Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 254 (NJ DDR 1962, S. 254); der Reichsanwaltschaft hinsichtlich der von ihnen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerden angezweifelt hätten. Über die praktische Tätigkeit Frankels gibt u. a. die Reichsgerichtsakte 3 C 362/40 Auskunft. Sie enthält eine von Fränkel verfaßte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Sondergerichta Hannover vom 5. Oktober 1940, mit dem der Pfarrer Claas Wiltfang aus Grimersum, Kreis Norden, von der Anklage eines Verbrechens gegen das Heimtückegesetz freigesprochen worden war. Selbst das Sondergericht war zu der Auffassung gekommen, daß bei dem Pfarrer § 51 Abs. 2 StGB angewandt Werden müsse. Fränkel jedoch räsonierte: „Die Tatsache allein, daß § 51 Abs. 2 StGB zutrifft, bildet also keinen Hinderungsgrund, einen Angeklagdhl nach dem § 2 Abs. 2 Heimtückegesetz zu bestrafen.“ Der dritte Senat des Reichsgerichtes hob auf Antrag Fränkels das freisprechende Urteil des Sondergerichts gegen den Pfarrer Wiltfang, der sich zu dieser Zeit im Konzentrationslager Dachau befand, auf und wies das Sondergericht in Han-; nover zu einer erneuten Verhandlung an. Wenn dieser führende und schwer belastete Nazi heute zum westdeutschen Generalbundesanwalt auserwählt wurde, dann unterstreicht diese Tatsache, daß die Bonner Justiz völlig in der Hand der braunen Juristen Hitlers ist, die die faschistischen Traditionen der Sondergerichte und des Reichsgerichts fortsetzen. Fränkel war während der braunen Mordzeit ein führender Anklägei gegen Antifaschisten, Demokraten und andere friedliebende Menschen. Heute beherrscht er den gesamten Anklageapparat des Bonner Staates. Die zahlreichen Ermittlungsverfahren und Terrorprozesse wider Gegner der Kriegspolitik des Bonner Regimes beweisen, daß Fränkel und mit ihm das Heer der faschistischen Blutrichter ihre alte Politik fortsetzen. Ihre Opfer von damals sind auch heute wieder die Verfolgten der Bonner Justiz. Der Nazi-Jurist Fränkel ist der lebendige Ausdruck für die Kontinuität der Politik des Hitler-Staates in der klerikal-militaristischen Ordnung Westdeutschlands. Am dlemeL* notiert Themis Modell 1361 Je stärker die politischen Leidenschaften in England toben, je lauter die Stimmen der Gegner der Regierungspolitik werden, desto schwerer fällt es den Regierungskreisen, Andersdenkende zu bestrafen und dabei das Dekorum der demokratischen Freiheiten zu wahren. Nach dem Gesetz dürfen alle britischen Untertanen Demonstrationen abhalten. Die Demonstranten können nur dann bestraft werden, wenn sie den Straßenverkehr stören. Darauf steht aber nur eine Geldstrafe von höchstens 40 Schilling. Läßt sich aber nicht ein Gesetz ausfindig machen, mit dessen Hilfe man die Teilnehmer regierungsfeindlicher Demonstrationen ins Kittchen stecken könnte? Vor kurzem erklärte der Labourabgeordnete Sydney Silver-man im Unterhaus, man habe ein solches Gesetz entdeckt. Die Behörden, die die Gegner der Kernrüstungspolitik Englands verfolgen, haben beschlossen, ein 600 Jahre altes Gesetz anzurufen. Es handelt sich um ein Gesetz „gegen Verbrecher, Aufrührer, Querulanten und Landstreicher", das in England nach dem Hundertjährigen Krieg, im Jahre 1361, angenommen wurde. Silverman sagte, auf Grund dieses mittelalterlichen Gesetzes seien Teilnehmer von Protestdemonstrationen gegen die Vorbereitung eines Kernkrieges „zu langen Haftstrafen verurteilt worden". Silvermans Vorschlag, dieses „veraltete, obskure und despotische Gesetz" abzuschaffen, ist auf den Widerstand der Regierung gestoßen. „Die Regierung ließ im Unterhaus die Peitschen schwingen", berichtete die Wochenschrift „Tribüne", „und brachte mit Müh und Not 240 Stimmen zusammen", um Silvermans Vorschlag abzulehnen. Auch die Oppositionsführer unterstützen im Grunde die Konservativen. „Tribüne" schreibt, daß Gaitskells Gesinnungsfreunde sich vor der Abstimmung gedrückt haben. (Aus „Neue Zeit", Moskau, Nr. 12 vom 21. lylärz 1962) Dr. MIECZYSLAW GOLAB, wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Lodz und Richter am Wojewodschaftsgericht in Lodz Die Verantwortlichkeit Jugendlicher im Strafrecht der Volksrepublik Polen Das Problem, wie jugendliche Rechtsverletzer erzogen und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können, spielt im Strafrecht der Volksrepublik Polen eine außerordentliche Rolle. Dabei haben die gesellschaftlichen Organisationen sowie die staatlichen Organe der Volksbildung und des Gesundheitswesens große Aufgaben. Auch in der Volksrepublik Polen geht man davon aus, daß die wichtigste Aufgabe bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität die Organisierung vorbeugender Maßnahmen ist und daß man jugendliche Rechtsverletzer in erster Linie erziehen und erst in zweiter Linie mit Strafen auf sie einwirken soll. Deshalb werden alle äußeren und inneren Umstände, die mit der Rechtsverletzung eines Jugendlichen im Zusammenhang stehen, sorgfältig geprüft. Das Jugendgericht ist bemüht, das gesellschaftliche Bewußtsein und die Lebensverhältnisse des Kollektivs, dem der Rechtsverletzer angehört, zu untersuchen. Dazu finden z. B. Aussprachen und gemeinsame Beratungen des Jugendrichters mit den Eltern und dem Kollektiv der Werktätigen, dem der Jugendliche zur Erziehung anvertraut wird, statt. Ursachen der Jugendkriminalität Ein großer Teil der polnischen Jugend wuchs unter den furchtbaren Bedingungen der Kriegszeit und den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit auf. Die Ereignisse dieser schrecklichen Jahre hatten großen Einfluß auf die Jugendlichen und wirkten sich zum Teil in Straftaten aus. Mit der Zerschlagung des kapitalistischen Systems in Polen konnten nicht zugleich auch alle Folgen dieses Systems beseitigt werden. Im Bewußtsein vieler älterer Menschen, die ja entscheidenden Einfluß auf die heran-wachsende Generation ausüben, blieben noch Überreste der kapitalistischen Ideologie erhalten. Das mußte sich zwangsweise auch auf das Bewußtsein der Jugendlichen auswirken. Nicht vergessen werden darf auch der Einfluß, den die Feinde der neuen Ordnung Polens vom imperialistischen Lager aus auf die polnische Jugend auszuüben versuchen. 254;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 254 (NJ DDR 1962, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 254 (NJ DDR 1962, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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