Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 235 (NJ DDR 1962, S. 235); Opfer befleckte Hitlersche Blutrichter als Richter über friedliche und anständige Menschen, als Richter über das friedliebende deutsche Volk einsetzen?“-’ Damit ist der ganze Gegensatz sichtbar geworden, der schon von der personellen Seite her zwischen der Justiz in beiden deutschen Staaten besteht. Daß die Adenauer-Regierung nicht die geringste Rücksicht auf die öffentliche Meinung auch in den westlichen Ländern nimmt, zeigen zwei Ereignisse der jüngsten Zeit: der persönliche Rehabilitierungsbrief Adenauers an den zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten Massenmörder Oberländer und die Ernennung des ehemaligen Oberstaatsanwalts am faschistischen Reichsgericht Fränkel zum Generalbundesahwalt. Die Durchsetzung der westdeutschen Justiz mit Blutrichtern ist in dieser Zeitschrift mehrfach ausführlich behandelt worden. Für die Tätigkeit dieser Justiz will ich ein aktuelles Beispiel anführen. Wie im Prozeß gegen Wilhelm Schäfer vor dem Obersten Gericht im Mai 1961 festgestellt wurde, bestand im Konzentrationslager Buchenwald das sogenannte „Kommando 99“ aus besonders zuverlässigen SS-Unter-führern. Von den Angehörigen dieses Kommandos wurden vom Herbst 1941 an im umgebauten Pferdestall außerhalb des eigentlichen Lagers Tausende sowjetischer Kriegsgefangener, vor allem Offiziere, Politkommissare, Partei- und Komsomolfunktionäre, ermordet. Schäfer war Angehöriger dieses Kommandos und wurde unter anderem auch deswegen zum Tode verurteilt. Von den übrigen Kommandoangehörigen, die alle namentlich bekannt sind, fehlte seit 1945 jede Spur. Am 7. April 1962 wurde durch eine Mitteilung des VVN-Vorsitzenden von Niedersachsen und ehemaligen Buchenwaldhäftlings Ludwig Landwehr bekannt, daß zwei Angehörige dieses Mordkommandos, die auch zu den Mördern Ernst Thälmanns gehören, unbehelligt in Westdeutschland leben. Es handelt sich um den ehemaligen SS-Stabsscharführer Otto, der in einer rheinischen Stadt als Lehrer tätig ist, und um den früheren SS-Unterscharführer Berger, der als Bankbeamter in einer süddeutschen Stadt lebt. Diese beiden Massenmörder konnten ebenso wie Tausende ähnlicher Verbrecher in Westdeutschland ihren Beruf ausüben, ohne zu befürchten, strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch die in derartigen Fällen eingeleiteten Verfahren sind häufig nicht ernsthaft gemeint. Das zeigte der Fall des Westberliner Polizeioffiziers Wilhelm Graurock, der als SS-Offizier und Adjutant eines höheren SS-Führers in Dänemark während des zweiten Weltkrieges persönlich Verbrechen gegen dänische Widerstandskämpfer begangen hat. So war er an der Ermordung eines dänischen Polizisten beteiligt eine Tat, für die seine beiden Mittäter bereits zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sind. Als die Anschuldigungen gegen Graurock von dänischer Seite erhoben wurden, versuchten ihn seine Vorgesetzten Senatsstellen zu decken. Er wurde dann vorübergehend in Haft genommen, aber nach wenigen Tagen wieder entlassen und gehört weiter der Westberliner Polizei an. Beispiele dieser Art ließen sich in großer Zahl anführen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die reaktionäre westdeutsche Klassenjustiz nicht nur von alten Nazis ausgeübt wird, sondern daß auch entsprechender Nachwuchs durch die westdeutschen Universitäten herangebildet wird, an denen die schlagenden Studentenverbindungen dominieren und studierende Arbeitersöhne eine Seltenheit sind. So wurde das skandalöse Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil, durch das Betriebsratsmitglieder einer süddeutschen Schuhfabrik 2 2 ND vom 28. März 1962 (Ausg. B), S. 5. wegen eines Streiks zu einem immensen