Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 266 (NJ DDR 1962, S. 266); unterbreitete den Mitgliedstaaten des Abrüstungsausschusses in einer am 25. März 1962 überreichten Denkschrift neue Vorschläge. In der Denkschrift werden zwei Hauptkomplexe behandelt: die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Europa und zusätzliche Abrüstungsmaßnahmen in beiden deutschen Staaten. Die Regierung der DDR bekennt sich in ihrer Denkschrift erneut zum Rapacki-Plan und begrüßt das Bemühen der Vereinten Nationen, in Form einer Umfrage an alle Staaten zur Verhütung einer Ausweitung des Kernwaffenbesitzes beizutragen. Mit Genugtuung wird festgestellt, daß der Gedanke einer kernwaffenfreien Zone auch bei den Regierungen der skancfe-navischen Staaten verstärkte Beachtung und Unterstützung findet. Die Regierung der DDR erklärt ihre Bereitschaft, alle sich aus dem Anschluß an eine kernwaffenfreie Zone der Staaten Mittel- und gegebenenfalls auch Nordeuropas ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen. Angesichts der Gefahren, die von der Revanchepolitik des westdeutschen Militarismus ausgehen, schlägt die Regierung der DDR darüber hinaus einen sofortigen Rüstungsstopp sowie die Verminderung der Streitkräfte und ihrer Bewaffnung in beiden deutschen Staaten vor. Ausdrücklich wird betont, daß alle vorgeschlagenen Maßnahmen so durchzuführen sind, daß keiner Mächtegruppe einseitige militärische Vorteile erwachsen. ' Besonders starke internationale Beachtung fanden diejenigen Punkte der Denkschrift, die sich auf die Kontrolle der vorgesehenen Abrüstungsmaßnahmen beziehen. Die DDR hat sich stets zu der Formel „Keine Kontrolle ohne Abrüstung, keine Abrüstung ohne Kontrolle“ bekannt und das Bestreben der westdeutschen Regierung und der Westmächte verurteilt, durch eine isolierte Behandlung von Kontrpllfragen effektiven Abrüstungsschritten auszuweichen. Entscheidend ist es, zu einer wirksam kontrollierten Abrüstung zu kommen. Angesichts der Erfahrungen des deutschen Imperialismus bei der Verschleierung seiner Aufrüstung nach dem ersten und zweiten Weltkrieg wird der Kontrolle vereinbarter Abrüstungsschritte für den westdeutschen Raum sogar besondere Beachtung zukommen müssen. Die DDR war und ist der Ansicht, daß die Kontrolle der Abrüstung in erster Linie eine Aufgabe der demokratischen gesellschaftlichen Kräfte des jeweiligen Landes selbst ist. Im Interesse einer Verständigung ist die DDR auch hier bereit, diskussionswerte Vorstellungen westlicher Staaten zu erwägen. Dem entspricht der Vorschlag in der Abrüstungsdenkschrift, die Kontrolle der Abrüstung auf dem Gebiet der Kernwaffen und der konventionellen Streitkräfte in beiden deutschen Staaten durch eine paritätisch zusammengesetzte Kommission auszuüben, die sich aus Vertretern der Staaten des Warschauer Vertrages und der Staaten der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO) zusammensetzt. Diese paritätische internationale Kommission könnte sich auf Kontrollausschüsse in jedem der beiden deutschen Staaten stützen, in der Vertreter des Parlaments und gesellschaftlicher Organisationen, wie der Gewerkschaften, der Frauen- und Jugendorganisationen, mit-arbeiten. Die Befugnisse der paritätischen internationalen Kommission würden nach Abschluß eines weltweiten Abkommens über allgemeine und vollständige Abrüstung auf die dann einzusetzenden internationalen Kontrollorgane übergehen. Der von der UdSSR dem 18-Staaten-Abrüstungsaus-schuß unterbreitete Entwurf eines „Vertrages über all- gemeine und vollständige Abrüstung unter strenger internationaler Kontrolle“ enthält hierzu in Artikel 2 den konkreten Vorschlag, eine internationale Abrüstungsorganisation