Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 252

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 252 (NJ DDR 1962, S. 252); Beratungen der Großen Strafrechtskommission abmühte, die „Wertvorstellungen des Volkes“ auch in dem Entwurf des neuen Strafgesetzbuches „für alle sichtbar und lebendig hervortreten“ zu lassen. Dreher sagte dort: „Wenn ein Staatsbürger nun aber sozusagen einen Dolchstoß in den Rücken des Staates führt und damit zeigt, daß er gegen das Wohl der Gemeinschaft eingestellt ist, dürfte es durchaus sinnvoll sein, ihm das Wahlrecht zu nehmen.“* Nur ein zweites, aber nicht weniger bezeichnendes kurzes Beispiel seiner rechtsstaatlichen Gesinnung sei noch erwähnt: „Ich möchte daher ja auch den Streik grundsätzlich als ein verbotenes Mittel der Parlamentsnötigung ansehen.“9 10 Auf der Grundlage von dokumentarisch belegten Beweisen für die frühere Mordtätigkeit Dr. Drehers aus der anläßlich der Internationalen Juristenkonferenz im November 1961 von der VDJD veröffentlichten Dokumentation „Blutjuristen Hitlers Gesetzgeber Adenauers“ hat die „österreichische Volksstimme“ in einem großen Artikel erst Ende 1961 die österreichische Öffentlichkeit mit weiteren aufsehenerregenden Tatsachen über Dr. Dreher bekannt gemacht. Die „Österreichische Volksstimme“ berichtete über Dreher u. a. folgendes: „Als Staatsanwalt beim Sondergericht Innsbruck vertrat Dr. Dreher die Anklage gegen den 62jährigen Angeklagten Anton Rathgeber. Er wurde am 27. April 1944 zum Tode verurteilt, weil er vier bis fünf Wochen nach Bombenangriffen auf Innsbruck einzelne Gegenstände im Wert von ungefähr 200 RM an sich genommen hatte. Seine Einwendungen, daß er die völlig verschmutzten Kleidungsstücke, einen leeren Korbkoffer, ein Stück Leinewand, eine Autoplane und einen Segeltuchsack als von den Eigentümern als preisgegeben erachtete, wurde vom Gericht nicht berücksichtigt Der Staatsanwalt Dr. Dreher beantragte trotzdem ein Todesurteil, das vom Gericht auch verhängt wurde. Dessen unbeschadet sprach sich das Gericht einhellig für die Begnadigung des Verurteilten aus, der als Frontsoldat des ersten Weltkrieges verwundet worden war und zwei Auszeichnungen erhielt. Er wurde von seinem Dienstgeber als fleißiger und verläßlicher Arbeiter geschildert. Als besondere Begründung für die Gnadenbitte betrachtete das Gericht den Umstand, daß zwischen dem Bombenangriff auf Innsbruck und der Straftat eine geraume Zeitspanne liegt, so daß von einer Plünderung im Zusammenhang mit feindlichen Angriffen nicht die Rede sein könne. Aber Dr. Dreher erhob nicht nur die Anklage, sondern hatte sich später auch als Vertreter des Generalstaatsanwalts zu dem vom Sondergericht befürworteten Gnadenantrag zu äußern. Das Gericht hatte noch ausgeführt, daß ohne das volle und reumütige Geständnis des Rathgeber ein Schuldspruch im vollen Umfang gar nicht möglich gewesen wäre, und hielt daher eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren für angemessen. Das nunmehrige Mitglied der Bonner Strafrechtskommission erklärte hierzu: ,Ich vermag dem Gerichtsvorschlag nicht beizutreten. Rathgeber hat in vier Fällen wertvolle Sachen geplündert und hat zahlreiche Vorstrafen. Wenn diese auch im wesentlichen weit zurückliegen, so hat der Verurteilte doch durch die neuen Taten und die festgestellten Diebstähle zum Schaden seines Dienstgebers gezeigt, daß er nach wie vor zu Rechtsbrüchen neigt. Die geltend gemachten Milderungsum- stände erschienen demgegenüber nicht so bedeutend, um von der bei Plünderern grundsätzlich gebotenen Strafe absehen zu können. Innsbruck, den 3. Mai 1944. Der Generalstaatsanwalt: I. V. gez. Doktor Dreher.