstand sowie sein Verhalten vor und nach der Tat. Dabei ist zu prüfen, wie sich der Täter im Betrieb und am Arbeitsplatz verhält, welches Verhältnis er zu seinen Arbeitskollegen, zum Kollektiv hat, ob er die Konfliktkommission und die von ihr auszusprechenden Erziehungsmaßnahmen anerkennen wird, wie er überhaupt gesellschaftlichen Erziehungsmaßnahmen zugänglich ist. Dazu gehört weiter seine Einstellung zur Tat, die Einsicht in das Fehlerhafte seiner Handlung, die Bereitschaft zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Bei den Untersuchungen zur Persönlichkeit des Täters ist auch zu prüfen, ob er sich bisher gewissenhaft zu seinen Pflichten verhalten hat und die Tat im Widerspruch dazu steht. Diese Grundsätze müssen stärker beachtet werden. Unrichtig war z. B. in folgendem Fall die Übergabe an die Konfliktkommission: In einem Baubetrieb in Gadebusch unterschlug die Kassenbuchhalterin 149 DM. Zur Tarnung erstattete sie Anzeige gegen unbekannt 272;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 272 (NJ DDR 1962, S. 272) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 272 (NJ DDR 1962, S. 272)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränicung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X