Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 245

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 245 (NJ DDR 1962, S. 245); höhung der persönlichen Verantwortung eines jeden Mitarbeiters. Die Schiedstätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts muß planmäßiger, rationeller und konstruktiver erfolgen. Entscheidend ist, daß solche Methoden und Formen der Vorbereitung, Durchführung, des Abschlusses und der Auswertung der Schiedsverfahren angewendet werden, die weitgehend die Ursachen der strittigen Vertragsgestaltung bzw. Verletzung der Wirtschaftsverträge und damit der Nichterfüllung des Volkswirtschaftsplanes aufdecken und in den Betrieben und staatlichen Leitungsorganen auf die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Ursachen Einfluß nehmen sowie deren Durchsetzung gewährleisten. Damit wird den Mitarbeitern im Staatlichen Vertragsgericht eine hohe politische Verantwortung übertragen.“2 Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß in der Durchsetzung dieser Anweisung gute Erfolge erzielt wurden. Eine wichtige Funktion haben die Verfahren ohne Antrag (§ 11 VertragsgerichtsVO), mit denen das Staatliche Vertragsgericht selbständig wichtige Probleme aufgreift und ihrer Lösung zuführt. Die Verfahren ohne Antrag werden dort eingeleitet, wo es gilt, durch beispielhafte Schiedsverfahren eine allgemeine Orientierung zu geben, wo die Anwendung des Wirtschaftsvertrages und die wesentlichen Zusammenhänge mit anderen staatlichen und betrieblichen Leitungsmaßnahmen neu herauszuarbeiten sind (z. B. Plan Neue Technik) oder wo durch Inaktivität oder fehlerhafte Leitungsmethoden der wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe ernste Hemmnisse bei der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auftreten. Die Zusammenarbeit des Staatlichen Vertragsgerichts mit den Justizorganen Aus dieser Darstellung einiger Fragen der Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts ist erkennbar: Das Staatliche Vertragsgericht kann die ihm übertragenen Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen lösen. Die grundsätzliche Aufgabenstellung für alle Staatsorgane, ihr Arbeitsprogramm, ist der Volkswirtschaftsplan. Ihn zu verwirklichen und die schöpferische Aktivität der Menschen zu entfalten, sie zur sozialistischen Bewußtheit zu erziehen und damit den Aufbau des Sozialismus zu vollenden das ist die Hauptaufgabe aller Staatsorgane in der gegenwärtigen Etappe unserer Entwicklung. In diesem Gesamtprozeß müssen alle Staatsorgane unter exakter Abgrenzung ihrer Aufgabengebiete und Kompetenzen Zusammenwirken. Für das Staatliche Vertragsgericht kommt es vor allem auf eine enge Zusammenarbeit mit den die Wirtschaft unmittelbar leitenden Staatsorganen an; jedoch darf und kann es sich nicht darauf beschränken. In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit des Staatlichen Vertragsgerichts mit der Staatsanwaltschaft gut entwickelt und zur Erhöhung der Qualität der Tätigkeit beider Organe beigetragen3. Mit der Instruktion des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik und des Vorsitzenden des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts vom 12. Juli I9601, die inzwischen durch eine Ergänzung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft" vervollständigt 2 Verfügungen und Mitteilungen des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts 1961, Nr. 5. 3 Vgl. hierzu Walter. „Zur Komplexität in der Arbeitsweise, dargestellt am Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Vertragsgericht und Staatsanwaltschaft“, Vertragssystem 1960, Heft 12, S. 358 ft.; Major'Sieber. “Dörre, „Die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Staatlichen Vertragsgericht“, NJ 1961 S. 226 ff. 4 Verfügungen und Mitteilungen des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts 1960, Nr. 4. 5 Verfügungen und Mitteilungen des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts 1962, Nr. 1. Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, verlieh am 29. März 1962 Martin Teuber, Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, anläßlich seines 50. Geburtstages den Vaterländischen Verdienstorden in Silber. Genosse Teuber erhielt diese hohe Auszeichnung in Anerkennung seiner Verdienste beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht. wurde, ist die Grundlage für eine planmäßige Zusammenarbeit geschaffen worden. Sie hat sich vollauf bewährt. Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit beider Organe liegt im Erfassen und Analysieren der volkswirtschaftlich bedeutsamen Probleme im jeweiligen territorialen Bereich und in der gemeinsamen Überwindung der aufgetretenen Mängel im Wirtschaftsablauf, wobei jedes Organ seine spezifischen Methoden einsetzt. Die sich aus der Arbeit der Staatsanwaltschaft ergebenden Schlußfolgerungen für die Leitung der Volkswirtschaft sind für das Staatliche Vertragsgericht genauso wichtig wie die Ergebnisse der Arbeit des Staatlichen Vertragsgerichts für die Staatsanwaltschaft. Jetzt kommt es darauf an, eine allgemeine, langfristige Abstimmung der Schwerpunktaufgaben zu erreichen. Neue Aspekte einer engen Gemeinschaftsarbeit insbesondere mit den Justizorganen zeigt der Beschluß des Ministerrats vom 12. Oktober 1961 „Uber die Gewährleistung der ständigen Übereinstimmung des Rechts mit der gesellschaftlichen Entwicklung“. Aus diesem Beschluß ergibt sich die Aufgabe, das Vertragsgesetz entsprechend. dem gegenwärtigen Entwicklungsstand zu überarbeiten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz erforderlich, das zur Zeit federführend an dem neuen Zivilgesetzbuch arbeitet. Die zivilrechtlichen Beziehungen sind auf vielfältige Weise mit den Beziehungen zwischen den sozialistischen Betrieben verbunden. Die Überarbeitung des Vertragsgesetzes kann daher nicht ohne Berücksichtigung der Erkenntnisse erfolgen, die bei der Arbeit am neuen Zivilgesetzbuch gewonnen wurden. Ebenso wie Mitarbeiter des Staatlichen Vertragsgerichts an der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs mitwirken, ist die Beteiligung von Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz an der Gesetzgebungsarbeit des Staatlichen Vertragsgerichts notwendig. Noch in diesem Jahr werden die Arbeiten an einer Verordnung über die Aufgaben und die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts zum Abschluß zu bringen sein. Die weitere Vervollkommnung des sozialistischen Arbeitsstils im Staatlichen Vertragsgericht, die Erreichung einer höheren Qualität der Arbeit angesichts der ständig wachsenden und komplizierter werdenden volkswirtschaftlichen Aufgaben erfordern dringend auch eine Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts. So sind dem Staatlichen Vertragsgericht an der Schwelle des zweiten Jahrzehnts seines Bestehens neue große Aufgaben übertragen. An ihrer Lösung werden Praktiker und Wissenschaftler mitwirlpn, die schon in den vergangenen Jahren wesentlich zur Verbesserung der Arbeit des Staatlichen Vertragsgerichts beigetragen haben und denen ich dafür auch an dieser Stelle meinen Dank aussprechen möchte. 245;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 245 (NJ DDR 1962, S. 245) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 245 (NJ DDR 1962, S. 245)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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