Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 232

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 232 (NJ DDR 1962, S. 232); Prozeß über den Vermögensausgleich verbunden werden dürfen, sondern im Beschlußverfahren nach der HausratsVO behandelt werden müssen. 3. Nachdem das Stadtbezirksgerichts in beiden Beziehungen fehlerhaft verfahren war und diese Fehler im Kostenfestsetzungsverfahren nicht rückgängig gemacht werden konnten, blieb nichts übrig, als die Kostenberechnung nach den dafür maßgebenden Bestimmungen der ZPO und der Kostengesetze unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 2500 DM vorzunehmen, ohne Rücksicht auf die im Eheverfahren berechneten Kosten. Eine Anwendung des § 2 BeschlVerfKO und über diesen des § 24 EheVerfO kam nicht in Frage, für das Verfahren über den Ausgleich nicht, weil diese Bestimmung nur für das Hausratsbeschlußverfahren gilt, und für das Verfahren über den Hausrat nicht, weil dieses nicht vom Eheverfahren abgetrennt worden war. Ein Kostennachteil wäre dadurch den Parteien im vorliegenden Fall nicht erwachsen, da bei der Aufrechterhaltung der Verbindung mit dem Eheverfahren gemäß § 24 Abs. 1 Ziff. 2 Halbsatz 2 EheVerfO Kosten in derselben Höhe entstanden wären. Prof. Dr. Hans Nathan, Berlin dÜuekumseftau Kosten- und Gebührenrecht. Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. 314 S.; Ganzleinen; Preis: 6, DM. Kosten der Rechtsanwälte. Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. 140 S.; broschiert; Preis 3, DM. Die Textausgaben „Kosten- und Gebührenrecht“ und „Kosten der Rechtsanwälte“ verdienen besondere Beachtung, weil sie erstmalig in der DDR eine Zusammenstellung- aller kostenrechtlichen Bestimmungen für den Bereich der Justiz enthalten. Damit wurde einem echten Bedürfnis der Praxis entsprochen, waren doch die einzelnen kostenrechtlichen Bestimmungen in den verschiedensten Quellensammlungen verstreut, so daß die Suche nach ihnen oftmals ungebührlich lange Zeit in Anspruch nahm. Mit der Herausgabe der Textausgaben wurde dieser unbefriedigende Zustand überwunden und die Rechtsanwendung erleichtert. Die einzelnen Bestimmungen sind übersichtlich eingeordnet, und die Einteilung in Abschnitte bietet die Gewähr dafür, daß alle kostenrechtlichen Bestimmungen eines Rechtszweiges unter dem betreffenden Abschnitt zu finden sind. So gliedert sich die Textausgabe „Kosten- und Gebührenrecht“ in die Abschnitte: Kosten in Zivil- und Familiensachen, Kosten in Strafsachen, Kosten in Notariatsangelegenheiten und für die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Gerichtsvollzieherkosten, Kosteneinziehung, Entschädigung für Schöffen, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher, Schiedsmannskosten, Gebührentabellen. Der Abschnitt „Kosten in Zivil- und Familiensachen“ enthält u. a. so wichtige Regelungen wie das Gerichtskostengesetz, die Kostenbestimmungen der Zivilprozeßordnung und der Eheverfahrensordnung, die AO über die Gerichtskosten im Beschlußverfahren, die VO über die Zahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz. Im Abschnitt „Kosten in Strafsachen“ sind die Kostenbestimmungen der Strafprozeßördnung, die Bestimmungen über die Kosten im Privatklageverfahren und die Strafrechtskostenverordnung abgedruckt. In den weiteren Abschnitten erscheinen u. a. die Kostenordnung, die Anordnung über die Kosten für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher, die Justiz-Kostenmarkenordnung, die Kostenverfügung, die Justizbeitreibungsordnung, die AO über Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz und die Kostenbestimmungen der 1. DB zur VO über die Sühnestellen (Schiedsmanns-ordnung). Ein wertvolles Hilfsmittel sind die im letzten Abschnitt aufgenommenen Gebührentabellen. Der Abschnitt „Kosten in Arbeitsgerichtsverfahren“, der einen Auszug aus dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 enthält, ist mit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit gegenstandslos geworden. Nach § 156 GBA sind alle Verfahren vor den Organen zur Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten gebührenfrei. Der praktische Wert der Textausgabe wird dadurch erhöht, daß die zu den einzelnen Bestimmungen erlassenen Rundverfügungen und Rundschreiben des Ministers der Justiz abgedruckt wurden. So wurden z. B. die Rundverfügungen über die Bewilligung einstweiliger Kostenbefreiung, über die Gebührenerhebung bei Verwerfung der Berufung in Zivilsachen, über Kostenbefreiung, über die Beitreibung von Geldbußen bei Vergleichen in Privatklagesachen, über die Erhebung von Rechnungsgebühren (§ 142 KostO), über das Kostenwesen des Staatlichen Notariats, über die AO über die Kosten für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher, über die Gebührenberechnung für die Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen und das Rundschreiben betr. Strafrechtskostenverordnung aufgenommen. Die Textausgabe „Kosten der Rechtsanwälte“, die als Ergänzungsband zur Textausgabe „Kosten- und Gebührenrecht“ gedacht ist, enthält u. a. die geltende Gebührenordnung für Rechtsanwälte, das Gesetz betr. die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen, die AO über die Gebühren und Auslagen des Kollegiums der Rechtsanwälte in Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht, einen Auszug aus der VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte mit Musterstatut, die Bestimmung über Rechtsanwaltsgebühren aus der VO über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der Scheidung. Im zweiten Abschnitt wurden eine Landesgebührenordnung für Rechtsanwälte und Hinweise für die Gebührenerhebung durch Rechtsbeistände aufgenommen. Det letzte Abschnitt enthält Tabellen der Rechtsanwaltsgebühren. Auch in dieser Textausgabe sind Rundverfügungen des Ministers der Justiz abgedruckt, so u. a. über Gebühren des bestellten Verteidigern in Strafsachen, über die Erstattung der Gebühren des amtlich bestellten Verteidigers, über die Gebühren für Rechtsanwälte in Kassationsverfahren. Der Hinweis des Ministeriums der Justiz zu § 91 RAGebO betr. Vergütung der Rechtsanwälte für Vertretungen in Streitigkeiten der Sozialversicherung ist inzwischen gegenstandslos geworden. Dieser Hinweis nimmt Bezug auf § 26 der Verfahrensordnung für die Sozialversicherung vom 11. Mai 1953. Die §§ 5 bis 43 dieser VerfO sind jedoifh durch die VO über die Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung des FDGB vom 13. Juli 1961 (GBl. II S. 311) außer Kraft getreten. Die kostenrechtlichen Bestimmungen beider Textausgaben sind durch eine Arbeitsgruppe auf ihre Gültigkeit überprüft worden. Die überholten oder gegenstandslos gewordenen Bestimmungen sind entsprechend gekennzeichnet, so daß die vorliegenden Textausgaben das geltende Kostenrecht im Bereich der Justiz dar-,stellen. Ernst-Günter Severin, Hauptreferent im Ministerium der Justiz 232;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 232 (NJ DDR 1962, S. 232) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 232 (NJ DDR 1962, S. 232)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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