Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 21 (NJ DDR 1962, S. 21); ner Antrag ist als wirklich kollektive Entscheidung zu betrachten. Das Gericht soll auch überprüfen, wie die Kollektive und der bedingt Verurteilte ihre Pflichten erfüllen. In diese Arbeit sollen besonders die Volksbeisitzer (Schöffen) einbezogen werden. Dadurch wird auch die Verbindung des Gerichts zu den gesellschaftlichen Organisationen verstärkt. Die Publikationen zeigen, daß sich die sowjetischen Justizfunktionäre bemühen, wirklich kollektive Beurteilungen zu erhalten. Dieses Problem berührt uns in besonderem Maße, denn in bezug auf die Beurteilungen der Angeklagten gibt es in unserer Arbeit noch einige Mängel. Wenn wir auch von Einzeleinschätzungen des Abschnittsbevollmächtigten grundsätzlich abgekommen sind, so kann man bei vielen Beurteilungen noch nicht davon sprechen, daß sie wirklicher Ausdruck einer kollektiven Beratung sind. Die Untersuchungsorgane und Staatsanwälte sollten darauf achten, daß kollektive Beurteilungen der sozialistischen Brigaden vorliegen, wenn der Täter einer solchen Brigade angehörte. Wichtig ist, daß nicht nur ein Mitglied zur Hauptverhandlung geladen wird, sondern daß dieser Zeuge auch die kollektive Beurteilung der Brigade vorträgt. Dieser Gedanke ist schon mehrfach auch in der „Neuen Justiz“ dargelegt worden; die konsequente Verwirklichung in der Praxis ist jedoch noch nicht erreicht. Interessant sind auch die Ausführungen Nazento-w a s w, wonach im Gebiet Rostow am Don rund 40 Prozent aller Verurteilten gesellschaftlichen Organisationen gegen Bürgschaft zur Umerziehung übergeben wurden. In den Kollektiven wurde nicht nur die Umerziehung eingeleitet, sondern es wurden auch gleichzeitig die Bedingungen beseitigt, welche die Verbrechen begünstigt hatten. Die Kollektive helfen den Gestrauchelten in der Arbeit und im persönlichen Leben und beziehen sie in die gesellschaftliche Tätigkeit ein. Zur Arbeit der Volksbeisitzer Zur Arbeit der Volksbeisitzer (Schöffen) wird in einem Leitartikel grundsätzlich Stellung genommen1'1. Die Einbeziehung der breiten Massen -der Werktätigen in die Rechtsprechung stellt eines der wichtigsten demokratischen Prinzipien in der Organisation und der Tätigkeit der sowjetischen Gerichte dar. Vom Volksgericht bis zum Obersten Gericht wirken in allen erstinstanzlichen Zivil- und Strafsachen Schöffen mit. Im Jahre 1957 wurden in der UdSSR mehr als 545 000 Schöffen gewählt. Auf die RSFSR entfallen hiervon 332 000 Schöffen. Mehr als die Hälfte sind Arbeiter und Kolchosbauern, die unmittelbär in der Produktion arbeiten. Der Frauenanteil bei den Schöffen beträgt 44,5 Prozent 13 Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 8, S. 14 ff. 14 Sowjetskaja justizija i960, Nr. 13, s. l ff. Im gegenwärtigen Zeitpunkt, da die vorbeugende, Verbrechen und andere Rechtsverletzungen verhütende Tätigkeit erstrangige Bedeutung hat, wachsen auch die Aufgaben der Schöffen. Sie popularisieren die sowjetischen Gesetze und andere Normativakte, erläutern der Bevölkerung Urteile, kontrollieren die Verwirklichung der gerichtlichen Entscheidungen u. a. m Die Schöffen sind eine gewaltige Kraft zur Verbesserung der gesamten Arbeit der Justizorgane. Die Schöffentätigkeit muß jedoch richtig organisiert werden. Es wird die Forderung erhoben, den Schöffen ständig bei der Aneignung des Wissens zu helfen. In Schulungen werden die Schöffen regelmäßig mit den Beschlüssen der Partei und Regierung sowie mit den Grundlagen des Zivilrechts und Zivilprozesses, den Grundlagen der Strafgesetzgebung und anderen Rechtsgebieten vertraut gemacht. Als neue Organisationsform haben sich in letzter Zeit Räte der Schöffen herausgebildet. Sie werden auf einer Versammlung der Schöffen gewählt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, dem Gericht zu helfen, die Schöffen in die gesellschaftliche Massenarbeit einzubeziehen. Bei einem Volksgericht im Kaliningrader Gebiet wurden auch Schöffengruppen geschaffen. Diese bereiten außerhalb des Gerichts stattfindende Verhandlungen vor, organisieren und führen mit den Werktätigen Aussprachen über Urteile und Beschlüsse, helfen dem Gerichtsvollzieher bei seiner Arbeit u. a. m. In dem Leitartikel wird auch und dies darf uns mit Stolz und Freude erfüllen darauf hingewiesen, daß die Erfahrungen der Organisation und der Tätigkeit der Schöffen in der DDR in der UdSSR gründlich ausgewertet worden sind. Als im Sommer 1959 eine sowjetische Juristendelegation die DDR besuchte, erweckte gerade unsere Schöffenarbeit ihr besonderes Interesse’3. Die Anerkennung der sowjetischen Justizfunktionäre sollte uns Verpflichtung sein, unserer Schöffenarbeit volle Aufmerksamkeit zuzuwenden’6. * Aus der Fülle der in der „Sowjetskaja justizija“ behandelten Probleme konnten hier nur einige wenige herausgegriffen werden, die aber bereits deutlich machen, welche großen Aufgaben die sowjetischen Justizfunktionäre haben. Die Hinweise, die die „Sowjetskaja justizija“ den sowjetischen Juristen für ihre praktische Tätigkeit gibt, sind auch für uns von Bedeutung, weil sie uns wertvolle Anregungen geben, wie wir unsere eigene Arbeit weiter qualifizieren können. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn in der „Neuen Justiz“ regelmäßig Über die Erfahrungen der Justizorgane der UdSSR informiert werden könnte. )5 Vgl. Hugot, „Erfahrungsaustausch mit sowjetischen .Justizfunktionären", NJ 1959 S. 436 fl. iu vgl. Leitartikel in: Der Schöffe 1961, Heft 12, S. 401. JEWGENIJ lyilNAJEWITSCH WOROSHEJKIN, Chefredakteur der Zeitschrift „Sowjetskaja justizija“ Aus der Arbeit der Zeitschrift „Sowjetskaja justizija" „Die allseitige Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, die aktive Beteiligung aller Bürger an der Staatsverwaltung und an der Leitung des Wirtschafts- und Kulturaufbaus, die Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates und die Verstärkung der Volkskontrolle über seine Tätigkeit bilden die Hauptrichtung, in der sich das sozialistische Staats- wesen während des Aufbaus des Kommunismus entwickelt.“1 Dieser prinzipielle Hinweis aus dem neuen, auf dem XXII. Parteitag angenommenen Programm der KPdSU * S. l Programm und Statut der KPdSU, Dietz Verlag, Berlin 1961, S. 96.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 21 (NJ DDR 1962, S. 21) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 21 (NJ DDR 1962, S. 21)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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