Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 267 (NJ DDR 1962, S. 267); Ausdruck. Eine eigene Verpflichtung zur Abrüstungsinitiative wird geleugnet, und generelle Abrüstungsvereinbarungen, denen man sich angeblich unterwerfen würde, werden mit allen Mitteln hintertrieben. Angesichts dieser abrüstungsfeindlichen Haltung der westdeutschen Regierung nimmt es nicht wunder, daß sie sich nach Kräften bemühte, die Zustimmung der DDR zur UNO-Umfrage über die Nichtausweitung des „Atomclubs“ totzuschweigen. Nachdem der Brief des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten vom Amtierenden Generalsekretär der Vereinten Nationen ordnungsgemäß in den Bericht DC/201 vom 2. April 1962 über den Stand der Umfrage der UNO (Res. 1664/XVI) aufgenommen wurde, meldete sich Bonn allerdings lautstark zu Wort. Obwohl wie der westdeutsche DPA-Korrespondent aus New York berichtete gewisse UNO-Kreise es der Bundesrepublik nahelegten, nun endlich auch selbst zuzustimmen und diese Antwort ebenfalls registrieren zu lassen, verweigerte die Bonner Regierung nicht nur weiterhin ihre Zustimmung zur Nichtvergabe von Kernwaffen. Sie meldete sogar einen Protest gegen die völlig korrekte Auswertung der Zustimmungserklärung der DDR an. Die westdeutsche Regierung drohte darüber hinaus in echt imperialistischer Manier damit, die Zeichnung einer westdeutschen UNO-Anleihe zurückzuziehen. In der Pariser Zeitung „Liberation“ vom 6. April 1962 kommentierte Jean-Maurice Hermann das Verhalten der westdeutschen Regierung wie folgt: „ . Die Antwort, die Lothar Bolz im Namen der DDR überreichte, rief einen Wutausbruch hervor Bonn antwortete darauf mit einem wahren Wutgeheul. Sein Vertreter unternahm sogleich Schritte bei U Thant Heben wir hervor, daß U Thant vollkommen recht hatte, sich an alle Regierungen zu wenden, die Mitglieder der UNO sind oder nicht, denn ein eventuelles Abkommen wäre ohne ihre Beteiligung unmöglich. Das Deutschland Adenauers ist übrigens in keiner Weise mehr Mitglied der UNO als das Deutschland Walter Ulbrichts. Seine Reaktion auf einen Vorschlag, der keineswegs etwas Schmähliches an sich hat, wird die berechtigten Zweifel in bezug auf seine Hintergedanken nur noch verstärken.“ Offenbar ist man in Bonn deshalb so aufgebracht, weil die Auswertung der DDR-Initiative beweist, daß auch in der Organisation der Vereinten Nationen die Realitäten größere Beachtung finden als die völkerrechtswidrige Ausschließlichkeitsanmaßung Bonns und ihr außenpolitischer Ableger, die antiquierte Hallstein-Doktrin. Dokumentarisch belegte Realität aber ist, daß sich der deutsche Arbeiter-und-Bauern-Staat im Sinne der Satzung der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung einsetzt, während das Regime der Bundesrepublik nach wie vor einen Verzicht auf die Erlangung der Verfügungsgewalt über Massenvernichtungswaffen ablehnt. Erneute Kompromißbereitschaft der DDR bei der Lösung der Westberlin-Frage Ähnlich wie die Westmächte und die Bonner Regierung auf dem Gebiet der Abrüstung die Kontrolle zur vordringlich zu lösenden Aufgabe erklären, suchen sie im Hinblick auf Westberlin eine Kontrolle des Zugangs zu diesem inmitten der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Stadtgebiet als „Schlüsselfrage“ hochzuspielen. Indem man die Dinge bewußt auf den Kopf stellt, soll auch hier vom eigentlichen Kernproblem abgelenkt werden. Im Vordergrund steht doch die Aufgabe, 17 Jahre nach Beendigung des zweiten Weltkrieges seine gefährlichen Überreste durch Verein- barung einer deutschen Friedensregelung und die Normalisierung der Lage in Westberlin zu beseitigen. Über die Konti olle der Abrüstung kann man sich leicht verständigen, wenn eine echte Bereitschaft zur Abrüstung besteht. Das gleiche gilt für die Westberlin-Frage. Über die Frage des Zugangs kann man zu einer Verständigung kommen, wenn Einmütigkeit darüber besteht, daß Zugang zu einem friedlichen Stadtgebiet und nicht zu einer unter Besatzungsregime stehenden Frontstadt des kalten Krieges gewährt werden soll. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, hat dieses Problem in seiner Rede auf der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED am 21. März 1962 ausführlich behandelt. Er erinnerte daran, daß die Geschichte der internationalen Beziehungen zahlreiche Transitabkommen kennt: „In allen Fällen handelt es sich um die friedliche Durchfahrt oder den friedlichen Überflug. Man kann jedoch nicht erwarten, daß der freie Zugang Westberlins von der DDR garantiert wird für Stützpunkte der NATO, der psychologischen Kriegführung, der Diversion, Sabotage und des kalten Krieges von Westberlin aus.“4 Es ist ein entscheidendes Kriterium aller völkerrechtsgemäßen Transitabkommen, daß der Transit nicht zu feindlichen Zwecken gegenüber dem Transit gewährenden Staat mißbraucht werden darf. Mit Recht betont Ros? bei dem allerdings nur mit Einschränkungen vergleichbaren Transit durch Meerengen, daß der Verkehr „unschädlich“ sein und „die Interessen des Küstenstaates berücksichtigen“ muß5. D a h m spricht von der „friedlichen, harmlosen' Durchfahrt“6. Das andere ausschlaggebende Kriterium völkerrechtsgemäßer Transitabkommen ist die Achtung der Souveränität des Transit gewährenden Staates bei der Vereinbarung und Durchführung des Transits. Jeder Transit setzt, da er Fragen der Gebietshoheit des Transit gewährenden Staates betrifft, Vereinbarungen mit ihm voraus, die seiner Souveränität und Gleichberechtigung Rechnung tragen. Die imperialistische Doktrin der „Internationalisierung“ von Verbindungswegen zugunsten von Nichtanliegerstaaten hat mit dem geltenden Völkerrecht nichts gemeinsam und ist angesichts des derzeitigen Kräfteverhältnisses in der Welt wirklichkeitsfremd. Die Internationalisierungsbestrebungen der Westmächte erlitten 1948 im Hinblick auf die Donau und 1956 im Hinblick auf den Suezkanal ein völliges Fiasko. Allgemein anerkannt ist ebenfalls, daß für die Kontrolle und Gewährleistung des Transits die nationalen Organe des Transit gewährenden Staates zuständig sind, die dabei einen engen Kontakt zu den am Transit interessierten Staaten unterhalten können. Gewisse Meerengen-Abkommen, die den Grundsatz der primären nationalen Kontrolle nicht beachteten, wurden bereits in den 30er Jahren geändert. Westliche Vorstellungen einer internationalen Zugangsbehörde (“Access Authority“) für die Kontrolle des Westberlin-Verkehrs sind daher unrealistisch, wenn sie die Gebietshoheit der DDR zu negieren suchen und nicht der Tatsache Rechnung tragen, daß wie der amerikanische Außenminister Rusk auf einer Pressekonferenz in Washington am 26. April 1962 selbst bestätigte bereits 95 Prozent des Westberlin-Verkehrs durch Organe der DDR kontrolliert werden. Rusk mußte es als „unverkennbar“ bezeichnen, „daß die Ost- 4 ND (Ausg. B.) vom 24. März 1962. 5 Ross, I.ehrbuch des Völkerrechts. Stuttgart und Köln 1951, S. 170. 6 Dahm, Völkerrecht, Stuttgart 1958, Bd. I, S. 689.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 267 (NJ DDR 1962, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 267 (NJ DDR 1962, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer?, weiter zu erflehen. Die ist planmäßig und zielstrebig vor allem Ür.

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