im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen zu gründen, deren Hauptorgan die Konferenz aller Signatarstaaten des Abrüstungsvertrages und ein in seiner Zusammensetzung dem UN-Sicherheitsrat vergleichbarer Kontrollrat wären. Die Abrüstungsdenkschrift der DDR, die als offizielles Dokument in die Arbeitsmaterialien des 18-Staaten-Abrüstungsausschusses aufgenommen wurde, läßt die Frage, wie die vorgeschlagenen Abrüstungsschritte vereinbart werden sollen, absichtlich offen. Außer einem diesbezüglichen Abkommen beider deutscher Staaten, für das Empfehlungen der Vollversammlung der Vereinten Nationen oder ihrer Abrüstungsorgane denkbar wären, könnte mithin auch die Möglichkeit der Abgabe einseitiger Verpflichtungen beider deutscher Staaten geprüft werden. Diese würden wiederum westlichen Vorstellungen entgegenkommend den Charakter der staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik nicht präjudizieren. Die gegensätzliche Haltung der beiden deutschen Staaten zur UNQ-Umfrage über die Beschränkung der Kernwaffenmächte Bereits vor Übermittlung ihrer Abrüstungsdenkschrift an den 18-Staaten-Abrüstungsausschuß erklärte die Regierung der DDR in einem an den Amtierenden Generalsekretär der Vereinten Nationen, U Thant, gerichteten Brief des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten, Dr. Lothar Bolz, vom 13. März 1962 ihre Bereitschaft, auf den Erwerb, die Herstellung und die Stationierung von Kernwaffen sowie auf die Erlangung der Verfügungsgewalt über diese Waffen unter der Voraussetzung zu verzichten, daß die westdeutsche Bundesrepublik den gleichen Verzicht ausspricht und Garantien für dessen Einhaltung schafft. Die Deutsche Demokratische Republik unterstützt damit tatkräftig die am 4. Dezember 1961 auf Initiative des schwedischen Außenministers Unden von der UNO-Vollversammlung angenommene Resolution, den Kreis der kernwaffenbesitzenden Staaten nicht zu erweitern. Im Widerspruch zu den Empfehlungen der Vereinten Nationen und dem Willen der Völker hat die westdeutsche Regierung bisher die Umfrage der Vereinten Nationen, unter welchen Bedingungen die Staaten bereit sind, auf die Herstellung oder den Erwerb von Atomwaffen zu verzichten, nicht beantwortet. Die westdeutschen Ultras setzen vielmehr in einer Zeit weltweiter Abrüstungsbemühungen ihr Streben nach der Verfügungsgewalt über Kernwaffen fort. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung bequemte sich Kriegsminister Strauß lediglich zu einer neuen Taktik. Er firmierte das Streben nach Verfügungsgewalt über Kernwaffen am 6. April 1962 vor dem westdeutschen Bundestag als „atomares Mitbestimmungsrecht“. Nachdem bekannt wurde, daß es auch amerikanische Vorstellungen darüber gibt, Kernwaffen und atomare Herstellungsgeheimnisse nicht weiterzuverbreiten, erklärte Außenminister Schröder am 18. April 1962 in Paris vor diplomatischen Korrespondenten französischer Zeitungen, ein Abkommen über die Nichtvergabe von Kernwaffen sei für Westdeutschland nur dann akzeptabel, wenn es auf weltweiter Basis abgeschlossen würde und sich nicht einseitig gegen die Bundesrepublik richte. Abgesehen davon, daß es für die nicht im imperialistischen Großmachtdenken befangenen westdeutschen Bürger schwer sein dürfte zu begreifen, warum sich die Nichtvergabe von Massenvernichtungsmitteln gegen ihre Interessen richten würde, kommt hier erneut die 6chon sattsam bekannte Bonner Obstruktionstaktik zum 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 266 (NJ DDR 1962, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 266 (NJ DDR 1962, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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