Schadensersatz an den Unternehmer verurteilt wurden, von einem Arbeitsrichter gefällt, der ein jüngerer Jurist ist, aber offensichtlich seinen kapitalistischen Auftraggebern treu dient. Diese Feststellungen ändern nichts daran, daß das nationale Dokument sich mit seinem Appell auch an die westdeutschen Juristen wendet, von denen wir nur die faschistischen Mörder auf den Richterstühlen ausschließen. Die Juristen gehören schon ihrer Herkunft nach fast ausschließlich zum westdeutschen Bürgertum. Vor ihnen steht deshalb die Frage, ob sie weiter zu der klerikal-militaristischen Politik stehen und mit ihrer Rechtsprechung gegen das Volk die Kriegsvorbereitung der Adenauer-Regierung unterstützen wollen, oder ob sie sich von den Blutrichtern und den antikommunistischen Hetzern distanzieren und für ein friedliches Nebeneinanderleben beider deutscher Staaten eintreten wollen. Wir sind davon überzeugt, daß nicht nur zahlreiche westdeutsche Rechtsanwälte, sondern auch Richter und Staatsanwälte die Ausweglosigkeit der westdeutschen Politik erkennen und nach einem anderen Weg suchen. Wie können Juristen, die selbst z. B. zu den Verfolgten des Naziregimes gehörten oder ehrlich gegen alle Widerstände ihrer Vorgesetzten Dienststellen die Verfolgung von Naziverbrechern durchsetzten, den Kurs der westdeutschen Justiz bejahen? Diesen Menschen wird die Orientierung dadurch erschwert, daß täglich Lügen und Verleumdungen über die Justiz der DDR verbreitet werden. Um so notwendiger ist es, daß wir alle Anstrengungen machen, die westdeutschen Juristen über die Entwicklung der DDR auf dem Gebiete des Rechts objektiv zu informieren. In der DDR: Recht und Justiz im Namen des Volkes Es ist für uns, die wir die Entwicklung der neuen Justiz im Osten Deutschlands seit 1945 handelnd miterlebt haben, schwierig, ihre Ergebnisse knapp zusammenzufassen. Ausgangspunkt und Grundlage für die heute sich formende sozialistische Justiz in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat waren die neuen Menschen, die als Richter und Staatsanwälte die reaktionäre Kaste der Vergangenheit ablösten. Die Bezeichnung Volksrichter, von unseren Gegnern noch heute als Schimpfwort verwandt, war der Ehrentitel dieser bewährten Antifaschisten, die als Aktivisten der ersten Stunde die Richterstühle einnahmen. Seitdem sind viele Jahre vergangen. Die Teilnehmer der ersten Lehrgänge qualifizierten sich im Fernstudium und nehmen heute führende Funktionen in der Justiz ein. Wir sind darauf ebenso stolz wie auf die Tatsache, daß in der DDR kein Richter oder Staatsanwalt amtiert, der an der Strafpolitik des Hitler-Regimes beteiligt war. Mit der Wahl der Richter durch die örtlichen Volksvertretungen wurden die Autorität und die Verantwortung der Gerichte weiter gehoben. Ein wichtiges Kennzeichen unserer Justiz ist die bedeutende Rolle der Schöffen. Während im bürgerlichkapitalistischen Staat die Schöffen nur zu den weniger wichtigen Strafsachen zugezogen werden ich habe das für die westdeutsche Nachkriegsentwicklung in „Staat und Recht“ 1954 S. 324 ff. nachgewiesen , nehmen sie in der DDR als gleichberechtigte Richter an der Rechtsprechung teil. Schöffen außerhalb der Strafsachen, nämlich in Ehesachen, gab es erstmalig in Deutschland im demokratischen Berlin von Mai bis Oktober 1945. Seit 1952 ist uns die Teilnahme der Schöffen in allen Straf-, Zivil- und Familiensachen erster Instanz an den Kreis- und Bezirksgerichten völlig selbstverständlich geworden. Manchmal scheint;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 235 (NJ DDR 1962, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 235 (NJ DDR 1962, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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