“ Damit ist genügend Licht auf die Geisleshaltung eines Staatsanwalts geworfen worden, der heute als Ministerialrat wieder gegen die Tendenz zu übermäßiger Milde auftritt. Dr. Dreher hat den Krieg überlebt. Es gelang ihm sogar, in die Bonner Strafrechtskommission berufen zu werden. Aber es wird ihm nicht gelingen, sich von seiner Tätigkeit als ,überscharfer“ Staatsanwalt der Nazisondergerichte freisprechen zu lassen. Vielleicht wird er als Milderungsgrund geltend machen, daß manche andere prominente Mitglieder der Strafrechtskommission noch schärfer waren. Dafür sind allerdings genügend Beweise vorhanden.“11 Für Dr. Liebscher und zahlreiche andere ausländische Interessenten der Großen Strafrechtsreform in der Bundesrepublik mögen dies sicher einige neue Aspekte sein. Ihm und den anderen sei daher geraten, den eigenen Namen und Ruf nicht durch fehlerhafte Beurteilungen der westdeutschen Wirklichkeit selbst zu schmälern. Sie sollten solchen Dokumentationen wie „Blutjuristen Hitlers Gesetzgeber Adenauers“ mehr Beachtung schenken. Das Studium von DDR-Dokumen-tationen hilft den Blick schärfen für das wirkliche Wesen solcher Aktionen wie die von den Blutjuristen Hitlers vorbereitete Große Strafrechtsreform. Herr Liebscher und andere ausländische Juristen würden dann z. B. sehr schnell selbst eine Fülle weiterer menschenfeindlicher Tendenzen finden. Als ein Beispiel dafür sei hier nur der Disput zwischen Senatspräsident Dr. Schäfer und Generalstaatsanwalt Dr. Dünnebier in der 105. Sitzung der Großen Strafrechtskommission erwähnt: „Senatspräsident Dr. Schäfer: Mir scheint mit Herrn Lange, daß die Worte Ankündigung von Gewaltmaßnahmen“ eine zu starke Einengung des Tatbestandes bewirken. Ich denke nur daran, wie in den zwanziger Jahren organisierte Gruppen im Chor brüllten: ,Juda verrecke!“ Das ist zweifellos eine Einschüchterungsmaßnahme. Von einer Ankündigung von Gewaltmaßnahmen kann man aber wohl kauin sprechen. Generalstaatsanwalt Dr. Dünnebier: Darin liegt sicher eine Ankündigung von Gewaltmaßnahmen; denn ohne solche Maßnahmen tritt der von diesen Schreiern gewünschte Erfolg nicht ein. Senatspräsident Dr. Schäfer: Das bezweifle ich. Unmittelbar wird doch nur der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß die genannten Menschen von der Welt verschwinden sollen.“1'1 Dr. Schäfer ist ein von der Adenauer-Regierung hoch geschätzter Jurist, der wie sich der Herr Bundesjustizminister in der Konstituierenden Sitzung der Großen Strafrechtskommission am 6. April 1954 in der Bonner Rosenburg während seiner Würdigung des Entwurfs von 1936 auszudrücken beliebte „mit den früheren Entwürfen groß geworden“ und durch den „die lebendige Verbindung mit der Tradition (als) gesichert zu sehen“ ist, „die uns so wichtig und wertvoll sein muß“. Diese Tradition mit Globke als höchstem Berufsbeamten an der Spitze und unter zahlreichen anderen einem Dr. Schäfer als maßgeblichem Mitglied der Großen Strafrechtskommission in den entscheidenden Spezialgremien ist zweifellos so lange als gesichert anzusehen. solange diese Kräfte nicht durch das Volk gebändigt werden. 9 Vgl. Bd. 10 der Niederschriften über die Sitzungen der westdeutschen Großen Strafrechtskommission, S. 253. 10 a. a. o„ S. 261. 252 11 österreichische Volksstimme vom 26. November 1961, S. 3. 13 Vgl. Bd. 10 der Niederschriften über die Sitzungen der westdeutschen Großen Strafrechtskommission, S. 76.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 252 (NJ DDR 1962, S. 252) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 252 (NJ DDR 1962, S. 252)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Inhaftiertenvorführung. Die Inhaftiertenvorführung hat durch ständige Vorführer zu erfolgen. Als Vorführer sind durch die Leiter der Abteilungen solche Angehörigen einzusetzen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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