Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 253

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 253 (NJ DDR 1962, S. 253); SIEGFRIED DAHL, Berlin Von der NS-Reichsanwaltschaft zum Generalbunaesanwalt Mit der am 30. März 1962 erfolgten Einsetzung des ehemaligen aktiven Nazis und Staatsanwalts bei der faschistischen Reichsanwaltschaft in Leipzig, Dr. Wolfgang Immerwahr Frankel, zum Generalbundesanwalt haben die im Bonner Staat gepflegten NS-Traditionen nun auch personell in der Spitze der obersten westdeutschen Strafverfolgungsbehörde ihre Verwirklichung gefunden. Auch sie bestätigt, daß der westdeutsche klerikal-militaristische Staat und insbesondere seine Justiz in eine neue, verschärfte Etappe der Faschisierung eingetreten sind. Auch an der Spitze der westdeutschen Justiz schwingen nunmehr Hitlers Sonderrichter das Zepter. Wer ist der neue Generalbundesanwalt? Der am 4. Januar 1905 in Gablonz (CSSR) geborene Pfarrerssohn studierte in Berlin, Göttingen und Kiel und wurde im Jahre 1928 in den preußischen Staatsdienst übernommen. Am 26. Mai 1928 wurde er auf die Verfassung des Freistaates Preußen und auf die Verfassung der Weimarer Republik vereidigt. Wie bei so vielen seiner Beamtenkollegen hielt seine geschworene Treue zur bürgerlich-demokratischen Verfassung der Weimarer Republik nicht allzulange an. Mit Hitlers Machtantritt zog er mit wehenden Fahnen in die NSDAP und viele andere Nazi-Organisationen ein, brach seinen Schwur von 1928 und erhob am 27. August 1934 die Hand zu folgendem Eid: „Ich schwöre, ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Außer (jer NSDAP gehörte Frankel folgenden faschistischen Organisationen an: Nationalsozialistischer Richterbund, Reichsluftschutzbund, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Reichsbund Deutscher Beamten, Volksbund der deutschen Kriegsgräberfürsorge, Verein für das Deutschtum im Ausland, Reichsbund deutscher Osten. Fränkel erfüllte die ihm vom NS-Staat gestellten Amtspflichten in der Tat so gewissenhaft, daß er die braune Karriereleiter in kürzester Zeit erklomm. Bereits am 16. März 1933 wurde er als „Hilfsarbeiter im höheren Dienst der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Kiel“ eingesetzt. Da ihm bekannt war, daß nur „reinrassische“ NS-Juristen, gegen deren „arische Abstammung“ keine Bedenken bestanden, berücksichtigt wurden, verfertigte er am 6. April 1933 einen sich durch Akribie auszeichnenden „Stammbaum“ bis zu seinen Ur-Ur-Großeltern. Bei all seinen Bewerbungen in den folgenden Jahren betonte er immer seine „arische Abstammung“, so auch, als er sich um die ausgeschx-iebene Stelle eines Staatsanwaltschaftsrates in Flensburg bewarb. Am 23. April 1934 wies Fränkel in einem Bewerbungsschreiben an den preußischen Justizminister gleich dreimal auf die „arische Abstammung“ seiner Familie hin. Am 1. September 1934 wurde Fränkel als Staatsanwaltschaftsrat in Kassel eingesetzt. Hier „bewährte“ er sich ganz besonders, so daß ihm der stellvertretende Generalstaatsanwalt am 19. September 1935 folgendes Urteil ausstellte: . „Die Gesamtleistungen Fränkels, der seit seinem Hiersein mit der Bearbeitung der Presse- und politischen Strafsachen betraut ist, sind als ganz ungewöhnlich und daher als ausgezeichnet zu bewerten Er ist nach meinem Dafürhalten einer der besten Staatsanwälte “ Es dürfte eine feststehende Tatsache sein, daß NS-Juristen, die solche Belobigungen über ihre Mitarbeit in politischen Strafsachen ausgestellt erhielten, mit zu den treuesten und zuverlässigsten Stützen des Naziregimes gehörten. Daß Fränkel zu dem auserwählten Kreis der braunen Juristen gehörte, geht auch aus einer „politischen Begutachtung“ der NSDAP-Gauleitung Kurhessen vom 17. September 1936 hervor. Es heißt dort: „Staatsanwaltschaftsrat Fränkel ist seit dem 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP Es handelt sich bei ihm um einen überzeugten Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung Die politische Zuverlässigkeit wird deshalb ohne Einschränkung bejaht. Gegen seine evtl. Beförderung erhebe ich keine Bedenken.“ Ausgestattet mit einem derartigen NSDAP-offiziellen Zeugnis, wagte Fränkel nunmehr den großen Sprung in die Spitze der braunen Terrorjustiz. Kein geringerer als der oberste Chef aller Blutrichter, Freisler, berief ihn am 24. Oktober 1936 „zur Beschäftigung als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft“ in Leipzig. Und knapp ein halbes Jahr später, am 21. April 1937, wurde er schon als Staatsanwalt bei der Reichsanwaltschaft eingesetzt. Dort war er als Anklagevertreter bei dem berüchtigten 3. Strafsenat tätig. Bereits am 29. Dezember 1938 konnte der Oberreichsanwalt beim Reichsgericht, Brettle, melden, daß Fränkel bei diesem Senat des Reichsgerichts „zu einem ganz besonders geschätzten Mitarbeiter“ wurde. Die politischen Beurteilungen Fränkels durch die faschistische Reichsanwaltschaft enthalten ähnliche Belobigungen i. S. des Hitler-Staates wie die vorangegangenen. Reichsanwalt Brettle z. B. schrieb in seiner Beurteilung, daß „seine politische Haltung und seine sonstige Gesinnung einwandfrei sind“. So fand der Nazi-Jurist Fränkel bei allen Funktionären des faschistischen Staates eine günstige Beurteilung über seine Zuverlässigkeit und Treue zum Hitler-Faschismus. Als Staatsanwalt in der Reichsanwaltschaft war Fränkel den Nazi-Sondergerichten, die während der braunen Terrorherrschaft mindestens 80 000 Menschen das Leben nahmen, praktisch übergeordnet; denn mit der Verordnung vom 21. Februar 1940* wurde die Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht und nicht etwa die Staatsanwälte beim Volksgerichtshof Freislers mit der bedeutungsvollen Zuständigkeit ausgestattet, rechtskräftige Urteile der Sondergerichte für nichtig erklären zu lassen und u. U. Verfahren zu erneuter Verhandlung an die Sondergerichte zurückzuverweisen. Diese Nichtigkeitsbeschwerde, die auch von Fränkel sehr oft gehand-habt wurde, um freisprechende und milde Urteile der Sondergerichte aufzuheben, war die einzige vom NS-Staat geschaffene Möglichkeit, die sofortige Rechtskraft der Sondergerichtsurteile erforderlichenfalls zu unterbinden. Die Reichsanwälte und mit ihnen der Staatsanwalt Fränkel handhabten dieses Institut perfekt. Es ist nicht bekannt, daß NSDAP-Führung oder faschistisches Justizministerium auch nur einmal die Zuverlässigkeit * Verordnung über die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige strafverfahrensrechtliche Vorschriften vom 21. Februar 1940 (RGBl. I s. 40). 253;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 253 (NJ DDR 1962, S. 253) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 253 (NJ DDR 1962, S. 253)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sowie praktische Wege zu ihrer Realisierung entsprechend den Erfordernissen der er Bahre in der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit untersucht.

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